Rede von Katharina Dröge Internationalen Investitionsschutz

19.04.2018

Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade gehört: EON, RWE und Vattenfall haben Deutschland wegen des Atomausstiegs auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagt. Das Absurde an diesem Verfahren ist – neben dem Inhalt des Verfahrens selbst –, dass Vattenfall gleich zweimal geklagt hat: einmal vor dem Bundesverfassungsgericht und einmal vor einem internationalen Schiedsgericht. Und was ist der Grund für diese absurde Situation? Es ist genau ein solcher Investitionsschutzvertrag zur Etablierung von Schiedsgerichten, die die FDP in ihrem Antrag so feiert. Aufgrund solcher Schiedsgerichtsverträge kann Vattenfall auf der Basis der Energiecharta der Europäischen Union zweifach klagen. Das heißt: zwei Verfahren, zwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen, unterschiedliche Richter und möglicherweise auch unterschiedliche Urteile.

Wenn man wissen will, zu welchem Chaos diese Situation führt – so viel zum Thema Rechtsstaatlichkeit und Ordnung, die diese Schiedsgerichtsverträge mit sich bringen sollen –, muss man sich den Vattenfall-Fall anschauen. Gestern haben wir im Wirtschaftsausschuss darüber beraten: Wie gehen wir jetzt mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes um? Welche Möglichkeiten gibt es? Gibt es vielleicht Laufzeitverlängerungen oder Schadensersatzzahlungen für die Atomkonzerne? – Zur gleichen Zeit haben wir das Verfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland. Jetzt sind wir in der Situation, dass wir uns fragen müssen: Was passiert eigentlich, wenn die Gerichte unterschiedlich entscheiden? Was passiert, wenn einerseits das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Laufzeitverlängerungen für die Atomkonzerne vorsieht und andererseits das Schiedsgericht Vattenfall eine Schadensersatzzahlung zuspricht? Wird Vattenfall dann entschädigt, obwohl die Rechtsgrundlage entfallen ist, obwohl der Schaden entfallen ist?

(Beifall der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Können Sie mir die Frage beantworten, wie diese Situation aufgelöst wird?

Oder was passiert, wenn sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Schiedsgericht sagen, dass Vattenfall Schadensersatz zusteht? Wird das dann gegeneinander aufgerechnet? Kriegt Vattenfall dann mehr als RWE? Was ist dann eigentlich mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem der Staat verpflichtet ist?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum sollte Vattenfall für denselben Schaden mehr bekommen als RWE? Muss der Staat nicht eigentlich jedes Unternehmen in diesem Land gleich behandeln?

Auf all diese Fragen haben Sie aus meiner Sicht bislang keine vernünftige Antwort gegeben. Bisher hatte kein Jurist, mit dem ich gesprochen habe, eine vernünftige Antwort. Und diese Chaossituation wollen Sie jetzt einfach, ohne nachzudenken, fortbestehen lassen.

Nun gibt es auch noch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Achmea-Fall, das besagt, dass Schiedsgerichte innerhalb der Europäischen Union unionsrechtswidrig sind. Ich finde, das ist eine gute Nachricht; denn auf der einen Seite sind Schiedsgerichte innerhalb der Europäischen Union nicht nur problematisch, sie sind auch schlichtweg überflüssig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Auf der anderen Seite ist es eine Peinlichkeit für die Bundesregierung; denn sie hat sich seit vielen Jahren diesen Fragen nicht gestellt, obwohl ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vorliegt, in dem genau diese Fragen aufgeworfen werden. Müssen Sie erst ein solches Urteil in der Hand haben, um sich mit diesen Fragen überhaupt zu beschäftigen?

Die Politik, immer wieder wegzuschauen, setzen Sie jetzt fort, wenn es um die Frage geht, welche Rolle Schiedsgerichte in Abkommen mit Drittstaaten wie CETA spielen. Sie sagen einfach: Das wird schon irgendwie gut gehen, das Urteil des EuGH bezieht sich nicht darauf. – Da wäre ich mir nicht so sicher.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Es gibt schon wissenschaftliche Gutachten, in denen es heißt: Auch in diesen Fällen könnte der EuGH zu dem Urteil kommen, dass das Rechtsprechungsmonopol des EuGH betroffen ist, wenn Unionsrecht ausgelegt wird. In diesem Zusammenhang verweise ich noch einmal auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von vor vier Jahren, in dem es genau um diese Frage ging.

Vor dem Hintergrund der Haltung der FDP, für Ordnung und Rechtstaatlichkeit eintreten zu wollen,

(Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Und Freihandel!)

kann ich nicht verstehen, wieso sie diese Fragen nicht klären wollen, sondern einfach so weitermachen wie bisher. Auch bei CETA wollen Sie so weitermachen; über einen entsprechenden Antrag haben wir gestern im Ausschuss diskutiert. Auch da prüft das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit verschiedener Aspekte des CETA-Vertrages, und trotzdem fordern Sie einfach: Ratifizieren! – Was ist das denn für ein Rechtsstaatsverständnis, obwohl Verfassungsfragen nicht geklärt sind, das einfach durchziehen zu wollen?

Mein letzter Satz. – Sie sagen, Sie sind eine Rechtsstaatspartei. Ich finde, Sie sind Rechtsstaatspessimisten.

(Dr. Matthias Heider [CDU/CSU]: Das ist doch keine Generaldebatte hier!)

Was schwingt denn dabei mit, wenn Sie sagen: „Wir wollen Schiedsgerichte in der Europäischen Union“? Das bedeutet: Sie geben in gewisser Weise bei Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union auf. Die Nachbarländer sind anscheinend keine Rechtsstaaten, denn sonst bräuchte man solche Schiedsgerichte ja gar nicht.

(Zurufe von der FDP)

Sie setzen nicht auf Rechtsstaatsentwicklung oder auf gemeinsame Anstrengungen in der Europäischen Union zur Verbesserung von Rechtssystemen.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Frau Kollegin!

Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sie schaffen ein Parallelsystem und geben einfach auf. Für eine Rechtsstaatspartei finde ich das schon merkwürdig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)