Rede von Katja Keul Familienrecht

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20.05.2021

Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Geschrei wollen wir jetzt wieder zur Sache zurückkehren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)

Verantwortungsgemeinschaften jenseits der Ehe sind ein spannendes Thema, das auch bei uns Grünen mit großem Interesse diskutiert wird. Der jetzt vorgelegte Vorschlag der FDP ist allerdings nicht wirklich zu Ende gedacht. Zunächst einmal wird nicht klar benannt, wo die Regelungslücke sein soll; denn es ist möglich, sowohl bei der Ehe als auch beim Erbrecht individuelle Regelungen frei zu vereinbaren. In Eheverträgen ist fast alles möglich: mit oder ohne Unterhalt, Zugewinngemeinschaft oder Versorgungsausgleich.

Das Gesetz setzt die Grenzen dort zu Recht, wo es um den Schutz des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten vor Übervorteilung geht. Dieser Schutz darf jedenfalls nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass man die Illusion einer gleichwertigen Alternative schafft.

Die Verantwortungsgemeinschaft der FDP soll einkommen-, schenkung- und erbschaftsteuerliche Vorteile verschaffen, aber gleichzeitig unbürokratisch und jederzeit auflösbar sein. Ein Sachverständiger brachte es auf den Punkt: Es kann nicht darum gehen, ein neues Steuersparmodell zu entwickeln.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Was die Frage der Mit-Elternschaft betrifft, haben wir Grüne mit dem Antrag zur elterlichen Mitverantwortung bereits konkrete Vorschläge gemacht. Das Institut des kleinen Sorgerechts für verheiratete Stiefeltern ist ein guter Ansatz, den wir erweitern wollen auf alle Konstellationen, in denen faktische Stiefeltern eine dauerhafte Verantwortung für Kinder übernehmen, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Möglich wäre dies auch für Konstellationen, in denen mehr als zwei Personen elterliche Verantwortung übernehmen. Die Hauptverantwortung verbliebe im Streitfall bei den Eltern selbst, und die Mitverantwortung endet automatisch mit der Volljährigkeit des Kindes.

Erbrecht und Steuerrecht lassen wir weitgehend unberührt. Allerdings sollte dort, wo faktische Stiefeltern tatsächlich den Kindesunterhalt übernehmen und das Kind dadurch vor dem Sozialhilfebezug bewahren, ein entsprechender Steuerfreibetrag gewährt werden.

Im Abstammungsrecht teilen wir die Forderung nach einer vorgeburtlichen Elternschaftsvereinbarung und nach einer echten Co-Mutterschaft verheirateter Mütter.

Warum aber ausgerechnet die FDP den offenen Brief an die Unionsführung mit dem Aufruf, die verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung noch in dieser Legislatur zu beenden, nicht unterzeichnen wollte, habe ich bis heute nicht verstanden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Sonja Amalie Steffen [SPD]: Ich auch nicht!)

Die Festschreibung von bestimmten Betreuungsmodellen im Gesetz, wie es die FDP für das Wechselmodell fordert, lehnen wir ab.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Klar ist, dass wir Trennungseltern, die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder weiter partnerschaftlich aufteilen, in jeder Hinsicht unterstützen wollen. Eine hälftige Auszahlung von Kindergeld oder einen doppelten Wohnsitz des Kindes sollten wir künftig ermöglichen, da dies gegebenenfalls streitvermeidend wirken kann.

Letztlich ist alles möglich, solange sich die Eltern einig sind. In Streitfällen ist die Anordnung einer 50-prozentigen Aufteilung der Betreuung allerdings nur sehr schwer mit dem Kindeswohl vereinbar.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch die beidseitige Barunterhaltsberechnung unabhängig vom Betreuungsanteil wird diesen Streit nicht auflösen können.

Tatsächlich gehen wir mit Reformbedarf beim Kindesunterhalt in die neue Legislatur; denn immer häufiger wird der Unterhaltsstreit praktisch zum Streit um Betreuungsanteile. Deswegen muss sich jede Gesetzesänderung daran messen lassen, ob sie im Sinne des Kindeswohles mehr Streit vermeidet als verursacht.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)