Rede von Lisa Paus Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank

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28.05.2020

Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Scholz! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Europäischen Zentralbank ist inzwischen 22 Tage alt, und die öffentliche Debatte zeigt: Das Urteil ist objektiv schwer umzusetzen, und das aus politischen und rechtlichen Gründen. Das zeigte auch die am Montag stattgefundene Anhörung zum Urteil hier im Deutschen Bundestag. Die Einschätzungen der Verfassungsjuristen reichten von: „Die europäische Rechtsgemeinschaft steht auf dem Spiel“ – so Professor Mayer –, „Das Urteil kann eine große Krise in der Europäischen Union auslösen“ – so Professor Classen – über: „Das Bundesverfassungsgericht hat seine Kompetenzen eklatant überzogen“ – so Professor Wegener – bis hin zu: „Das Urteil schafft wegen der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank eine heikle politische und rechtliche Situation für den Bundestag und stellt eine weitgehende Instrumentalisierung von Verfassungsorganen dar“, so Professor Walter von der LMU München.

Wir Grünen nehmen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts natürlich sehr ernst, und wir setzen uns dafür ein, dass der Bundestag seiner Verantwortung aus dem Urteilsspruch nachkommt. Aber wir müssen auch die Gefahren, die in dem Urteil enthalten sind, berücksichtigen, und zwar im Hinblick auf die Unabhängigkeit von Europäischem Gerichtshof und der Europäischen Zentralbank, im Hinblick auf die Einheit der europäischen Rechtsgemeinschaft und auch im Hinblick auf die Zukunft des Euros und der Wirtschafts- und Währungsunion. Das heißt für uns ganz klar: Unsere und die Aufgabe des Deutschen Bundestages muss es sein, in dieser Situation, in diesem Ultra-vires-Konflikt deeskalierend zwischen nationaler Ebene und europäischer Ebene zu wirken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die AfD macht mit ihrem Antrag heute das Gegenteil. Diesen entgleisten Versuch von Ihnen, das Urteil für Ihre Zwecke in Geiselhaft zu nehmen, hat das Bundesverfassungsgericht wirklich nicht verdient, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Um nur das Allerfalscheste an Falschdarstellungen aus Ihrem Antrag herauszugreifen: Gleich in Punkt 2 machen Sie in Bezug auf die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Verhältnismäßigkeitsprüfung – ein Ins-Verhältnis-Setzen von geldpolitischen Maßnahmen einerseits und ihren Wirkungen auf die Wirtschafts- und Fiskalpolitik andererseits –

(Otto Fricke [FDP]: Das wäre aber eine sehr schwache Verhältnismäßigkeitsprüfung!)

die Aussage, künftig dürfe es Anleihekaufprogramme der Bundesbank nur mit gesetzlicher Zustimmung des Deutschen Bundestags geben. Das ist das Ende der Unabhängigkeit der Zentralbank in einem Handstreich.

(Florian Hahn [CDU/CSU]: So ist es!)

Davon steht nichts, aber auch gar nichts im Urteil. Das widerspricht fundamental dem Grundgesetz und dem EU-Vertrag und zeigt erneut, wes Geistes Kind Sie sind.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie wollen kein Urteil umsetzen. Sie wollen einfach nur den Euro zerstören, und dabei werden wir nie mitmachen.

Da der Artikel 130 AEUV erwähnt worden ist, hier noch mal kurz die Erläuterung, damit hier nicht weiter Fake News verbreitet werden. Der Artikel lautet:

Bei der Wahrnehmung der ihnen durch die Verträge und die Satzung des ESZB und der EZB übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.

Das ist sehr klar und deutlich. Hören Sie also endlich auf, in diesem Hause Fake News zu verbreiten, meine Damen und Herren!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)

Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Frau Kollegin Paus, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Nein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich glaube, das haben wir jetzt deutlich klargestellt.

Dennoch hat mich und andere Ökonomen sehr überrascht, dass gerade das deutsche Bundesverfassungsgericht überhaupt die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank mit der geforderten Verhältnismäßigkeitsprüfung beschränkt; denn es war Deutschland, das die Unabhängigkeit und das alleinige Ziel der Preisstabilität zu zentralen Bedingungen für die Einführung des Euro gemacht hat. Bis zum 5. Mai wurde das alleinige Ziel Preisstabilität durchweg so interpretiert, dass die Geldpolitik nicht auf wirtschaftspolitische Konsequenzen achten sollte. Das ist wissenschaftlich auch sehr gut begründet. Dem liegt die wirtschaftswissenschaftliche Lehrmeinung zugrunde, dass einerseits zwar Wechselwirkungen zwischen Geld-, Fiskal- und Wirtschaftspolitik unvermeidbar sind, dass aber andererseits die Orientierung der Geldpolitik allein an der Preisstabilität mittelfristig automatisch zu den besten wirtschaftspolitischen Ergebnissen führt.

Das Urteil bestreitet ja auch nicht die ordnungsgemäße Sicherung der Preisstabilität, sondern es kreist im Kern um die negativen Wirkungen der derzeitigen Niedrigzinspolitik für deutsche Sparer. Unbestritten ist: Niedrige Zinsen sind schlecht für Sparer. Völlig strittig ist aber, ob die Europäische Zentralbank wirklich dafür verantwortlich ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Christian Petry [SPD])

Der Journalist Gerald Braunberger von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ brachte es auf den Punkt: Für die Deutschen kommt der Zins vom Amt bzw. von der Bundesbank, für alle anderen aber entsteht der Zins durch Angebot und Nachfrage, und darum bleibt er niedrig. – Es ist inzwischen herrschende wirtschaftswissenschaftliche Meinung, dass nicht die EZB, sondern vor allem ökonomische Gründe für die niedrigen Zinsen verantwortlich sind. Es stellt sich jedoch die Frage, wie die EZB dann gegen ihr Mandat verstoßen haben kann.

Der Rückgang der Zinssätze findet seit den 80er-Jahren kontinuierlich statt, auch international. Negativzinsen sind auch kein Euro-only-Phänomen. Die Gründe dafür sind eigentlich ganz einfach: Wenn die Leute älter werden und mehr sparen, wenn die öffentlichen Haushalte und selbst die Unternehmen sparen und die Schere zwischen Arm und Reich wächst, dann wächst das Angebot an Ersparnissen. Wenn auf der anderen Seite Unternehmen nicht investieren bzw. Investitionen in Digitalisierung weniger kapitalintensiv sind als früher, dann sinkt die Kreditnachfrage. Und siehe da: Es fällt der Zins.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Otto Fricke [FDP]: Wenn es so einfach wäre!)

– Lesen Sie das Papier von Herrn Rocholl – er war am Montag bei der Sachverständigenanhörung –, dann können Sie noch was lernen! – Deshalb kann es auch kein Grundrecht auf Zinsen geben, wie es der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof behauptete.

Vizepräsident Thomas Oppermann:

Es gibt auch kein Grundrecht auf unbegrenzte Redezeit. Sie müssen zum Schluss kommen.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD und der FDP – Dr. Florian Toncar [FDP]: Whatever it takes!)

Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Mache ich. – Es gibt nicht eine wirtschaftswissenschaftliche Theorie, die das stützt. Wir sollten in diesem Geiste noch mal neu über das Urteil nachdenken und die Umsetzung entsprechend durchführen.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Vizepräsident Thomas Oppermann:

Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion der CDU/CSU der Kollege Florian Hahn.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Christian Petry [SPD]: Jetzt eine proeuropäische Rede!)