Rede von Stefan Schmidt Grundsteuer

10.06.2021

Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach den sehr zähen Verhandlungen um eine Grundsteuerreform wäre es fast ein wenig langweilig geworden, hätten wir diese hier im Bundestag mit einer Öffnungsklausel für die Länder beschlossen und dann nichts mehr von ihr gehört. Insofern ist das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz ja quasi ein Lebenszeichen von der Grundsteuer. Das ist gut; denn – zur Erinnerung – die Grundsteuer ist mit einem Aufkommen von rund 15 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen. Sie finanziert Straßen, Bushaltstellen und Schultoiletten an all den Orten, an denen wir leben.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird noch einmal an einigen Stellschrauben nachgebessert, um einen guten Verwaltungsvollzug in den Ländern vorzubereiten. Es sieht außerdem einen finanziellen Ausgleich für die Mindereinnahmen vor, die ihnen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerabsenkung entstehen. Es kompensiert die Länderausgaben im Zusammenhang mit dem Kinderbonus und dem Aktionsprogramm für Kinder und Jugendliche. Das alles ist sinnvoll. Dem stimmen wir zu.

Inzwischen haben sich alle Bundesländer für ein Reformmodell für die Grundsteuer entschieden. Ich bedaure sehr, dass die Staatsregierung in meiner bayerischen Heimat ein Flächenmodell gewählt hat. Man fragt sich, was die CSU und die Freien Wähler da geritten hat. Nicht nur, dass das Flächenmodell interessengeleitet und ungerecht ist, das Besteuern einer Fläche ohne das darauf errichtete Gebäude und ohne Beachtung der Lage hat rein gar nichts mit einer Anpassung der Grundstücksbewertung an die aktuelle Wertermittlung zu tun. Das bescheinigt der Staatsregierung jetzt auch ein Gutachten: Die bayerische Flächensteuer ist höchstwahrscheinlich verfassungswidrig.

Ich hätte wirklich nicht gedacht, dass sich die CSU als so kommunalfeindlich entpuppt: CSU und Freie Wähler versagen den Kommunen in Bayern nun auch noch eine Grundsteuer C auf unbebaute Grundstücke. Damit nehmen sie ihnen die Möglichkeit, Bodenspekulanten das Handwerk zu legen. Die Beziehung zu Lobbyisten ist ihnen anscheinend wichtiger als die eigenen Kommunalpolitikerinnen und ‑politiker, die vor Ort um mehr Handhabe gegen immer teurere Mieten und Grundstückspreise ringen. Sie ist ihnen anscheinend wichtiger als Bürgerinnen und Bürger, die mit kleinen und mittleren Einkommen kaum noch bezahlbaren Wohnraum in der Nähe ihrer Arbeit finden. Und obendrein will die Union im Bund daran festhalten, dass Vermieterinnen und Vermieter die Grundsteuer an ihre Mieterinnen und Mieter weiterreichen können. Das erklären Sie mal den Menschen.

Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger brauchen Städte und Gemeinden mehr Instrumente und einen größeren Handlungsspielraum für eine aktive Bodenpolitik. Dazu braucht es eine aufgabengerechte Finanzausstattung von Kommunen. Dazu braucht es mehr Erbpacht. Dazu braucht es verbesserte Vorkaufsrechte für Städte und Gemeinden. Dazu braucht es auch die Einrichtung eines Bundesbodenfonds. Zu all diesen Maßnahmen können Sie sich bekennen, indem Sie heute unserem Entschließungsantrag zustimmen.