27.09.2018

Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Endlich! Die Bundesregierung löst ein reales Problem. Da kann man ja schon fast ein Kreuz im Kalender machen.

Nein, was spaßig klingt, ist eine sehr ernste Sache. Denn hier zeigt sich, was die Entscheidung der Briten, aus der Europäischen Union auszutreten, für die Lebensrealität von Beamtinnen und Beamten in Deutschland bedeuten kann. Denn infolge des Brexits drohen Beamtinnen und Beamte in Deutschland, die ausschließlich die britische Staatsangehörigkeit haben, ihren Beamtenstatus zu verlieren. Das hätte natürlich für die Beamten ganz persönlich schlimme Folgen. Aber auch der öffentliche Dienst würde auf einen Schlag auf diese Weise gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlieren.

Deshalb ist es richtig, jetzt im Beamtenrecht eine neue Ausnahme zu schaffen: Im Fall eines „dringenden dienstlichen Bedürfnisses“ kann den Betroffenen nun geholfen werden. Das dürfte die Personalplanerinnen und -planer in den Behörden auf alle Fälle beruhigen. Allerdings täte den Betroffenen sicher auch etwas mehr Rechtssicherheit gut – wie übrigens allen Menschen, die in der einen oder anderen Weise vom Brexit betroffen sind.

Ich erinnere daher an dieser Stelle nur kurz an den Antrag, den meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereits in der letzten Wahlperiode eingebracht hat und der es Menschen, die in Deutschland leben, leichter machen würde, neben der britischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Ich finde, das ist die richtige Antwort, wenn sich Staaten von Europa abwenden und die Menschen dabei zurücklassen. Auch Teile der SPD haben das noch in der letzten Wahlperiode so gesehen – ich vermute, der große Wurf ist dann an der CDU/CSU gescheitert.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht außerdem vor, den Grundsatz zu stärken, statt einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit für Betroffene eine andere Aufgabe zu suchen. Für die Betroffenen ist das eine ganz wesentliche Weichenstellung, die das weitere Leben in erheblichem Maße prägt. Daher ist auch richtig, dass wir diese Frage hier bewegen.

Auch wenn es so scheint, besteht hier kein direkter Zusammenhang mit der Causa Maaßen. Die Bundesregierung täte jedoch gut daran, sich auch noch einmal eingehend mit diesen Fragen der Personalplanung und Führung vertraut zu machen. Denn das Bundesinnenministerium ist kein Verein, wo im Vorstand einfach so nach Gutsherrenart über das Personal entschieden werden kann.

Eine weitere Regelung im vorliegenden Gesetzentwurf ist nur eine Klarstellung. Aber eine ganz wichtige, wie ich finde – gerade in diesen Zeiten. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass das Verhalten innerhalb wie außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden muss, das der jeweilige Beruf erfordert. Das heißt ganz unmissverständlich, dass das Grundgesetz die Leitschnur und die Basis des öffentlichen Dienstes ist.

Und damit verträgt es sich nicht, den Umsturzplänen eines Alexander Gauland nachzuträumen und innerhalb oder außerhalb des Dienstes an einem radikalen Systemwechsel zu arbeiten. Von vielen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird ein hohes Maß an Unvoreingenommenheit und Neutralität verlangt. Daran Zweifel in der öffentlichen Wahrnehmung aufkommen zu lassen, kann schnell an den Grundfesten einer Gesellschaft rühren.

Der Gesetzentwurf kommt daher zur richtigen Zeit, und ich hoffe, dass er in allen Bundesländern Beachtung finden wird.