06.06.2019

Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vor knapp einem Monat haben wir den Vorschlag für die Änderung des IT-Staatsvertrages, der die Einführung der FITKO als Anstalt des öffentlichen Rechts vorsieht, in erster Lesung beraten. Nach Lektüre der hierzu vorgelegten Reden ließ sich eine große Einigkeit bezüglich der grundsätzlichen Intention des Vorhabens erkennen. Gleichzeitig wurden von verschiedenen Fraktionen – nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines doch immensen Nachholbedarfes im Bereich des E-Governments – konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

Ich spare es mir und uns an dieser Stelle, die zahlreichen Punkte aus meiner umfangreichen Rede zur ersten Lesung zu den vielfältigen Chancen eines innovativen E-Governments allesamt noch einmal zu wiederholen. Auch unsere konstruktiven Verbesserungsvorschläge an dieser Stelle noch einmal wiederzukäuen, halte ich für wenig zielführend, zumal die Bereitschaft, diese anzunehmen, scheinbar äußerst begrenzt ist:

Leider wurde kein einziger der von uns und anderen Fraktionen gemachten Verbesserungsvorschläge im weiteren Verfahren aufgegriffen. Teils wurde dieses so wichtige Thema in den zuständigen Fachausschüssen wie dem Ausschuss Digitale Agenda noch nicht einmal beraten. Das ist nicht nur äußerst schade und leider auch ein Stück weit bezeichnend für die großkoalitionären Zeiten, in denen wir leben, sondern erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, dass wir in diesem für die digitale Gesellschaft zentralen Politikfeld auch zukünftig nicht mit der notwendigen Geschwindigkeit vorankommen. Die vielfältigen Chancen – für die Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handels, für die Schaffung neuer Beteiligungsmöglichkeiten an demokratischen Prozessen, für die Erhöhung der Legitimität politischen Handels, für mehr Bürgernähe und verbesserte IT-Sicherheit – werden so auch weiterhin nicht in einem Maße genutzt, in dem es sich meine Fraktion und ich wünschen würden.

So bleibt mir kaum was anderes übrig, als auch an dieser Stelle noch einmal daran zu erinnern, dass in weiteren ganz zentralen Bereichen des E-Governments, beispielsweise bei der Weiterentwicklung des Bundes-IFGs, sowie hinsichtlich der Vorlage echter Open-Data- und Transparenzgesetze noch ein weiter Weg vor uns liegt. Gleichzeitig möchte ich auch heute noch einmal daran erinnern, dass, wenn Sie sich endlich entschließen, das große Potenzial, das unser E-Government für die Vitalisierung unserer Demokratie bietet, ausschöpfen zu wollen, Sie nicht nur uns, sondern auch eine sehr engagierte Zivilgesellschaft mit extrem viel Know-how an Ihrer Seite wissen.

Mein Plädoyer, sich endlich stärker in internationale Debatten einzubringen und sich stärker zum Beispiel im Rahmen der Open Government Partnership zu engagieren, erneuere ich ebenfalls noch einmal. Gerade vor dem Hintergrund, dass mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis zum Jahr 2022 eine wahre Mammutauf­gabe mit einem höchst ambitionierten Zeitplan vor uns liegt, wären Sie gut beraten, sich auch international nach Best-Practice-Beispielen umzusehen. Gerade im Bereich des E‑Governments, wo es unsinnig, teuer und bürgerfern ist, das Rad ständig neu zu erfinden und individuelle, nicht aufeinander abgestimmte Insellösungen zu erarbeiten, ist es von zentraler Bedeutung, gemeinsame Standards, Plattformen und Identitätsmanagementsysteme zu implementieren, auch um die öffentlichen Haushalte zu schonen.

Packen Sie die notwendigen Dinge endlich an: Übernehmen Sie Verantwortung als ehemaliger Vorreiter in dem Bereich, und entwickeln Sie den Ehrgeiz, als Bund endlich wieder zum Treiber einer E-Government-Strategie zu werden, die ihren Namen auch tatsächlich verdient. Greifen Sie auf das vorhandene Know-how in Wirtschaft und Zivilgesellschaft zurück, nutzen Sie Synergien, statt das Rad ständig neu zu erfinden, denken Sie auch Open-Source-Lösungen mit und verfolgen Sie den Ansatz „Public Money, Public Code“.