Rede von Sascha Müller Inflationsausgleich und Einkommensteuer

Sascha Müller MdB
10.11.2022

Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu, dass ich mir lange nicht hätte vorstellen können, diesen Satz hier mit Überzeugung zu sagen: Ich freue mich darüber, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf heute beschließen. Und das hat einen Grund: Wir beschließen mit diesem Gesetzentwurf nämlich eine wirklich wuchtige Kindergelderhöhung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)

Gegenüber diesem Jahr steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind um jeweils 31 Euro und für das dritte Kind um 25 Euro, sodass wir am Ende bei einheitlich 250 Euro Kindergeld für alle Kinder landen, egal ob für das erste, zweite, dritte, vierte oder jedes weitere Kind. Das ist wunderbar und eine wichtige Unterstützung für Familien; denn insbesondere Familien haben mit der hohen Inflation zu kämpfen. Das Gesetz mit dem Namen „Inflationsausgleichsgesetz“ trägt diesen Namen absolut zu Recht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)

Vor allem aber – auch das ist wunderbar – sind wir so bereits einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Kindergrundsicherung gegangen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

An dieser Stelle darf natürlich nicht vergessen werden, dass Kinder im Bürgergeldbezug oder auch Kinder von Alleinerziehenden nicht in dem Umfang profitieren; denn das Kindergeld wird beim Bürgergeld oder beim Unterhalt angerechnet. Für die erste Gruppe erreichen wir mit dem Bürgergeld aber höhere Sätze, und für die andere Gruppe wollen wir schon bald eine Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen, damit auch diese Kinder profitieren können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Natürlich gibt es in dem Gesetz auch Aspekte, die wir im Sinne eines Gesamtpaketes mittragen, auch wenn sie nicht unsere Ideen oder unsere Herzensanliegen sind. Es ist richtig, dass der Kinderfreibetrag im Zuge des Existenzminimums angepasst werden muss und deshalb selbstverständlich auch angepasst wird. Dennoch bleibt der Effekt erhalten, dass die Kinder von Eltern mit hohem Einkommen mehr erhalten als die Kinder von Eltern mit nicht so hohem Einkommen. Das werden wir auf dem weiteren Weg zur Kindergrundsicherung noch einmal genauer betrachten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Es bleibt die Anpassung der Eckwerte zum Ausgleich der kalten Progression. Dazu ist medial sehr viel gesagt und auch kontrovers diskutiert worden. Dass es dieses Mal besonders kontrovers diskutiert wurde, liegt natürlich an der besonderen Situation, in der wir uns befinden. Bei diesem Thema gibt es die Lesart, dass es ohne die Anpassung der Eckwerte real zu einer höheren Steuerbelastung kommt, und die Lesart, dass die Rechtsverschiebung starke Schultern absolut mehr entlastet als schwache Schultern. Beide Lesarten sind in sich schlüssig. Es ist aber kein Geheimnis, dass wir stark der zweiten Lesart zuneigen.

Wir gehen bei diesem Gesetz mit. Der Rat, den die Wirtschaftsweisen der Bundesregierung hinsichtlich der starken Schultern mitgegeben haben, sollte unserer Meinung nach aber bei künftigen Entscheidungen berücksichtigt werden.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat der Kollege Christian Görke für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)