Rede von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Aus- und Weiterbildung

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23.04.2020

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das WZB, das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, hat kürzlich einen Text unter der Überschrift veröffentlicht: „Die COVID-19-Krise nutzen: Es ist Zeit für eine Arbeitsversicherung“. Das Zentrum hat recht. Wir müssen noch einmal grundsätzlich über die Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung nachdenken. Wir Grüne haben einen Antrag zum vorliegenden Gesetzentwurf gestellt, mit dem Ziel, die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln. Darin fordern wir zum Beispiel einen besseren Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Wenn Selbstständige schon Mitglied in der Arbeitslosenversicherung wären, wären sie jetzt besser abgesichert. Ich glaube, es ist eine wichtige Folgerung aus der Krise, dass wir im Nachhinein schauen, wie wir Selbstständigen es besser ermöglichen, sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der zweite Punkt unseres Antrags ist: Auch arbeitslose Beschäftigte, die Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahlen, sollen einen leichteren Zugang zum Arbeitslosengeld I bekommen, nicht erst nach zwölf Monaten Beitragszahlung, sondern schon früher, nach vier Monaten, dann allerdings für eine verkürzte Zeit. Das wäre schnell machbar. Wenn diese Leute jetzt nicht in das Arbeitslosengeld II rutschen, sondern Arbeitslosengeld I bekommen würden, würde das den Menschen helfen und gleichzeitig die Jobcenter entlasten. Das wäre schon kurzfristig machbar.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber im Kern geht es sowohl im Gesetzentwurf als auch in unserem Antrag darum, die zentralen Zukunftsherausforderungen anzugehen. Bereits in dieser Krise an die Arbeit für morgen zu denken, ist wichtig. Wir unterstützen das, was der Gesetzentwurf enthält, genauso wie wir das Qualifizierungschancengesetz unterstützt haben. Aber wir müssen ein Jahr nach der Einführung des Qualifizierungschancengesetzes sagen: So richtig läuft es noch nicht. Deswegen sind die Nachbesserungen richtig, die darin enthaltenen Maßnahmen noch nachzuschärfen. Auch die anderen Maßnahmen im Gesetzentwurf sind überwiegend richtig; aber aus unserer Sicht reicht das nicht. Wir müssen viel grundsätzlicher darüber nachdenken, wenn es um das Thema Weiterbildung geht.

Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung; das ist eine zentrale Forderung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern das muss mit der Möglichkeit unterlegt werden, sich freistellen zu lassen, mit der Möglichkeit von Weiterbildungsteilzeit und mit einer besseren sozialen Absicherung in den Weiterbildungsphasen. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt, damit sich auch die Menschen mit geringem Einkommen Weiterbildung leisten können. Solche Maßnahmen fehlen noch in dem Gesetzentwurf.

Ebenso ist wichtig, dass wir über Strukturen neu nachdenken. Wir fordern deswegen in unserem Antrag, dass es neben Arbeitsagenturen auch Bildungsagenturen als zentrale Anlaufstellen für die Weiterbildung gibt, wo die Menschen sich dann einfach zur Weiterbildung beraten lassen können, um zu wissen, wie sie sich fördern lassen können, weil viele da jetzt noch nicht durchblicken. Deswegen müssen wir auch über strukturelle Maßnahmen nachdenken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das jetzt Genannte betrifft Punkte, die wir nicht auf einmal hinbekommen. Es ist eher ein umfangreiches Programm, das über längere Zeit läuft.

Aber zum Schluss äußere ich noch einen konkreten Vorschlag, wie wir in der jetzigen Zeit die Weiterbildung stärken können. Wir sollten – das hat der Herr Minister eben schon gesagt – schauen, dass wir Kurzarbeit und Weiterbildung stärker miteinander verknüpfen. Dafür braucht es technische Voraussetzungen; die müssen noch geschaffen werden.

Aber wir sollten auch darüber nachdenken, ob wir die Idee des Weiterbildungsgeldes nicht schon kurzfristig umsetzen können, indem wir bei Menschen, die Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Kurzarbeitergeld beziehen, wenn sie sich weiterbilden wollen und an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Aufschlag von 200 Euro zahlen. Dadurch würde die Nachfrage nach Weiterbildung steigen.

Vizepräsidentin Petra Pau:

Kollege Strengmann, kommen Sie bitte zum Schluss.

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Dann müsste man auf der Angebotsseite noch etwas machen. Das könnte einen Schub auch für die Weiterbildung jetzt in der Krise bringen. Das ist zum Schluss noch einmal ein konkreter Vorschlag.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat Dr. Martin Rosemann für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)