Rede von Markus Kurth Härtefallfonds

06.07.2023

Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorliegende Antrag der CDU/CSU verfolgt das grundsätzlich positive Ansinnen, beim Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer einige Nachbesserungen zu diskutieren. Schließlich ist die Idee des Härtefallfonds wie auch seine Aufsetzung durch eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen in der vergangenen Wahlperiode gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales entwickelt und in ein Konzept überführt worden.

Schon angesichts dessen ist bei einem solchen Vorhaben, das für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt durchaus relevant ist, fragwürdig, der Bundesregierung vorzuwerfen, was maßgeblich unionsgeführte Landesregierungen getan haben. Es waren maßgeblich die unionsgeführten Landesregierungen, die bewirkt haben, dass die Bundesregierung die Verringerung des Gesamtvolumens des Härtefallfonds gegenüber den ursprünglichen Planungen vorgenommen hat. Statt je 1 Milliarde Euro durch Bund und Bundesländer ist nun je eine halbe Milliarde Euro vorgesehen. Der Bund musste hier auf die Länder zugehen, da diese behaupteten, mit einem höheren Betrag überfordert zu sein. Die Länder, insbesondere die unionsgeführten, haben eine Einigung auf ein gemeinsames Vorgehen dennoch bis zum letzten Moment verzögert und letztendlich scheitern lassen.

Anschließend hat die Ampel von sich aus beschlossen, den Härtefallfonds durch eine allein vom Bund errichtete Stiftung, in die der Bund seinen Anteil von 500 Millionen Euro einbringt, zu retten. Den Ländern wurde eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit eingeräumt. Es haben anschließend aber nur wenige Bundesländer überhaupt Anstalten gemacht, einen Beitritt in die Wege zu leiten. Den Anfang gemacht hat dankenswerterweise Mecklenburg-Vorpommern – ein Schritt, der im Landtag gemeinsam von Landesregierung und Opposition, auch von der Union mitgetragen wurde. Weiter beigetreten sind Bremen, Hamburg und Thüringen.

Man sieht: Keines dieser Bundesländer ist unionsgeführt. Stattdessen gab es deutliche Absagen beispielsweise aus Sachsen-Anhalt, aus Sachsen oder aus Bayern. Wenn die Unionsfraktion den Beitritt weiterer Bundesländer wünscht, sollte sie vielleicht erst parteiintern eine gemeinsame Position finden. Vom Bund weitere Verhandlungen zu fordern, ist witzlos, wenn die eigenen Ministerpräsidenten kein Interesse an Verhandlungen haben. Sollten weitere Bundesländer den Wunsch eines Beitritts äußern, würde das allerdings die Sachlage deutlich verändern.

Was der Bund auf keinen Fall machen darf, ist, jetzt auch noch die Verweigerungshaltung der Länder zu belohnen und für ihren nicht geleisteten Beitritt einzuspringen. Damit öffnet man jeglicher Erpressung Tür und Tor, bestraft die Länder, die dankenswerterweise ihren Beitrag leisten, und signalisiert, dass eine faire Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern jederzeit ausgehebelt werden kann, wenn die Länder nur genug blockieren. Konstruktiv wäre es von der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag gewesen, gemeinsam mit der Ampel die Länder davon zu überzeugen, doch noch dem Härtefallfonds mit einem eigenen finanziellen Anteil beizutreten. Das ist allerdings nirgendwo zu sehen.

Genauso wenig ist irgendwo ein Gegenfinanzierungsvorschlag erkennbar. Sehr geehrte Fachpolitiker der Union: Fragen Sie bitte bei Ihren Haushaltspolitikerinnen nach. Diese fordern nämlich immer weitere Einsparungen, während die CDU/CSU-Mitglieder im Ausschuss für Arbeit und Soziales für dieselben Titel im Haushalt mehr Geld fordern. Wie soll das denn zusammengehen?

Eine weitere Sache im Antrag hört sich zunächst gut an, ist aber leider sehr undurchdacht. Die Unionsfraktion fordert, die Antragsfristen zu verlängern, um den teils hochbetagten Betroffenen die Antragstellung zu erleichtern. Dabei wird aber vergessen, dass dies auch zu einer Verzögerung der Auszahlungen führen würde. Das ist leider bei hochbetagten Menschen ein großes Problem, denn es steht zu befürchten, dass ein Teil von ihnen die Einmalzahlung dann nicht mehr erhält. Eine Lösung dieses Problems lässt der Antrag leider völlig vermissen. Wir werden uns das aber genau ansehen.

Die letzte Forderung, die nach einer Ausweitung des Informations-, Beratungs- und Hilfsangebots für Betroffene, bleibt leider sehr unkonkret. Im Antrag ist nicht ausgeführt, welche Angebote aus Sicht der Union fehlen, und auch nicht, welche zusätzlichen Angebote sie im Einzelnen fordert.

Für konstruktive Gespräche, beispielsweise wie man noch weitere Bundesländer ins Boot holen kann, sind wir als Koalition immer offen. Deshalb freue ich mich auf das weitere parlamentarische Verfahren.