Rede von Katja Keul Justizkosten und Rechtsanwaltsvergütung

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27.11.2020

Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach sieben Jahren passen wir heute endlich die Gebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an, und das ist gut so.

Für alle Berufe, deren Gebühren durch den Gesetzgeber geregelt werden, ist es jedes Mal ein Kraftakt, und es besteht ein Rechtfertigungsdruck, zumal die Anwaltschaft auch noch zwischen den politischen Fronten feststeckt: dem Bund, der die Zuständigkeit hat, und den Ländern, die erhöhte Kosten bei der Prozesskostenhilfe befürchten. Wir hätten uns daher auch endlich eine Dynamisierung der Gebühren gewünscht, die uns jeweils eine Gesetzesänderung ersparen würde.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Friedrich Straetmanns [DIE LINKE])

Wer jetzt an die gut verdienenden Anwältinnen in den Großkanzleien denkt, der muss wissen, dass die darauf gar nicht angewiesen sind, weil sie nach Stundensätzen abrechnen.

Auf die gesetzlichen Gebühren sind die Anwältinnen in der Fläche angewiesen, die den Menschen bei ihren rechtlichen Alltagsproblemen den Zugang zum Recht sichern – als Hausärzte des Rechtsstaats –, beispielsweise im Familienrecht. Hier hätten wir uns gerade in Kindschaftssachen mehr gewünscht. Statt der Einführung eines Regelstreitwerts von 5 000 Euro wurde der bisherige Wert von 3 000 Euro erst mal auf 4 000 Euro erhöht. Es ist aber nicht einzusehen, warum das Schicksal eines Kindes immer noch niedriger bewertet wird als das eines Erwachsenen, beispielweise im Betreuungsrecht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katrin Helling-Plahr [FDP] und Friedrich Straetmanns [DIE LINKE])

Neben der Rechtsanwaltsvergütung geht es heute auch um die Vergütung von Dolmetschern und Sachverständigen. Die werden jetzt doch nicht so erhöht, wie es im ursprünglichen Entwurf vorgesehen war. Aber was noch viel ärgerlicher ist: Die Ausnahmevorschrift des § 14 JVEG wurde wieder nicht gestrichen, wonach die Länder per Rahmenvereinbarung Dolmetschergebühren unterhalb der gesetzlichen Gebühr vereinbaren können. Gesetzliche Gebühren müssen auch gegenüber dem Staat wirklich Mindestgebühren sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katrin Helling-Plahr [FDP])

Auch hier schieben sich Bund und Länder gegenseitig die Verantwortung dafür zu, wer die Streichung wieder verhindert hat.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Na, eure Länder!)

– Das diskutieren wir an anderer Stelle aus.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Gerne! So ist es!)

Jetzt noch mal zurück zur Anwaltschaft, der es ab dem 1. Januar 2022 per Gesetz verboten sein wird, einen eiligen Schriftsatz abends noch persönlich in den Briefkasten des Gerichts einzuwerfen oder per Fax zu übermitteln, weil das Internet gerade ausgefallen ist. Das haben wir im Jahr 2013 beschlossen. Sieben Jahre hören sich lang an; aber der faktische Probelauf war erheblich kürzer, weil das elektronische Postfach erst später an den Start ging und dann auch phasenweise wieder ausfiel. Anders als Behörden oder Gerichte haften die freiberuflichen Anwältinnen gegenüber ihren Mandanten mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen dafür, dass der Schriftsatz fristgerecht übermittelt wird. Sie tragen gegebenenfalls auch die Beweislast für die technische Störung, wenn sie Wiedereinsetzung beantragen. Hier wird die Anwaltschaft mit den Risiken des elektronischen Rechtsverkehrs unverhältnismäßig belastet. Auch sind die Sicherheitsfragen noch nicht abschließend geklärt, und eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht gewährleistet. Ja, man kann nicht einmal ausschließen, dass der ehemalige private Auftragnehmer Atos über die Schlüssel verfügt, um gegebenenfalls die gesamte Anwaltskommunikation entschlüsseln zu können. Daher beantragen wir, die Ausschließlichkeit der elektronischen Übermittlung für weitere drei Jahre zurückzustellen.

Für die Justiz ist das auch nicht unzumutbar, weil die Annahme von Papier ohnehin weiter gewährleistet sein muss in Verfahren ohne Anwaltszwang, wo Bürgerinnen und Bürger Klagen weiter auf Papier einreichen können. Letztlich gilt: Technik sollte dienen und darf Lösungen nicht behindern.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Hans-Jürgen Thies für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)