Rede von Britta Haßelmann Abgeordnetengesetz - Anzeigepflicht von Spenden

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07.10.2020

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr oder weniger zwei Jahre haben wir jetzt im Geschäftsordnungsausschuss und in der Rechtsstellungskommission darüber beraten, und klar ist: Das Abgeordnetengesetz und auch die Verhaltensregeln brauchen eine dringende Anpassung, brauchen eine dringende Veränderung, um mehr Transparenz zu schaffen, um Klarheit zu schaffen in vielen Fragen, die Abgeordnete betreffen und ihre Nebeneinkünfte und anderes. Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht uns diesen Auftrag gegeben. Es wird jetzt wirklich Zeit, diese Verfassungsgerichtsentscheidung endlich umzusetzen; denn wir stehen ein Jahr vor den Bundestagswahlen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf bezieht sich auf die Ausweitung der Sanktionstatbestände. Es soll einmal darum gehen, den Katalog für Sanktionen um Nichtanzeige von Spenden sowie um den Verstoß gegen § 44a Absatz 2 des Abgeordnetengesetzes zu erweitern; das bedeutet das Verbot der Annahme von Zuwendungen für die Mandatsausübung. Es ist sehr relevant, dies für die Zukunft zu regeln. Denn das ist ein ständiges Einfallstor für Misstrauen seitens der Öffentlichkeit hinsichtlich der Frage, was Abgeordnete in ihrer Tätigkeit machen und ob es da missbräuchliche Anwendungen gibt. Deshalb ist das sehr richtig und notwendig.

Die Änderung beim Hinweisverbot war uns nicht ganz so wichtig. Wir hätten auch mit der bisherigen Regelung leben können.

Dann gibt es zahlreiche rechtstechnische Änderungen sowie die Abschaffung des Amtlichen Handbuches, was demnächst in elektronischer Form vorhanden sein wird.

Das Wichtigste ist, glaube ich, zu sagen, dass es jetzt endlich Regelungen gibt zum zulässigen Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abgeordneten. Das Bundesverfassungsgericht hat uns in seinem Beschluss vom 19. September genau diese Aufgabe auferlegt. Wir haben jetzt einen Negativkatalog an Tätigkeiten, die Abgeordnetenmitarbeiter/-innen nicht ausüben dürfen, und wir haben jetzt einen Sanktionsmechanismus, wenn dagegen verstoßen wird.

Ich hatte in den Berichterstatterinnen- und Berichterstattergesprächen das Gefühl, dass doch die meiste Überzeugungsarbeit im Hinblick auf die Sanktionierung und die Rückforderung von Mitteln, die für mich klar ist, bei der SPD geleistet werden musste; das fand ich verblüffend und bemerkenswert. Deshalb: Thomas Oppermann, leiste da noch ein bisschen Überzeugungsarbeit, auch in deiner eigenen Fraktion. Gerade was die Rückforderungsansprüche angeht, war ich echt entsetzt.

Es ist aber gut und wichtig, dass wir das Ganze machen. Deshalb erhält das Gesetz heute unsere Zustimmung.

Offen sind aber viele andere Fragen: die Offenlegung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent, die Anzeigepflicht bei Beteiligungen an Unternehmen und vor allen Dingen auch die Klarstellung, dass Aktienoptionen auf jeden Fall als Vermögensvorteil anzeigepflichtig sind, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Das hat uns doch der Fall Amthor ganz deutlich gemacht.

Wir können uns heute also nicht nur auf die Schultern klopfen, dass wir was Wichtiges gemacht haben, sondern wir haben einen Handlungsauftrag hin zu mehr Transparenz und Klarheit in den genannten Fragen im Hinblick auf uns Abgeordnete.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Kollegin Haßelmann, kommen Sie bitte zum Schluss.

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Das müssen wir als Nächstes angehen, wenn wir heute den Beschluss gefasst haben.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Benjamin Strasser [FDP])

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat der Kollege Carsten Müller für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)