Rede von Luise Amtsberg Gemeinsames Europäisches Asylsystem

01.02.2018

Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Derzeit werden auf europäischer Ebene neue Weichen für die Zukunft des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, dem GEAS, gestellt. Dabei geht es um nichts Geringeres als um die Frage, ob wir künftig in unserer Europäischen Union an einem individuellen Recht auf Asyl festhalten wollen oder ob wir den Flüchtlingsschutz und unsere Verantwortung vor die Tore Europas verlagern wollen.

Die bisherige Möglichkeit des Selbsteintrittsrechts beispielsweise erlaubt uns, das Asylverfahren eines Schutzsuchenden in Deutschland durchzuführen, der beispielsweise über Ungarn eingereist ist und somit eigentlich in ungarischer Zuständigkeit läge.

Die neue Regelung besagt, dass wir ihn zurückschicken müssen, obwohl – das zeigt die Absurdität dieser Regelung – Ungarn schon jetzt regelmäßig das Ersuchen der Bundesregierung ablehnt, Schutzsuchende zurückzunehmen und ihr Asylverfahren durchzuführen. Was passiert also mit diesen Menschen? Ungarn nimmt sie nicht auf, und wir führen kein Asylverfahren durch. Meine Damen und Herren, das ist abseits jeder Realität und wird weitere Härtefälle provozieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Wir Grünen – das wird niemanden überraschen – wollen, dass das Selbsteintrittsrecht, das einen humanitären Charakter hat, erhalten bleibt.

Nach den aktuellen Vorschlägen des EU-Rats und der Kommission soll der Flüchtlingsschutz verstärkt auf Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union verlagert werden; das habe ich schon angesprochen. Dafür soll das Konzept der sogenannten sicheren Drittstaaten ausgeweitet werden. Konkret bedeutet das: Sämtliche Asylanträge von Schutzsuchenden sollen – ohne Ausnahme – nach der neuen Asylverfahrensverordnung als unzulässig abgelehnt werden, wenn diese Menschen aus einem sicheren Drittstaat in die EU einreisen.

Jetzt muss man konsequenterweise fragen: Wer ist mit diesen Drittstaaten gemeint? Gemeint ist zum Beispiel die Türkei. Ich erinnere nur daran, wie viel wir hier im Deutschen Bundestag über die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei sowie über die Verfolgung von Menschen in der Türkei gesprochen haben. Zuzulassen, dieses Land auf europäischer Ebene als sicher einzustufen, damit wir hier in Deutschland weniger Geflüchtete haben, finde ich den falschen Weg. Es ist auch außenpolitisch fragwürdig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE])

Ebenso – man muss es wirklich mehrfach lesen; perfider geht es eigentlich gar nicht mehr – können künftig Länder, die ein Flüchtlingslager haben, in dem Menschen Schutz suchen können, vorübergehend als sicher eingestuft werden, weil es diese Lager gibt. Also: sichere Gebiete in unsicheren Staaten gleich sicherer Drittstaat. Das ist die Politik, die die Europäische Union hier vornehmen möchte – im Übrigen nicht aufoktroyiert von Brüssel, sondern explizit auf Wunsch und mit Unterstützung der Bundesregierung.

Im Hinblick auf die Informationsrechte und auf das, was wir hier zum Thema Europa und europäische Flüchtlingspolitik diskutiert haben, muss man noch einen Gedanken dazu loswerden. Denn: Was derzeit in Europa verhandelt wird – ob es nun der Innenminister ist, der mit seinem französischen Amtskollegen neue Vorschläge für eine Verteilungspolitik in Europa macht, oder anderes –, sind immer Dinge, die wir als Opposition fast schon investigativ suchen müssen. Wir müssen nachfragen. Wir werden nie informiert, obwohl es unser Recht als Parlament und auch die Verpflichtung der Bundesregierung ist. So macht man auf jeden Fall keine solidarische Europapolitik, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Aber zurück zu den sicheren Drittstaaten. Länder wie Libyen könnten nach der jetzt angedachten Regelung künftig ein sicherer Drittstaat werden. Da muss man schon sagen: Diese Logik ist nicht nur skurril, sondern sie ist auch irgendwie perfide. Diese Vorschläge sind im Übrigen auch nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar; denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf ein Staat nur zum sicheren Drittstaat erklärt werden, wenn er die Genfer Flüchtlingskonvention uneingeschränkt ratifiziert hat und sie ausnahmslos gegenüber allen Flüchtlingsgruppen umsetzt. Das ist bei der Türkei mitnichten der Fall.

Hierzu noch ein weiterer Gedanke. Auch die Kanzlerin hat im August des vergangenen Jahres bei einer Pressekonferenz mit dem UNHCR und der IOM, also den Organisationen, die für die Flüchtlingsaufnahme und -registrierung zuständig sind, gesagt:

Wir haben lernen müssen …, dass das

– das Dubliner Übereinkommen –

nicht die Lösung des Problems ist und dass wir deshalb eine Veränderung des Dublin-Verfahrens brauchen.

Das ist eigentlich alles richtig, was sie gesagt hat. Nur: Die GEAS-Reform, die wir jetzt hier diskutieren, wird diesem Problem nicht gerecht. Sie verschärft Dublin, sie manifestiert dieses System. Wenn wir uns die Situation von 2015 anschauen und der Argumentation folgen, dass sich so etwas nicht wiederholen darf, dann kann man nur sagen, dass die jetzige Reform eigentlich die Schwächen des Systems weiter auf die Spitze treibt und es überhaupt nicht krisenfest macht. Wenn sich das Jahr 2015 wiederholt, wiederholen sich daher auch die Probleme, und zwar vor allen Dingen zulasten der Schutzsuchenden. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, sich diesen Reformen entgegenzustellen und ihren Einfluss an dieser Stelle geltend zu machen.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)