Rede von Britta Haßelmann Digitale Aufstellungsversammlungen in der Pandemie

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28.01.2021

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade sagte der Staatssekretär aus dem Bundesinnenministerium: Was getan werden musste, ist getan. – Leider nicht, meine Damen und Herren. Leider ist es eben nicht so, weder beim Bundeswahlgesetz noch bei der Rechtsverordnung, die wir heute beschließen, dass wir alles getan haben, was möglich ist, um Ansprüche an Rechtssicherheit, Klarheit und Bestimmtheit einzulösen. Wir hätten präziser sein müssen,

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

wir hätten klarer sein müssen, und wir hätten bestimmter sein müssen.

Ich bedanke mich ganz ausdrücklich für die konstruktiven Gespräche. Ich hätte mir aber gewünscht, dass auch einige unserer Vorschläge oder solche der FDP in diese Rechtsverordnung eingeflossen wären

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

und dass wir ganz grundsätzlich mit einem Gesetz agiert hätten. Denn wir sind doch ein starkes Parlament, und es geht um das Wahlrecht. Deshalb haben wir von Anfang an gesagt: Meine Damen und Herren, was treibt Sie eigentlich dazu, an dieser Stelle wieder eine Rechtsverordnung zu machen? Ein Gesetz, das der Bundestag auf den Weg bringt, befristet in der Coronasituation, das wäre für ein selbstbewusstes Parlament der richtige Weg gewesen. Schade, dass wir diesen Weg nicht gegangen sind!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Meine Damen und Herren, mit dem Ausgangsgesetz, das wir am 9. Oktober 2020 beschlossen haben, haben wir seinerzeit eine Menge an Problemen gesehen; sie haben wir auch thematisiert. So lässt es die Begrifflichkeit der Unmöglichkeit einfach an Bestimmtheit mangeln, und das ist in der Ausgangssituation ein Problem. Das ist jetzt aber die Ausgangslage. Es ist klar, dass mit Mehrheit beschlossen worden ist, dass eine Rechtsverordnung den Rest regelt. Klar ist auch, dass es hier einen Feststellungsbeschluss geben muss. Er ist erfolgt.

Wir alle wissen um die große Unsicherheit in unseren Parteien. Wir alle wissen, dass in jedem Landesverband, in jedem Kreis- und Ortsverband darüber diskutiert wird: Kann ich jetzt gerade eine physische Aufstellungsversammlung machen? Will ich dieses Risiko eingehen – für die Mitglieder, für die Kandidierenden, die kommen? – Ebenso wissen wir, dass viele zu der Auffassung kommen: Nein, in dieser Coronapandemielage tue ich das nicht. – Und: Alle sehen den Bundestagswahltermin und die Aufstellungstermine und ‑fristen. Deshalb ist es, glaube ich, richtig und notwendig, dass der Bundestag, auch wenn wir die Ausgangslage kritisiert haben, heute zur Zustimmung zu einer Rechtsverordnung kommt.

Wir hätten uns hier mehr Klarheit beim Thema Schlussabstimmung gewünscht, ebenso bei der Frage der Satzung. Ich bin froh, dass am Ende geklärt ist, dass die Landesvorstände die Entscheidungen treffen. Aber viele der Unsicherheiten sind mit den Formulierungen und auch mit dem Maßgabebeschluss der Koalition nicht ausgeräumt. Deshalb können wir uns heute zu dieser Rechtsverordnung nur enthalten.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Frau Kollegin Haßelmann. – Nächster Redner ist der Kollege Ansgar Heveling, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)