Rede von Stefan Schmidt Finanzausgleich und Kosten bei der Aufnahme von Flüchtlingen

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19.11.2020

Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch das dynamische Infektionsgeschehen wurden dieser Tage immer wieder neue Sicherheitsmaßnahmen notwendig. Bei alledem möchte ich heute eine Lanze für die Kommunen brechen: Sie haben sich in den letzten Monaten immer wieder neu auf die Umstände eingestellt. Sie haben schnell Maßnahmen zum Schutz der Menschen eingeleitet. Sie haben bewiesen, dass sie sehr fähige Krisenmanagerinnen sind. Dennoch sind mancherorts die Grenzen der Belastbarkeit erreicht. Insofern ist es gut, dass heute damit begonnen wird, den Öffentlichen Gesundheitsdienst besserzustellen. Dem werden wir auch zustimmen, auch oder gerade wegen des sperrigen Titels dieses Gesetzentwurfes.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Doch was braucht es für eine tatsächliche Verbesserung im Öffentlichen Gesundheitsdienst? Wie viele zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bräuchte es in den überlasteten Ämtern? Sicherlich nicht nur jeweils vier pro Behörde. Wann sollen sie ihren Dienst antreten können? Sicherlich nicht erst in der zweiten Hälfte nächsten Jahres. Mehr gibt dieses Gesetz an dieser Stelle aber leider nicht her. Gut gemeint ist eben nicht immer zwangsläufig gut gemacht. Es braucht mehr Mittel – und das schneller, und daher fordern wir fürs nächste Jahr 150 Millionen Euro zusätzlich.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Bund muss die Gesundheitsämter bestmöglich unterstützen, und die Finanzhilfen dürfen nicht mit der Gießkanne verteilt werden. Sie müssen zielgerichtet dort ankommen, wo die Ämter ihrer Arbeitsbelastung kaum noch Herr werden.

Ein weiterer Schwachpunkt des Gesetzentwurfs ist, dass unklar bleibt, wie es nach 2027 weitergeht. Dann sollen die Bundesmittel nämlich nicht mehr fließen. Jetzt eine Struktur aufbauen und nachher die Verantwortung für ihre Fortführung den Ländern vor die Füße kippen: Wir wissen von vielen anderen vergleichbaren Finanzierungen, welche Probleme das häufig mit sich bringt. Ich will dabei ausdrücklich nicht sagen: Der Bund muss weiter bezahlen. Aber ich finde: Der Bund muss gemeinsam mit den Ländern die Verantwortung übernehmen, wie wir die Strukturen aufrechterhalten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Otto Fricke [FDP]: Ach, für die Verwaltung sind wir auch noch zuständig?)

Bei den Bedarfen für Geflüchtete ist es ganz ähnlich – deren Finanzierung hat das Gesetz ja auch zum Gegenstand –: Es ist gut, dass sich der Bund finanziell beteiligt, und es ist auch gut, dass die Bundesmittel jetzt doch noch spitz abgerechnet werden können. Aber die Hilfen erreichen nicht zwangsläufig die Orte, an denen sie am dringendsten benötigt werden.

Wir brauchen endlich ein bedarfsorientiertes überjähriges System, um die Flüchtlingskosten zu schultern. Jedes Jahr erneut dieses Geschacher zwischen Bund und Ländern ums Geld: Das ist unwürdig. Das ist auch nicht zweckmäßig. Auf diese Weise können die Kommunen kaum planen und auch der Bund nicht.

Gesundheitswesen, Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten und, und, und: Wir müssen die Krise nutzen und die Kommunen endlich in die Lage versetzen, ihre Aufgaben in Eigenverantwortung umzusetzen – und das am besten im Rahmen einer Gemeindefinanzreform. Denn auf die Kommunen kommt es an.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Herr Kollege Schmidt. – Die Kollegin Sonja Amalie Steffen, SPD-Fraktion, und der Kollege Sebastian Brehm, CDU/CSU-Fraktion, haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.

 – Damit schließe ich die Aussprache.