Rede von Stefan Schmidt Kommunale Finanzen

Foto von Stefan Schmidt MdB
14.03.2024

Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zurück zum Gesetzentwurf. Machen wir uns ehrlich: Die Städte und Gemeinden in Deutschland haben es nicht leicht. Die vielen Krisen der Welt treffen unsere Kommunen mit voller Wucht. Sie erschweren es ihnen, die Erfüllung ihrer Aufgaben umzusetzen. Man denke nur an die Herausforderungen bei der Integration schutzsuchender Menschen, die Anpassung an den Klimawandel, die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum und die vielen anderen Aufgaben. Die Kommunen leisten dies alles mit großem Engagement. Sie arbeiten diese Herkulesaufgabe ab.

Heute nehmen wir deshalb bei der Verteilung der Einkommensteuer ein dringendes Update vor, und nicht nur das: Wir verpflichten uns, gemeinsam nach weiteren Maßnahmen für eine auskömmliche kommunale Finanzierung zu suchen. Damit senden wir als Koalition ein wichtiges Signal, dass wir die Kommunen nicht im Regen stehen lassen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Mit dieser Novellierung des Gemeindefinanzreformgesetzes aktualisieren wir die Verteilung der Einkommensteuer für die Städte und Gemeinden. Ihnen stehen 15 Prozent des Steueraufkommens zu; die Verteilung erfolgt innerhalb des Bundeslandes. Und da kommt dieses Gesetz ins Spiel: Bis zur Höhe des sogenannten Höchstbetrags wird eins zu eins nach Höhe des Anteils der Einkommensteuer der jeweiligen Kommune verteilt, darüber hinaus wird umgeschichtet. Nachdem der Höchstbetrag jetzt seit zwölf Jahren nicht mehr angestiegen ist, die Einkommen aber sehr wohl, passen wir diesen Höchstbetrag an: für Singles von 35 000 auf 40 000 Euro und für Ehepaare von 70 000 auf 80 000 Euro. Das halte ich für durchaus angemessen. Wir erfüllen damit das ursprüngliche Ziel der Gemeindefinanzreform, wonach die Verteilung schwerpunktmäßig an den Steuereinnahmen der Gemeinden orientiert ist, die Unterschiede bei den Einnahmen aber nicht vollständig angeglichen werden.

Besonders freue ich mich, dass wir mit dieser Anpassung nicht enden – die Vorrednerinnen und Vorredner haben das angesprochen –, sondern eine grundlegende Diskussion über die nachhaltige Finanzierung der kommunalen Ebene angehen. Da kommen wir, nachdem wir Inhalt und Didaktik schon besprochen haben, noch zur Auseinandersetzung über die Methodik, wie wir da zur Verbesserung der kommunalen Investitionsfähigkeit weiter vorgehen. Sie ist komplex. Sie erfordert die Beteiligung verschiedener Akteure, insbesondere der Länder; denn sie tragen die Hauptverantwortung für die kommunale Familie. Es ist wichtig, dass wir angesichts der angespannten Finanzlage diese Diskussion genau jetzt führen.

Ein großer Dank geht an die Staatssekretärin und an die Kolleginnen und Kollegen aus dem BMF für die Zusage dieser Konferenz. Ebenso richte ich einen Dank an die Kollegen und Kolleginnen im Ausschuss für die konstruktive Beratung dieses Gesetzentwurfes. Ich bin zuversichtlich, dass wir aus der Konferenz gemeinsame Handlungsbedarfe ableiten und die richtigen Weichen für faire und nachhaltige Kommunalfinanzierung stellen.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Vizepräsidentin Aydan Özoğuz:

Jetzt erhält Sebastian Brehm für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)