Rede von Katja Keul Änderung von Familiennamen und Vornamen

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11.02.2021

Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das gesamte deutsche Namensrecht steht schon seit Längerem in der Kritik. Eine Arbeitsgruppe des Justizministeriums hat bereits ein Eckpunktepapier mit umfassenden Empfehlungen vorgelegt. Damit hat der hier vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung allerdings nichts zu tun. Hier werden heute überholte Begriffe und Ministeriumsbezeichnungen aus dem Deutschen Reich eliminiert, und das ist richtig und wichtig. Ausdrücklich werden allerdings keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen.

Die FDP hingegen hat tatsächlich einen wichtigen inhaltlichen Vorschlag unterbreitet. Ich gebe zu, dass ich zunächst skeptisch war, ob es wirklich sinnvoll ist, Kindern von Geburt an echte Doppelnamen zu geben. Die Anhörung im Dezember hat mich allerdings davon überzeugt, dass dies wichtig ist, um der Bedeutung von Autonomie und Persönlichkeitsrecht bei der Namenswahl gerecht zu werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Gemeinsame Kinder mit echten Doppelnamen könnten dann, wenn sie selber heiraten, entscheiden, welchen Teil ihres Namens sie weiter tragen und welchen sie aufgeben wollen. Das wird bereits in anderen Ländern traditionell so praktisch gehandhabt, beispielsweise in Spanien oder in Brasilien.

Das Konzept des kurz gehaltenen Ehenamens vermag das im internationalen Vergleich sehr restriktive Namensrecht nicht zu rechtfertigen. Eine Reform kann auch dazu beitragen, die immer noch überwiegende Dominanz des Mannesnamens abzuschwächen.

Bei der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss bekam der Gesetzentwurf der FDP entsprechend positive Rückmeldungen der Sachverständigen. Die Kritik war allerdings, dass man sich hier das isolierte Herzstück der Reformvorschläge herausgepickt hat, ohne die komplizierteren sonstigen Probleme mitzuregeln. Es war die Rede von einer Insellösung, die zu weiterem Flickwerk führen würde.

Als weiterer Regelungsbedarf wurden unter anderem benannt die Vereinheitlichung des dreigeteilten Rechtsweges zwischen Verwaltungsgericht, Familiengericht und Rechtspfleger, die Pflicht zur Namensänderung bei der Adoption Volljähriger, die Rückbenennung von Scheidungshalbwaisen und die Rechtslage bei gemischtnationalen Familien. Warum ist es beispielsweise für die vielen Frauen mit einem Namen sorbischen oder slawischen Ursprungs nicht möglich, die typische geschlechtsbezogene Form des Familiennamens zu verwenden? Warum gibt es nach wie vor so viele Fälle, in denen ein im Ausland rechtmäßig erworbener Name nach deutschem Namensrecht nicht anerkannt wird? Das Argument der Namenskontinuität kann dafür sicherlich nicht herangezogen werden.

Es ist also deutlich geworden, dass das Namensrecht eine umfassende Überarbeitung benötigt. Der FDP-Antrag hat dieses Thema zu Recht auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses gesetzt, und die Anhörung war auch sehr erkenntnisreich. Trotzdem gibt es für diese Insellösung von uns erst mal nur eine Enthaltung.

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung kann man nur zustimmen; denn das Deutsche Reich wollen wir sicher alle nicht mehr im Gesetzestext wiederfinden.

(Beifall der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die eigentliche Reform des Namensrechts steht uns allerdings noch bevor.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Vielen Dank, Katja Keul. – Letzter Redner in dieser Debatte: Marc Henrichmann für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)