Rede von Beate Müller-Gemmeke Arbeitsrecht

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29.10.2020

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ich habe es noch gemerkt. Ich habe geschwätzt – das war das Problem.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben unseren Antrag zum Homeoffice bereits im März eingebracht. Jetzt kommt die FDP mit dem Antrag. Aber eigentlich warten wir ja auf einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Heil. Er wurde immerhin lautstark angekündigt und sollte ja eigentlich unverzüglich kommen. Die Union blockiert jetzt mal wieder. Der Gesetzentwurf wäre aber wichtig, gerade jetzt in der zweiten Coronawelle, weil in genau dieser Zeit ja wieder mehr Menschen im Homeoffice arbeiten werden. Es ist also höchste Zeit für klare Regelungen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Aber jetzt zum Antrag der FDP. Bei Homeoffice und mobilem Arbeiten müssen natürlich die Rahmenbedingungen stimmen – Unfallversicherung, Arbeitsschutz, Datenschutz –; da sind wir uns einig, das steht auch alles in unserem Antrag und kann noch mal nachgelesen werden. Strittig wird es dann aber, wenn es ernsthaft darum geht, den Beschäftigten Zeitsouveränität zu geben. Denn beim mobilen Arbeiten geht es darum, dass Arbeit besser ins Leben passt. Da geht es um Familie, um Kinder, um Pflege, aber auch um Ehrenamt, politische Arbeit oder Weiterbildung. Die FDP will aber nur, dass die Beschäftigten das Recht bekommen, dass sich der Chef mit dem Wunsch nach Homeoffice auseinandersetzt – das meint der Begriff „Erörterungsrecht“ –, und das ist uns zu wenig. Wir wollen die Beschäftigten tatsächlich mit einem Rechtsanspruch stärken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gleichzeitig muss Homeoffice immer freiwillig sein, und vor allem muss mobile Arbeit immer auch alternierend sein, also eine Ergänzung zum festen Arbeitsplatz. Die Beschäftigten dürfen nicht unsichtbar werden, und sie sollen auf gar keinen Fall den Kontakt zu ihren Kolleginnen und Kollegen verlieren. Es geht um Nichterreichbarkeit. All das fehlt im Antrag der FDP. Hier sollte es um den Schutz der Beschäftigten gehen, und der muss garantiert werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eigentlich geht es der FDP ja nur wieder um die Arbeitszeit, genau wie beim Gesetzentwurf vom Anfang der Legislaturperiode. Und die Anhörung war damals eindeutig: Nur die Arbeitgeberseite und der von der FDP benannte Sachverständige waren dafür, alle anderen waren dagegen, und das Argument war der Gesundheitsschutz. Genau das unterschreiben wir ohne Wenn und Aber.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Und jetzt sagen Sie, Kollege Vogel, immer: Es geht ja gar nicht darum, dass die Beschäftigten länger arbeiten; es geht um Freiheit und Selbstbestimmung. – Aber was ist das für eine Freiheit, wenn die Beschäftigten dann auf einmal 12 oder gar 14 Stunden arbeiten müssen – und zwar die Beschäftigten in der Pflege, im Callcenter, die Reinigungskräfte –, weil sich der Arbeitgeber auf ein reformiertes Arbeitszeitgesetz berufen kann? Da kann ich nur sagen: Freiheit sieht anders aus.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Es geht also nicht um das Arbeitszeitgesetz, sondern um wirkliche Zeitsouveränität – bei der Dauer, bei der Lage und beim Ort der Arbeit. Wir meinen: Digitalisierung geht auch anders. Wir müssen sie nur politisch gestalten und dabei die Wünsche und den Schutz der Beschäftigten gleichermaßen im Blick haben.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Jessica Tatti [DIE LINKE])

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Vielen Dank, Beate Müller-Gemmeke. – Nächster Redner: für die CDU/CSU-Fraktion Stephan Stracke.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)