Rede von Beate Müller-Gemmeke EU-Entsenderichtlinie

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29.05.2020

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetz geht es darum, die europäische Entsenderichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das klingt technisch und auch abstrakt. Aber die Umsetzung der Richtlinie ist nichts Formales, und es ist auch keine Kleinigkeit; im Gegenteil: Hier geht es darum, dass entsandte Beschäftigte endlich besser geschützt werden und dass sie auch fair entlohnt werden. Deshalb ist das Gesetz für die Menschen, die davon betroffen sind, extrem wichtig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Bernd Rützel [SPD])

Entsandte Beschäftigte kommen aus dem EU-Ausland. Sie arbeiten auf dem Bau, in der Logistik, in der Pflege und in der Landwirtschaft. Es geht auch um die Beschäftigten in der Fleischindustrie, über die wir in der letzten Sitzungswoche heftig debattiert haben. Entsandte Beschäftigte bekommen extrem wenig Lohn, und doch zahlen sie häufig viel für Vermittlung, Unterkunft und Verpflegung. Sie müssen lange und hart arbeiten, und sie leben teilweise in katastrophalen Unterkünften. Nicht alle, aber viele werden ausgebeutet und menschenunwürdig behandelt. Genau hier bringt die europäische Entsenderichtlinie echte Verbesserung. Deshalb ist es wichtig, dass sie endlich richtig umgesetzt wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der Entsenderichtlinie geht es zum ersten Mal um gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Die Verbesserung ist also, dass europäische Beschäftigte grundsätzlich das Recht auf gleichen Lohn haben und damit fair und auf Augenhöhe behandelt werden. Aber dafür muss die Entsenderichtlinie auch ordentlich umgesetzt werden. Der Unionskollege Schummer hat in der Debatte über die Fleischbranche in der letzten Sitzungswoche zu Recht betont, dass die Entsenderichtlinie eins zu eins und auch ohne Abstriche umgesetzt werden muss. Aber genau das machen Sie nicht. Die Entsenderichtlinie wird nicht eins zu eins umgesetzt. Die Gestaltungsspielräume werden nicht genutzt. So wird eine Chance verpasst. Das ist nicht akzeptabel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Drei Aspekte möchte ich kurz ansprechen:

Erstens. Die Entsenderichtlinie ermöglicht endlich, dass auch regionale Tarifverträge für entsandte Beschäftigte allgemeinverbindlich erklärt werden können. Das ist gerade für Deutschland wichtig, weil es hier wenige bundesweite und vor allem regionale Tarifverträge gibt. Aber genau das wird nicht umgesetzt. Es bleibt weiterhin bei den bundesweiten Tarifverträgen. Nur bei den sogenannten Langzeitentsendungen gelten regionale Tarifverträge. Aber darunter fallen gerade einmal 12 Prozent. Alle anderen, die 88 Prozent, die nicht so lange entsandt werden, werden davon nicht profitieren. Das ist nichts anderes als eine Nebelkerze.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Der Gesetzentwurf bleibt also an dieser Stelle hinter der Entsenderichtlinie zurück. Das bestätigt übrigens auch der Wissenschaftliche Dienst. Regionale Tarifverträge müssen wie bundesweite Tarifverträge behandelt werden. Das müssen Sie im Gesetzentwurf noch unbedingt ändern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Zweitens. Eigentlich müssten ganze Tarifgitter für allgemeinverbindlich erklärt werden. Im Gesetzentwurf aber gibt es nur Mindestentgelte, und diese können nur bis zu drei Stufen umfassen. Auch diese Einschränkung entspricht nicht der Entsenderichtlinie. Das ist auch in keiner Weise gerecht; denn mit drei Stufen kann eine berufserfahrene entsandte Beschäftigte beispielsweise in der Pflege nicht fair entlohnt werden. Das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ funktioniert eben nicht mit drei Stufen. Diese Regelung kritisiert auch der Bundesrat. Deshalb sollten Sie diese Drei-Stufen-Regelung unbedingt streichen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Drittens. Die Entsenderichtlinie eröffnet auch Gestaltungsspielräume. So könnten beispielsweise mit der Aufnahme von allgemein wirksamen Tarifverträgen die Landestariftreuegesetze gestärkt werden. Im Gesetzentwurf steht dazu gar nichts.

Die Entsenderichtlinie ermöglicht auch, dass ein Verbandsklagerecht eingeführt werden kann. Aber auch dazu steht nichts im Gesetzentwurf. Entsandte Beschäftigte, die beispielsweise um ihren Lohn geprellt werden, müssen weiterhin den steinigen Weg der individuellen Klage gehen. Die Gestaltungsspielräume wurden also in keiner Weise genutzt. Da ist noch viel Luft nach oben. Auch hier sollten Sie unbedingt nachbessern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrter Kollege Schummer, Sie haben bei der Debatte zur Fleischbranche in der letzten Sitzungswoche sinngemäß gesagt, dass es jetzt Zeit ist, Verantwortung zu übernehmen, um Ausbeutung in Deutschland zu verhindern. Ich hoffe, damit ist nicht nur die Fleischbranche gemeint, sondern auch der vorliegende Gesetzentwurf.

Diesen Gedanken möchte ich noch etwas stärken, und zwar mit dem Eckpunktepapier, mit dem das BMAS die Umsetzung der Entsenderichtlinie letztes Jahr angekündigt hat. Der Titel ist wortgewaltig – ich zitiere –: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – für alle in Europa: Lohndumping verhindern. Ordnung auf dem Arbeitsmarkt sichern. Mobilität fair gestalten.“ Das hört sich großartig an, und das können wir Grüne aus vollem Herzen und ohne Wenn und Aber unterschreiben. Aber um diese Ziele tatsächlich zu erreichen, müssen Sie, Herr Minister, und Sie, die Regierungsfraktionen, den Gesetzentwurf noch einmal heftig überarbeiten.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Nächster Redner ist der Kollege Bernd Rützel, SPD.

(Beifall bei der SPD)