Rede von Claudia Müller Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen

11.10.2018

Claudia Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir können heute nicht über diesen Gesetzentwurf sprechen, ohne auch über die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, kurz: DAkkS, zu sprechen, also die Prüfstelle der Prüflabore. Die Prüflabore können nichts prüfen oder zertifizieren, ohne selbst geprüft worden zu sein. Die Akkreditierung ist also ihre Existenzvoraussetzung. Umso wichtiger ist es dann, dass genau diese Prüfstelle selbst transparent, verlässlich, zügig und zu fairen Kosten arbeitet, und da häufen sich, und zwar leider seit der Einführung der neuen Gebührenverordnung im Juli, die Beschwerden: zu lange Verfahren, schwierige Kommunikation und keine Kostenvoranschläge. Das ist übrigens besonders heikel, weil die neue Gebührenverordnung vorsieht, dass der zeitliche Aufwand abgerechnet wird. Dass das zu Misstrauen führen kann, ist verständlich. Hier ist das Wirtschaftsministerium in der Pflicht; denn es hat die Aufsicht über die DAkkS.

Wir haben das Thema gestern im Wirtschaftsausschuss, ich sage mal, kurz erörtert. Wir hatten einige kritische Anmerkungen dazu. Auf eine der Fragen, wann Sie bestimmte Probleme angehen, haben Sie gesagt, Herr Hirte, dass Sie erst noch eine Kundenumfrage abwarten. Es liegt aber doch alles vor. Seit Mai 2016 liegt die Studie zur Evaluierung der deutschen Akkreditierungsstruktur vor – eine Studie, die Ihr Haus selbst in Auftrag gegeben hat. In ihr werden unter anderem die Gremienstruktur, die mangelnde Unabhängigkeit und die fehlende Prozessoptimierung kritisiert. Es liegt noch eine weitere vor: vom Deutschen Verband Unabhängiger Prüflaboratorien. Auch da: Unzufriedenheit mit dem zeitlichen Umfang, mit der Rechnungslegung, mit der Transparenz. Also, was brauchen Sie denn noch, um genau diese Probleme bei der DAkkS anzugehen?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um dieses Gesetz und das Verfahren herum gibt es, ehrlich gesagt, einige Seltsamkeiten. Hauptanlass für das Vertragsverletzungsverfahren in der EU war wohl die ASI. Das ist eine Tochtergesellschaft von Nachhaltigkeitssiegeln wie dem FSC oder MSC, die Zertifizierer im Ausland akkreditiert. Diese wiederum vergeben dann die Siegel an die lokalen Produzenten. Das heißt, die ASI überwacht die Zertifizierer, zum Beispiel den indonesischen TÜV, die dann wiederum Siegel vergeben. Hier geht es uns übrigens nicht darum, diese Siegel oder die ASI zu verteidigen – wir sehen auch da ganz klar Defizite –, aber einfach ein Gesetz zu machen, das Unternehmen in erheblichem Umfang betrifft, ohne diese einzubeziehen, ohne sie überhaupt anzuhören, das geht schlicht und ergreifend nicht, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist auch vollkommen offen, was passiert, wenn die DAkkS der ASI diese Zertifizierungen verbietet. Wer soll das dann vornehmen? Sie haben gesagt, das könnten dann andere Behörden machen. Aber, ganz ehrlich: Das ist doch Schwachsinn. Denn genau in den Ländern, die das betrifft, die für die Nachhaltigkeitssiegel wichtig sind, gibt es gar keine Prüf- oder Akkreditierungsstrukturen.

(Zuruf des Abg. Dr. Matthias Heider [CDU/CSU])

Wer soll das dann bitte machen? Wir stehen hier vor einem Problem, das nicht gelöst ist, und Sie stecken einfach den Kopf in den Sand.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Allerletztes nur ganz kurz: Wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf enthalten; denn grundsätzlich finden wir es richtig, dass es in Deutschland eine Stelle zur Zertifizierung gibt und das EU-Recht auch rechtskonform umgesetzt wird. Aber bitte nicht so!

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)