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05.03.2021

Margit Stumpp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor 19 Jahren herrschte aus digitaler Perspektive noch Mittelalter; da war das Internet tatsächlich noch Neuland. Deswegen ist die Novelle des Jugendschutzgesetzes im Hinblick auf den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Digitalen mehr als überfällig. Das Ziel war auch die Schaffung eines kohärenten Rechtsrahmens, also mehr Einheitlichkeit. Leider fehlte dazu der Mut. Das Ziel wurde krachend verfehlt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt soll die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt werden. Das begrüßen wir, denn sie könnte eine wichtige koordinierende Rolle einnehmen; aber genau das ist eben nicht vorgesehen. Der Wirrwarr an Prüfungs- und Aufsichtsinstitutionen bleibt unangetastet. So werden weiterhin die Kommission für Jugendmedienschutz, die verschiedenen Freiwilligen Selbstkontrollen, die obersten Landesjugendschutzbehörden und andere Akteure zuständig sein.

Man staunt über den Entschließungsantrag der FDP, der im Kern auf noch weniger Jugend- und Jugendmedienschutz abzielt. Die Liberalen behaupten, das System der Freiwilligen Selbstkontrollen habe sich bewährt. Das widerspricht sowohl unserer Wahrnehmung als auch der von Kinder- und Jugendschutzverbänden. Die Realität ist eine andere.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Bettina Margarethe Wiesmann [CDU/CSU])

Deswegen ist es auch schade, dass sowohl die FDP als auch die Linken im Einsatz von Deskriptoren eine Verwässerung der Alterskennzeichnung sehen. Die Linken schlagen stattdessen „Safety by Design“ und „Safety by Default“ als Schutz gegen Interaktionsrisiken vor. Das ist nicht verkehrt, und das sollten Unternehmen bei ihrer Produktentwicklung und ‑anpassung selbstverständlich noch stärker mitdenken. Man kann ja das eine tun, ohne das andere zu lassen. Für uns ist es selbstverständlich, dass die Interaktionsrisiken für eine verbesserte Alterskennzeichnung in die Risikobewertung einfließen; denn das macht tatsächlich einen Unterschied bei der Gefährdung. Schließlich geht es dabei auch um Transparenz für Eltern und Erziehungsberechtigte.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es hilft uns an dieser Stelle auch nicht, den alten Bund-Länder-Streit in Fragen der Zuständigkeiten fortzusetzen. Der bessere Schutz von Kindern und Jugendlichen hätte es wirklich verdient, dass wir zu einer besseren Kooperation der Ebenen kommen. Das ist leider nicht gelungen und eine Schwäche des Gesetzes.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In unserem Entschließungsantrag machen wir weitere Verbesserungsvorschläge wie eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Erarbeitung neuer Schutzleitlinien; das ist nämlich noch sehr im Argen. Wir werden die Novelle des Jugendschutzgesetzes daran messen, wie effektiv der Kinder- und Jugendmedienschutz in der Praxis fortan sein wird. Wir setzen uns weiterhin für noch wirksamere Verbesserungen zum Wohl von Kindern und Jugendlichen ein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Svenja Stadler, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Bettina Margarethe Wiesmann [CDU/CSU])