Rede von Margit Stumpp Jugendschutz

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16.12.2020

Margit Stumpp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Novelle des Jugendschutzgesetzes strebt die Bundesregierung an, den Jugendmedienschutz zu modernisieren. Dafür ist es tatsächlich höchste Zeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bislang besteht Jugendschutz im Internet im Kern aus Filterprogrammen, die für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte automatisch blockieren sollen. Nur: Fast niemand kennt diese Programme. Deshalb, weil sie niemand einsetzt, stören sich die Anbieter auch nicht daran. Die Besonderheiten der vielen von Nutzerinnen und Nutzern erstellten Inhalte wie Posts, Videos, Fotos – sprich: User-generated Content – werden von den bisherigen Vorgaben erst gar nicht erfasst.

Wir brauchen Gesetze, die dem Phänomen der sogenannten Medienkonvergenz gerecht werden. Der vorliegende Entwurf erfüllt diesen Anspruch nicht – leider. Das bisherige Kompetenzchaos zwischen Bund, Ländern und den freiwilligen Selbstkontrollen der Digital- und Medienwirtschaft bleibt weitgehend unangetastet: zu viel Rücksicht auf gewachsene Strukturen, zu wenig Mut zur Innovation.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ministerin Giffey will immerhin die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz umbauen. Das ist ein Fortschritt, weil für diese neue Bundeszentrale eine koordinierende Rolle und eine Bündelung von Zuständigkeiten vorgesehen ist. Ob sie diese Rolle wirklich ausfüllen kann, wenn sie sich ständig mit der Kommission für Jugendmedienschutz und den vielen verschiedenen Selbstkontrollen abstimmen muss, ist zu bezweifeln. Ergo: Eine einheitliche Medienaufsicht, wie sie bereits 2016 im Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz vereinbart wurde, rückt in weite Ferne. Schade!

Für Eltern und Erziehungsberechtigte ist vor allem eines wichtig: ein hoher, medienübergreifender Schutz. Sie brauchen einheitliche und leicht verständliche Regelungen über alle unterschiedlichen Dienste und Plattformen hinweg. Kontakt- und Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, Cybergrooming oder gefährliche Mutproben, wie sie vor allem über Plattformen mit Chatfunktion bestehen, sind mittlerweile ein ernstes Problem. Es ist Erziehungsberechtigten nicht zu vermitteln, warum solche Risiken beispielsweise in der Alterseinstufung bisher keine Berücksichtigung finden.

Trotzdem wollen wir, dass Kinder und Jugendliche das Internet weiterhin mit seinen Plattformen und Apps interaktiv nutzen. Was wir nicht wollen, sind abgeschottete, komplett kontrollierte Räume und schon gar keine Totalüberwachung jeder individuellen Kommunikation von Kindern. Umso wichtiger ist es daher, dass die Diensteanbieter in die Pflicht genommen werden, sichere Voreinstellungen anzubieten, Jugendschutz by Design. Dazu gehören auch Meldewege und Hilfsangebote in kindgerechter Sprache.

Wir unterstützen deshalb ausdrücklich die Intention dieses Gesetzes. Aber wir haben auch die gespaltenen Reaktionen darauf wahrgenommen. Während die neuen Regelungen den Akteuren des Kinder- und Jugendschutzes nicht weit genug gehen, regt sich im Bereich der Medienpolitik erheblicher Widerstand gegen dieses Gesetz.

Dieses Gesetz wird wirkungslos bleiben, wenn nicht alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Es ist deshalb gut, dass wir im Januar eine öffentliche Anhörung im federführenden Ausschuss durchführen. Wir werden uns auch dort lösungsorientiert und im Sinne des bestmöglichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Internet engagieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Svenja Stadler für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)