Rede von Canan Bayram Cyberstalking, Feindeslisten und kriminelle Handlungsplattformen

24.06.2021

Canan Bayram (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Immer mehr neue Straftatbestände schaffen, das ist der einzige kriminalpolitische Ansatz, den die Große Koalition verfolgt. Auch in der letzten Sitzungswoche sollen noch sieben neue Tatbestände durchgewunken werden.

Im Einzelnen: Den Gesetzentwurf zu den kriminellen Handelsplattformen kann man nach der öffentlichen Anhörung nur ablehnen. Sämtliche Handlungen, die davon umfasst sein sollen, sind bereits nach jetziger Rechtslage strafbar.

Der Gesetzentwurf zu den Feindeslisten und seine Änderungsanträge enthalten ein Sammelsurium verschiedenster Regelungen. Dem neuen Tatbestand der Feindeslisten selbst können wir mangels Bestimmtheit und der daraus resultierenden ausufernden Strafbarkeit nicht zustimmen. Die Regelung kann dazu führen, dass die Arbeit von Journalisten oder Aktivisten, die entsprechende Daten zu legitimen Zwecken bzw. im Interesse des Gemeinwohls zusammentragen, erschwert wird. Gleichzeitig ist der Tatbestand zu eng, weil er sich nur auf öffentlich verbreitete Feindeslisten bezieht.

Zur Erstreckung der §§ 86, 86a StGB ist zu sagen, dass diese nur den Zweck haben, die Untätigkeit des Bundesinnenministers zu kaschieren. Dafür sind wir als Gesetzgeber aber nicht da. Seehofer müsste ein Betätigungsverbot für die Hamas erlassen – dann wären auch deren Fahnen verboten und vom Straftatbestand des Vereinsrechts erfasst. Aber viel wichtiger: Es wären auch die Betätigung und ihre Unterstützung verboten. Zudem enthält diese Änderung eine rechtsstaatlich im Hinblick auf das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot bedenkliche Kaskadenverweisung auf die Anlage einer Durchführungsverordnung zu einer EU-Verordnung. Dem können wir daher nicht zustimmen – sehr wohl aber dem entsprechenden Entschließungsantrag der FDP auf Drucksache 19/30992, der den Erlass eines Betätigungsverbots für die Hamas und Unterstützerorganisationen fordert.

Zum Tatbestands der verhetzenden Beleidigung (neuer § 192a StGB): Hier wird der Begriff „rassische Herkunft“ verwendet. Diese Begrifflichkeit ist dem Strafgesetzbuch bisher fremd. Auch im Ausschuss konnte mir kein Vertreter der Koalitionsfraktionen erklären, was damit gemeint sein soll. Deswegen und weil das Merkmal des Geschlechts nicht einbezogen wurde, ist die Norm nicht zustimmungsfähig.

Dem Gesetzentwurf zum Cyberstalking stimmen wir zu. Hier wurde ausnahmsweise einmal evidenzbasierte Kriminalpolitik gemacht. Im Bereich der Prävention müsste darüber hinaus ein Verbot bzw. eine Kennzeichnungspflicht von sogenannter Stalkerware geprüft werden, damit die Betroffenen gar nicht erst unbemerkt ausgespäht werden können.

Auch der Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern – wie bereits von uns mit Änderungsantrag zum Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder gefordert – stimmen wir zu.