Rede von Sylvia Kotting-Uhl Atomgesetz

28.06.2018

Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das schwarz-gelbe Hin und Her von 2010/2011 konfrontiert uns am Ende heute Nacht mit diesem Gesetzentwurf. Ich kann nicht verstehen, wieso Sie von der Koalition ein im Kern so atomausstiegsfreundliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts in so einen konzernfreundlichen Gesetzentwurf münden lassen.

(Karsten Möring [CDU/CSU]: Das sehen die Konzerne ganz anders!)

Sie verheddern sich in Ihren Ansprüchen, energiepolitische Ziele nicht zu schleifen und Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht über Gebühr in Anspruch zu nehmen. Aber Sie erfüllen am Ende keinen dieser Ansprüche.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Bundesverfassungsgericht gibt Ihnen mit: Ein angemessener finanzieller Ausgleich muss nicht dem vollen Wertersatz entsprechen. Was machen Sie in § 7f? Sie entscheiden sich mit dem Kriterium des durchschnittlichen marktüblichen Strompreises im Grundsatz für den vollen Wertausgleich.

Das Bundesverfassungsgericht spricht im Urteil von den gewichtigen Gemeinwohlbelangen des Lebens-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Ausstiegskonzept 13. AtG-Novelle. Die meisten Experten bei unserer Anhörung haben daraus gefolgert, dass ein Gemeinwohlabschlag sinnvoll wäre. Sie aber entscheiden sich dagegen. Das ist eine unnötige Belastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Genauso Brunsbüttel: Ich frage mich immer noch – im Gegensatz zu Karsten Möring –: Was hat Brunsbüttel in diesem Gesetzentwurf zu suchen?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und die Experten in der Anhörung, die sich damit befasst haben, haben sich das genauso gefragt. Sie sind offensichtlich der Einzige, der das versteht.

Zum Ausgleich dieser ganzen Geschichte kommt dann die Verpflichtung der Konzerne, sich um eine Übertragung der ausgleichsfähigen Reststrommengen zu bemühen. Das muss der Ausgleichsberechtigte nachweisen. Ansonsten besteht nach dem klaren Wortlaut des Gesetzentwurfs kein Ausgleichsanspruch. Damit wird ein immenser Druck aufgebaut, Strommengen zu übertragen.

Sie behaupten in dem gleichen Gesetzentwurf, am Ziel, die Nutzung der Kernenergie zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden, festzuhalten. Dabei verzichten Sie auf den schnellstmöglichen Atomausstieg, und das noch nicht einmal zugunsten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern zulasten dieser. Denn die Kraftwerke, die die Strommengen aufnehmen können, befinden sich vorrangig im Netzengpassgebiet. In der Folge wird der Windstrom abgeregelt. Sie haben sich leider nicht dazu durchgerungen, die Übertragungen auf die AKWs Brokdorf und Emsland zu untersagen – trotz Bitten aus dem Bundesrat, Ihres schwarzen Ministerpräsidenten in Schleswig-Holstein und dem Bemühen der SPD.

Wenn Sie die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wirklich nicht über Gebühr belasten wollen, dann führen Sie die Brennelementesteuer verfassungsgemäß wieder ein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit sorgen Sie für den schnellstmöglichen Atomausstieg, für die Erreichung der energiepolitischen Ziele und für die Schonung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Sie können dem entsprechenden Antrag, den wir Ihnen vorgelegt haben – wir haben auch noch einen anderen Antrag vorgelegt –, heute zustimmen.

Den Gesetzentwurf, der enttäuschend ist und dem Bundesverfassungsgerichtsurteil in keiner Weise gerecht wird, lehnen wir ab.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])