Rede von Dr. Manuela Rottmann Gemeinnützigkeit

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25.06.2021

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist innerhalb der Union in Mode gekommen, fast wöchentlich für konkrete gemeinnützige Organisationen die Entziehung der Gemeinnützigkeit in den Raum zu stellen. Das ist auch häufig in der FDP der Fall. Deswegen habe ich mich gefreut, Frau Ihnen: Was Sie heute gesagt haben, das kann ich alles unterschreiben. Aber es ist nicht die Mehrheitsmeinung in der FDP.

(Otto Fricke [FDP]: Das wissen Sie?)

Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Gemeinnützigkeit von Attac hat eine erhebliche Verunsicherung ausgelöst, ob und wie gemeinnützige Organisationen ihre Ziele auch durch Einflussnahme auf die politische Willensbildung verfolgen dürfen. Es gab Zusagen, das rechtssicher zu klären. Das ist gescheitert. Olaf Scholz konnte die Zusage nicht einhalten. Die Union hat nicht mitgemacht.

Im Kern ist das auch eine verfassungspolitische Debatte, die vielleicht überhaupt nicht gut aufgehoben ist in den Händen von Bundesfinanzministern oder Finanzgerichten. Unser Grundgesetz geht nicht von politisch neutralen Organisationen oder Vereinen aus, sondern selbstverständlich davon, dass Vereinigungen in die politische Meinungsbildung eingreifen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Berufs- und Wirtschaftsverbände tun das auch ungehindert. Sie nutzen ebenfalls Steuerprivilegien. Ein Wort der Kritik daran habe ich weder von Union noch FDP jemals gehört.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Gegenteil, für den Deutschen Industrie- und Handelskammertag wurde noch schnell ein extra Gesetz gezimmert, um ihm die politische Betätigung nach einem klaren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu ermöglichen. Wenn dann nur die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen infrage gestellt wird, dann weiß ich doch, woher der Wind weht. Alle nichtökonomischen Interessen sollen leisetreterisch vertreten werden, ganz vorsichtig, da soll man unsicher sein. Aber das große Geld soll weiter mit riesigen Anzeigenkampagnen in jeden Wahlkampf eingreifen können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Bundesfinanzhof hat ein verfassungsrechtliches Problem übersehen: Wer einseitig die politische Betätigung nur von gemeinnützigen Organisationen beschränkt, der greift damit auch in das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf gleiche politische Teilhabe ein. Und Sie irren sich, wenn Sie glauben, eine stärkere Beschränkung gemeinnütziger Organisationen träfe nur solche, die Ihnen politisch fernstehen. Ich zitiere mal aus der Satzung eines gemeinnützigen Vereins:

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: …

2. Verhandlungen und Gespräche mit Volksvertretern und Politikern, mit Journalisten und Vertretern von Behörden und Verbänden, …

8. Schulung, insbesondere von interessierten Politikern, …

10. Organisation von Bürgerbeteiligung insbesondere durch Unterschriftensammlungen oder durch Vorbereitung von Volksbegehren und Volksentscheiden.

Und so weiter. Das ist nicht die Satzung von Attac. Das ist die Satzung des Bundes der Steuerzahler in Bayern.

Wenn Sie die Satzung dieses Vereins und seine Geschäftsführung neben die von Attac legen, dann wissen Sie, dass der Bundesfinanzhof, sollte es jemals zu der Frage kommen, ob der Bund der Steuerzahler noch gemeinnützig ist, nicht anders entscheiden könnte als im Fall von Attac.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Baumann [AfD]: Er ist aber nicht gewalttätig!)

„Zu politisch“ fällt Ihnen immer nur ein, wenn es um von Ihrem Parteiprogramm abweichende Ziele geht.

Wir Grüne wollen dem Bund der Steuerzahler weder die Gemeinnützigkeit entziehen noch ihm verbieten,

(Stephan Brandner [AfD]: Noch nicht!)

auf die Willensbildung in Parlamenten Einfluss zu nehmen. Wir haben nämlich keine Angst vor Argumenten.

(Stephan Brandner [AfD]: Sie haben keine Mehrheit!)

Im Gegenteil, wir wollen allen gemeinnützigen Organisationen Rechtssicherheit darüber verschaffen, dass die Teilnahme an der politischen Willensbildung legitim zur Verfolgung gemeinnütziger Zwecke ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ute Vogt [SPD])

Dabei muss es aber transparenter als bisher zugehen. Wir brauchen endlich ein Gemeinnützigkeitsregister. Für große Organisationen, die sich an der politischen Willensbildung beteiligen, brauchen wir auch eine Pflicht zur Offenlegung der Herkunft der Mittel, die sie dafür einsetzen. „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“, heißt es im Grundgesetz. Das Grundgesetz räumt den Parteien also kein Monopol auf die politische Einflussnahme ein. Parteien unterscheiden sich ja auch von anderen Organisationen; denn sie nehmen an Wahlen teil. Daraus ergeben sich besondere Pflichten. Die größte Leistung der AfD in den letzten vier Jahren war, dass sie fast jede Woche gezeigt hat, dass es Handlungsbedarf gibt, diese Pflichten noch weiter zu schärfen: „Deutschland-Kurier“, Parallelaktionen. Da gibt es noch viel zu tun.

In Russland, in Polen und in Ungarn können regierungskritische Organisationen fast nicht mehr arbeiten.

(Stephan Brandner [AfD]: In Deutschland auch nicht!)

Sich hier darüber nur zu beklagen, finde ich aber ein bisschen verlogen. Deutschland muss es anders machen. Deutschland muss ein klares Signal zugunsten einer kritischen Zivilgesellschaft nach ganz Europa senden, aus dem eigenen Land heraus,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

das Signal, dass in unserem Land niemand Angst vor einer kritischen Zivilgesellschaft hat und dass hier auch Organisationen für Klimaschutz, für Antirassismus, für den Kampf gegen Diskriminierung an der politischen Debatte teilnehmen können,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ohne Sorge vor dem Verlust der Gemeinnützigkeit, ohne diese Sorge – genauso wie Wirtschaftsverbände.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Stephan Brandner [AfD]: So ein Unsinn!)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Kollege Olav Gutting das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)