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07.05.2021

Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will meine drei Minuten nicht nutzen, um über den Antrag der AfD, der ein Problem versucht zu lösen, das es gar nicht gibt, zu reden, sondern über ein tatsächliches Problem sprechen. Das ist sehr wohl die gerichtliche Überprüfbarkeit von Anträgen der Bundesregierung zu Auslandseinsätzen.

Kollege Amthor, wir sind ja gar nicht so weit auseinander in der Ansicht, dass dieser Saal der zentrale Ort ist, an dem entschieden werden soll, ob wir Soldatinnen und Soldaten einer Parlamentsarmee in einen Auslandseinsatz schicken oder nicht. Und ja, da können wir unterschiedliche Meinungen haben; das sehen wir fast jede Sitzungswoche, wenn wir über Mandate beraten. Wir können inhaltlich zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ja, selbstverständlich. Es ist dann unsere Aufgabe, zu einer Entscheidung zu kommen, und wir entscheiden mit Mehrheit und Minderheit. Das will niemand in Zweifel ziehen.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich die verfassungsmäßigen Grundlagen für Auslandseinsätze und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genau durchliest – ich spiele hier auf das Out-of-Area-Urteil von 1994 an –, dann ist klar, dass wir hier nicht im luftleeren Raum entscheiden können, sondern sehr wohl an völkerrechtliche und verfassungsmäßige Grundlagen gebunden sind. 1994 hat uns das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben, dass, wenn wir Streitkräfte im Ausland einsetzen, dies im Rahmen des Artikels 24 Absatz 2 Grundgesetz und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit geschehen muss. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss ja wohl gerichtlich überprüfbar sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will Ihnen ein einfaches Beispiel nennen: Der Einsatz der Bundeswehr im Irak – ich rede von Nordirak, von Erbil – geschieht in einer Koalition der Willigen. Wir können dann wieder über die Frage diskutieren: Ist das ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit? – Wir Grünen sagen Nein; deswegen konnten wir diesem Mandat auch nie zustimmen. Aber das muss doch am Ende des Tages sehr wohl überprüfbar sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn wir uns zu Beginn der 90er-Jahre in Deutschland entschieden hätten, dass auf den Vorlagen, über die wir abstimmen, nicht „Antrag der Bundesregierung“ steht, sondern „Gesetz“ – in anderen Ländern werden Auslandseinsätze nämlich auch per Gesetz geregelt –, dann wäre das Ganze sehr wohl einer Normenkontrolle in Karlsruhe zugänglich. Und nichts anderes hat meine Fraktion im Jahr 2019 in diesem Hohen Haus beantragt. Wir Grünen haben beantragt – das haben Sie leider abgelehnt –, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu ändern, um klarzustellen, dass Anträge der Bundesregierung zu Auslandseinsätzen Gesetzen insofern gleichgestellt sind, dass sie einer Normenkontrolle zugänglich sind.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Linke will heute hier das Grundgesetz ändern. Das halten wir, ehrlich gesagt, nicht nur für einen wenig aussichtsreichen Weg, weil die Mehrheiten so sind, wie sie sind, sondern auch für einen untauglichen Weg, und deswegen, Kollege Neu, werden wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat die Kollegin Maika Friemann-Jennert zu ihrer ersten Rede im Deutschen Bundestag. Herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich trage noch nach: für die CDU/CSU-Fraktion.