Rede von Dr. Manuela Rottmann Insolvenz

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10.09.2020

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Unternehmen mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht tatsächlich eine Atempause verschafft, wir haben die Uhr angehalten. Ich will Ihnen aber sagen, dass ich seither trotzdem ganz schlecht geschlafen habe. Das hat folgenden Grund: Es gab ja Vorbilder für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, aber das waren ja immer lokal begrenzte Ereignisse; das war anlässlich des Hochwassers in Sachsen-Anhalt und solcher Dinge. Wir haben jetzt eine Krise, für die es kein Vorbild gibt, die sich weder auf Regionen beschränkt noch auf bestimmte Branchen, sondern die fast alle Branchen erfasst hat.

Es ist richtig: Unverschuldete Insolvenzen sind ein volkswirtschaftlicher Schaden, sie sind ein Verlust; denn damit gehen nicht nur Unternehmen und Arbeitsplätze verloren, sondern es geht auch Wissen, Innovationsfähigkeit und Wettbewerb in Deutschland verloren.

Das andere Problem ist, dass die flächendeckende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in ganz Deutschland nicht nur das Risiko einer Bugwelle mit sich bringt. Meine größte Befürchtung ist, dass sie auch Misstrauen und Angst auslöst, dass das Vertrauen, das Wirtschaftskreisläufe – sozusagen der Blutkreislauf – brauchen, damit sie funktionieren, verloren geht, dass das Vertrauen von Lieferanten, dass sie für ihre Lieferung bezahlt werden, das Vertrauen von Dienstleistern, dass sie für ihre Dienstleistung bezahlt werden, verloren geht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen finde ich es richtig, dass wir ab dem 1. Oktober wieder zum bisherigen Insolvenzrecht bei Zahlungsunfähigkeit zurückkehren. Ich finde es angesichts des hohen Anteils kreditförmiger Staatshilfen, auch angesichts des hohen Anteils privater Darlehen, den wir gerade haben, noch richtig, die Ausnahme für überschuldete Unternehmen beizubehalten. Ich brauche aber auf Dauer noch etwas mehr Überzeugung, als ich sie heute gehört habe. Gerade wegen der Kombination mit der Privilegierung der Gesellschafterdarlehen, die wir mit diesem Coronagesetz auch vorgenommen haben, mache ich mir da noch ein bisschen Sorgen. Aber Sie haben ja die Chance, mich zu überzeugen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich will auch ausdrücklich loben, dass das Bundesjustizministerium hier einen verfassungsrechtlich sauberen Weg gegangen ist: nicht über die Verordnung, sondern über den Gesetzgeber.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist wichtig, dass Sie das tun; denn Sie zeigen, dass man auch in der Pandemie die Regeln der Verfassung einhalten kann. Das ist eine Lehre, die andere Mitglieder im Kabinett vielleicht ernster nehmen sollten: Eine Pandemie ist nicht die Zeit, in der man mit der Verfassung schlampig umgeht, sondern die Zeit, in der man sie im Gegenteil sehr, sehr ernst nimmt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Konstantin Kuhle [FDP])

Wir müssen dringend weitere Fragen bearbeiten. Beim präventiven Restrukturierungsrahmen habe ich das Gefühl: Wir sind mit den Debatten ein bisschen hintendran. Aber das will ich dem Ministerium gar nicht zum Vorwurf machen, weil es kompliziert ist.

Ich habe aber auch noch einen Wunsch: Ich erwarte vom Bundeswirtschaftsminister, dass er nicht nur denjenigen hilft – so ist momentan mein Eindruck –, die jahrelange Übung in der Beantragung von Staatshilfen haben,

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

deren Lobbykanäle ins Wirtschaftsministerium funktionieren, sondern dass er sich mit allen Branchen an einen Tisch setzt, auch mit denen, die bislang keine Lobby haben.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Rottmann. – Die Kollegen Dr. Karl-Heinz Brunner, SPD-Fraktion, und Alexander Hoffmann, CDU/CSU-Fraktion, haben ihre Reden zu Protokoll gegeben.

Mit dieser Feststellung beende ich die Aussprache.