Rede von Beate Müller-Gemmeke Arbeitsbedingungen in der EU

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12.05.2022

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege, ich glaube, wir bekommen gerade alle die gleichen Briefe aus der Wirtschaft. Ich habe das Gefühl, Sie haben gerade einen dieser Briefe vorgelesen. Das geht gar nicht.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Das Gesetz, über das wir heute reden, hat einen sperrigen Namen, und die Umsetzung steht auch nicht gerade im Fokus der Öffentlichkeit. Es ist ein bisschen ein Gesetz für Nerds, die gerne in den Tiefen des Arbeitsrechts unterwegs sind. Aber gerade deswegen ist das Gesetz wichtig; denn hier schaffen wir wirklich echte Verbesserungen, von denen viele Menschen gerade in prekären Beschäftigungsverhältnissen profitieren werden.

(Stephan Brandner [AfD]: Weil die Nerds sich damit beschäftigt haben? Was ist das für ein Quatsch!)

Es geht darum, dass Beschäftigte umfangreicher und vor allem schriftlich über die wichtigsten Rahmenbedingungen ihrer Arbeit informiert werden müssen.

(Stephan Brandner [AfD]: Gerade für arbeitsrechtliche Nerds?)

Das mag banal klingen, ist es aber nicht. Es ist eine echte Verbesserung für die Beschäftigten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Diese Verbesserungen sind wichtig, weil allein schon 10 Prozent der Unternehmen ihren Beschäftigten gar keinen schriftlichen Arbeitsvertrag aushändigen. Es gelten dann mündliche Vereinbarungen, die rechtlich schwer angreifbar und auch nicht durchsetzbar sind. Genau an dieser Stelle werden wir die Beschäftigten stärken.

Es geht in dem Gesetz beispielsweise um Minijobber/-innen in der Gastronomie oder im Einzelhandel, die auf Abruf arbeiten. Sie müssen nun schriftlich informiert werden, wie viele Stunden ihnen mindestens in der Woche bezahlt werden, welche Fristen beim Abruf eingehalten werden müssen oder wie eben Überstunden vergütet werden. Das ist gut; denn so wird auch Arbeit auf Abruf für die Beschäftigten berechenbarer.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ein anderes Beispiel ist eine Regelung für entsandte Beschäftigte. Sie kommen häufig aus osteuropäischen Ländern und sprechen weder Deutsch, noch kennen sie ihre Rechte hier in Deutschland. Das Gesetz sieht jetzt eine Informationspflicht vor. Entsandte Beschäftigte müssen durch Beratungsstellen wie beispielsweise Faire Mobilität informiert werden. Das ist wichtig; denn die Beschäftigten aus anderen EU-Ländern wissen ja nicht, dass es hier solche Stellen gibt, wo sie kostenlos Beratung, Hilfe und Unterstützung bekommen. Das Gesetz wird die Situation von entsandten Beschäftigten an dieser Stelle wirklich – zumindest ein bisschen – verbessern.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Viele Informationen müssen jetzt schriftlich gegeben werden. Das ist gut. Es geht aber noch besser. Bei Minijobs wissen wir, dass viele Beschäftigte ihre Rechte gar nicht kennen, beispielsweise dass sie einen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Wir könnten das im parlamentarischen Verfahren ändern, indem wir vorsehen, dass Minijobber/‑innen schriftliche Arbeitsverträge bekommen müssen, also dass Arbeitsverträge verbindlich werden.

Der Bundesrat hat angeregt, kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung mit einer Mustervorlage zu unterstützen. Auch dieser Vorschlag ist gut; wir sollten ihn auf jeden Fall prüfen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Gut ist auch, dass die Fristen, in denen Arbeitgeber informieren müssen, verkürzt werden. Aber auch hier geht es noch besser. Beschäftigte sollten doch eigentlich an ihrem ersten Arbeitstag wissen, wie viel sie im neuen Job verdienen und ob ihr Arbeitsverhältnis befristet ist, und nicht erst eine Woche später, also nach sieben Tagen. Deshalb sollten wir uns im parlamentarischen Verfahren die Fristen noch einmal ganz genau anschauen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich sagte es bereits am Anfang: Das Gesetz ist kleinteilig und etwas sperrig, aber es geht hier um Mindestrechte, es geht um Information, es geht um Ansprüche, um sozialen Schutz, es geht darum, Transparenz und Sicherheit in Arbeitsverhältnissen zu verbessern. Deshalb ist das Gesetz gut, und es ist wichtig vor allem für die Beschäftigten. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, die Berichterstattergespräche.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Als nächster Redner erhält das Wort der Kollege Stephan Brandner, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)