Rede von Stefan Gelbhaar Autonomes Fahren

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20.05.2021

Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Klare, auch von mir, von uns vielen Dank für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit; das vielleicht vorneweg.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Autonomes Fahren braucht eine klare Vision, und vor allem braucht es Vertrauen. Die Technologie kann beim Klimaschutz und bei der Verkehrssicherheit nutzen. Sie kann, als ÖPNV gedacht, mehr Mobilität bei weniger Verkehr erreichen. Weniger Parkplätze und weniger Straßenfläche werden benötigt – also mehr Platz für Grünflächen und für Freiräume.

Fahrerlose Fahrzeuge können zudem dort eingesetzt werden, wo mehr Mobilität benötigt wird, aber der öffentliche Verkehr an seine Grenzen stößt: in den ländlichen Räumen, als Zubringer, in den Randlagen. Auch wenn Menschen kein eigenes Auto haben oder gar nicht fahren dürfen: Wir wollen, dass alle Menschen, also auch die auf dem Land, mobil sein können. Das sind die Chancen von autonomem Fahren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir müssen aber feststellen: Eine Mehrheit der Deutschen steht dieser Technologie – noch – skeptisch gegenüber. Daher stellt sich die Frage: Schaffen wir es, mit diesem Gesetz Vertrauen zu schaffen, oder gefährden wir das Vertrauen der Menschen?

Erstens. Die ersten autonomen Fahrzeuge sollen bereits in den nächsten Monaten zugelassen werden. Die Expertinnen, Prüfstellen – TÜV, DEKRA – werden dabei aber nicht eingebunden. Geübte Routinen wegzulassen bei neuer Technik – warum? Vertrauen schaffen geht anders.

Zweitens. Der Gesetzentwurf nimmt die Hersteller aus der Verantwortung. Das hat die AfD offensichtlich nicht ganz richtig verstanden. Beim Unfall soll der Halter haften. Dabei können diese allenfalls eingeschränkt eingreifen; es ist ja fahrerloses Fahren.

Natürlich kann man jetzt argumentieren: Die Halter bringen das Fahrzeug in den Verkehr und müssen deswegen bei Schäden haften. – Das lässt aber eines außer Acht: Die Programmierung bestimmt der Hersteller. Der Hersteller bestimmt damit auch das Fahrgeschehen, und das wiederum bestimmt das potenzielle Unfallgeschehen. Verantwortung und Haftung sollten aber eng beieinanderliegen. Das ist hier nicht der Fall.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Verkehrsministerium hat diese Woche verlauten lassen, es vertraue da auf die Sicherheitskonzepte der Hersteller. Auch wenn die Entwicklung industriegetrieben ist: Das reicht nicht. Es ist die Aufgabe, gute Regeln zu schaffen, auch in Sachen Haftung. Da muss jetzt nachgebessert werden, um Vertrauen zu schaffen.

Drittens. Für private Halter/-innen passen die Gesetzesvorgaben gar nicht. Die Regierung kann nicht sehenden Auges zulassen, dass die insbesondere privaten Halter bei Unfällen finanziell und persönlich belastet werden könnten. Hier braucht es eigene passgenaue Regeln, um Vertrauen zu schaffen. By the way: Die Anwendung im gewerblichen Bereich wäre sicherlich deutlich sinnvoller.

Alles in allem: Dieser Gesetzentwurf weist handwerkliche Mängel auf; das ist schade. Denn, wie gesagt, autonomes Fahren kann einen gewissen Beitrag leisten, um sowohl die Mobilitätsbedürfnisse vieler Menschen als auch Klimaschutzziele besser zu erfüllen. Übrigens auch da: Wo sind die Aktivitäten der Bundesregierung, zum Beispiel beim autonomen Fahren auf der Schiene?

So oder so: Die Chancen des autonomen Fahrens sind gegeben. Das Vertrauen in diese Technologie wird aber, und zwar ohne Not und wider besseres Wissen, gefährdet. Das heißt: Da ist eine Aufgabe; da müssen wir ran.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Vielen Dank. – Die weiteren Reden gehen zu Protokoll.

 – Ich schließe die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 28.