Foto von Maria Klein-Schmeink MdB
14.12.2023

Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen hier im Hause! Ich habe gerade „ein ordentlicher Aufschlag“ für die beiden Gesetze gehört. Das höre ich gerne. Leider spiegelt sich das voraussichtlich in Ihrem Abstimmungsverhalten, in dem vonseiten der CDU/CSU-Fraktion, nicht wider.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Ehrlich gesagt, habe ich da große Fragezeichen, warum nicht.

(Zuruf von der CDU/CSU)

Schauen wir mal, was für einen Vorlauf wir haben: 2002 wurden in diesem Bundestag sowohl die eGK, also die elektronische Gesundheitskarte, als auch als Anwendungsmöglichkeiten das E-Rezept und die elektronische Patientenakte beschlossen – 2002 mit Wirkung 2004. Jetzt sind wir fast 20 Jahre weiter und müssen feststellen: Fast alles von diesen Beschlüssen ist noch nicht Realität. Da sehen wir: Wir haben im Moment zwar ein Recht auf die ePA, aber nur 1 Prozent der Versicherten nutzen diese Möglichkeit. Sie tun es nicht deshalb in so geringem Umfang, weil sie kein Vertrauen hätten, sondern weil sie nicht erleben können, dass da irgendwas Funktionierendes enthalten wäre. Das ist der eine Teil. Der zweite Teil ist, dass die Hürde, diese Patientenakte überhaupt anzulegen, so immens ist, dass man voraussichtlich erst mal daran scheitert. Das, meine Damen und Herren, muss ein Ende haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Denn wir in Deutschland sind beinahe Schlusslicht im internationalen Vergleich, was die Zurverfügungstellung von elektronischen Daten im Gesundheitswesen angeht. Damit zerschlagen wir viele Chancen; Corona hat das mehr als deutlich gemacht. Wir sind ganz oft zwangsweise im Blindflug gewesen, weil wir die Daten nicht hatten,

(Martin Sichert [AfD]: Weil Sie die Daten haben, aber nicht auswerten!)

und das verbessern wir jetzt grundlegend. Das sind wichtige Schritte, die wir nach vorne tun.

Im ganzen Verfahren, muss ich sagen, haben wir zwei gute Vorschläge für diese beiden Gesetze noch mal deutlich verbessert. Da gilt mein Dank nun wirklich den Berichterstattern – es waren in diesem Falle nur Herren –, die daran in vielen, vielen Stunden gearbeitet haben

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

und mit mehr als 50 Änderungsanträgen im Ausschuss noch einmal qualitativ wichtige Dinge vorangebracht haben. Dazu gehören ganz klar die noch bessere Patientenorientierung und die Nutzbarkeit, um sicherzustellen, dass auch diejenigen, die heute noch Offliner sind, die Patientenakte nutzen können. Das sind die richtigen Fortschritte, das müssen wir tun; schließlich müssen wir ja immer bedenken, dass gerade die Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder mit Mehrfacherkrankungen diejenigen sind, die von diesen beiden Gesetzen profitieren können. Genau das müssen wir voranbringen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Ich darf zum Schluss noch mal sagen: Es wird gerne unterstellt, damit würden die Patientensouveränität und die Hoheit über die eigenen Daten ein Ende haben.

(Konstantin Kuhle [FDP]: Das ist doch Quatsch!)

Nein, im Gegenteil: Wir sehen in dem Gesetz viele, viele Möglichkeiten vor, selber zu entscheiden, was in der elektronischen Patientenakte drin ist, ob ich sie überhaupt nutzen will und ob ich meine Daten der Forschung zur Verfügung stellen will. In diesem Sinne: Räumen wir auf mit bestimmten Vorurteilen!

Im Gegenteil, am Ende können wir sagen: Wir haben die Patientensouveränität, die Patientenorientierung und die Nutzerorientierung verbessert, und genau das ist der richtige Weg.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Präsidentin Bärbel Bas:

Als Nächster hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Stephan Pilsinger.

(Beifall bei der CDU/CSU)