Rede von Britta Haßelmann Digitale Aufstellungsversammlungen in der Pandemie

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09.10.2020

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Absicht, in Coronakrisenzeiten für Aufstellungsversammlungen, die nicht stattfinden können, Regelungen zu schaffen, ist ein drängendes Anliegen aller Parteien, auch unserer Partei. Deshalb fand ich es sehr richtig, dass sich die Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der demokratischen Parteien zusammengesetzt und überlegt haben: Wie kann das eigentlich gehen? Unter welchen Voraussetzungen können Menschen überhaupt zusammenkommen, um Aufstellungsversammlungen durchzuführen? Wie kann man Parteitage organisieren? Ich hatte es auch so verstanden, dass ein Anliegen war: Wie kann man auch notwendige Schritte zur Modernisierung, die in vielen Parteien diskutiert werden, in einem Gesetz verankern? Davon ist jetzt nicht mehr die Rede.

Womit sind wir hier konfrontiert, meine Damen und Herren? Der Gesetzentwurf von Union und SPD ist ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen darf. Im Entwurf, der dem Parlament vorliegt, ist auch nach der ersten Lesung nicht besonders viel geändert worden. Wir haben jetzt zwar einen Änderungsantrag der Koalition, mit dem auf eine Schwäche reagiert wird. Es gibt also eine Diskrepanz zwischen Gesetzentwurf und Änderungsantrag. Aber was die Notlagensituation angeht, hat mein Kollege Friedrich Straetmanns schon darauf hingewiesen: Es herrscht gar keine Klarheit darüber, ob die Notlagensituation nur für die Covid-19-Pandemie gilt oder für sämtliche Notlagen, andere Ereignisse und Naturkatastrophen. Was wollen Sie eigentlich ganz genau? Das bleibt doch der Öffentlichkeit durch diese Verwirrung völlig verborgen. Im Gesetz steht: für Covid-19, Naturkatastrophen und ähnliche Ereignisse. Hier wird ein viel zu breites Fenster geöffnet: Wir reden nicht nur über die Covid-Pandemie, sondern über das große Universum. Und das halten wir für falsch, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)

Sie lassen diese Verordnungsermächtigung im Gesetzentwurf. Sie ist völlig unbestimmt. Sie lässt Abweichungen von allen Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlbewerbern zu. Das können dem Wortlaut nach das Bundeswahlgesetz, das Parteiengesetz, das Satzungsrecht der Parteien sein. Es wird alles über die Verordnungsermächtigung geregelt. Es ist gerade nicht so, wie es Herr Özdemir der Öffentlichkeit zu erklären versucht hat. Natürlich hat dann irgendwann nicht nur der Wahlprüfungsausschuss, sondern auch der Bundestag noch ein Mitspracherecht. Aber über die Verordnungsermächtigung ermöglichen Sie dem Bundesinnenministerium, in der ganzen Breite zu handeln. Und das ist völlig falsch, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)

Was ist das denn für ein Politikverständnis? Das Parlament hat an dieser Stelle zu entscheiden.

Dem Gesetzentwurf fehlt es an Bestimmtheit. Die Befugnisse und die Reichweite der Verordnungsermächtigung sind viel zu weitgehend. Deshalb lehnen wir ihn ab. Schade, dass Sie nicht in der Lage waren, sich mit uns auf etwas zu verständigen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Voraussichtlich letzter Redner in dieser Debatte ist Philipp Amthor, CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)