Rede von Dr. Manuela Rottmann Unternehmensstrafrecht

11.04.2019

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer fairen Wettbewerb will, muss Foulspieler vom Platz stellen. Deutschland droht hier den Anschluss an andere Rechtsordnungen zu verlieren. Das ist schlecht für den Wirtschafts- und für den Rechtsstandort Deutschland.

Wir Grüne haben bereits im Jahr 2016 eine gesetzliche Regelung gefordert, die die bessere Verfolgung und Sanktionierung von Straftaten ermöglicht, die aus Unternehmen heraus begangen werden. Mittlerweile gibt es einen breiten Konsens, dass die Sanktionierung von Unternehmen zurechenbaren Straftaten und vergleichbaren Rechtsverstößen in Deutschland wirksamer und konsequenter werden muss. Auch die Unternehmen selbst fordern Rechtssicherheit und bringen eigene Vorschläge in die Debatte ein.

Es lohnt sich, sich mit all diesen Vorschlägen auseinanderzusetzen: Auch wenn das Ziel mittlerweile mehrheitsfähig ist, sind im Detail schwierige Abwägungsfragen zu klären. Mancher Vorschlag ist auch interessengeleitet. Für die Grünen etwa kann ich klar sagen: Wir halten überhaupt nichts davon, Unternehmen die Freizeichnung von ihrer Organisationsverantwortung über wohlfeile Corporate-Governance-Zertifikate zu ermöglichen, wenn im Unternehmen etwas ganz anderes gelebt wird. Auch die Frage, wie wir sicherstellen, dass interne Untersuchungen durch beauftragte Anwälte nicht dazu führen, Beweismittel beiseitezuschaffen, ohne das Anwaltsgeheimnis zu unterminieren, ist nicht einfach zu beantworten.

Deswegen schrillen bei mir alle Alarmglocken, wenn ich der Presse entnehme, dass DAX-30-Compliance-Officer offenbar über die Pläne des Ministeriums mehr wissen als jeder Abgeordnete hier. Wir Grüne sind über die letzten Jahre immer im Gespräch gewesen, auch mit Unternehmen. Gerade Compliance-Officer können vom Unterschied zwischen behaupteter und gelebter Unternehmenskultur oft ein Lied singen, insbesondere wenn die Unternehmensspitze nicht hinter ihnen steht. Dass aber gerade dem Kreis, um dessen Sanktionierbarkeit es geht, eine recht exklusive Mitwirkung an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingeräumt wird, wäre in anderen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts eher ungewöhnlich – um es einmal vorsichtig auszudrücken.

Die Linke geht über all diese Fragen in ihrem Antrag hinweg. Deshalb leistet er auch keinen Beitrag mehr zur Debatte in diesem fortgeschrittenen Stadium. Die Argumente, warum Sie auch gegenüber Verbänden an einer strafrechtlichen Lösung festhalten wollen, überzeugen uns nicht. Sie erheben Unternehmen – juristische Personen – zum Subjekt des Strafrechts. Unser Strafrecht kennt bislang nur natürliche Personen als Beschuldigte und leitet deren Rechte aus der Menschenwürde ab. Auf die Menschenwürde sollen sich Unternehmen aber nach Ihrem Antrag gerade nicht berufen können. Diese Verrenkungen können wir uns meiner Meinung nach sparen, und wir können uns stattdessen den eigentlich nötigen Veränderungen widmen.

Ergänzungen im Ordnungswidrigkeitenrecht bieten alle Möglichkeiten, Unternehmen für die ihnen zurechenbaren Straftaten zur Verantwortung zu ziehen. Etwa die Verankerung des Legalitätsprinzips, die Schaffung von Schwerpunktspruchkörpern und -staatsanwaltschaften, eine Erhöhung der Sanktionen, die Öffentlichkeit der Verfahren und die Beteiligung Geschädigter am Verfahren. Wir brauchen wirksame Sanktionen auch gegen Unternehmen. Aber dieser Antrag bringt uns nicht weiter.