Rede von Filiz Polat Kopftuch bei Kindern

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29.05.2020

Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatten über das Kopftuch müssen mit aller gebotenen Sachlichkeit geführt werden. Wir tragen hier eine große Verantwortung. Die Rechten nutzen die alten Feindbilder und Vorurteile gegenüber Muslimen, um tief verwurzelte Ängste und Rassismen in der Bevölkerung für ihre Zwecke zu nutzen, und das konnten wir leider heute wieder eindrücklich erleben, meine Damen und Herren.

Das Kopftuch für Mädchen lehnen wir ab.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Aber genauso wie die große Zahl der Muslime in Deutschland und im Übrigen auch die Dachverbände sagen wir: Ein Verbot ist nicht der richtige Weg und auf Bundesebene definitiv so oder so gesetzlich nicht umsetzbar.

(Martin Reichardt [AfD]: Das sagt die größte Verbotspartei, die Sie nachweislich sind! Sie wollen doch sonst alles verbieten!)

Der Staat hat die Aufgabe, eine sehr genaue Abwägung und einen Ausgleich möglicher Grundrechtskollisionen vorzunehmen. Nach der geltenden Rechtsprechung ist anzuerkennen, dass allein die Grundrechtsträgerin entscheiden kann, ob es sich um ein für sie verbindliches Glaubensgebot handelt. Der Staat hat nicht zu beurteilen, welche Bekleidungsvorschriften aus religiöser Überzeugung befolgt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes von 2017 zu Schule und Religionsfreiheit, das ich wirklich empfehle, wird hierzu treffend ergänzt – ich zitiere –:

Dem Staat ist es verwehrt, die Glaubensüberzeugungen der Bürger zu bewerten oder als „richtig“ oder „falsch“ zu beurteilen. Das gilt insbesondere dann, wenn dazu unterschiedliche Ansichten innerhalb einer Religionsgemeinschaft vertreten werden.

Meine Damen und Herren, die Herausforderung beim Thema „Kopftuch bei minderjährigen Mädchen“ ist jedoch, dass die Eltern für ihre Kinder diese Entscheidung treffen. Es ist nun einmal so, dass Kinder unter 14 Jahren bis zu ihrer Religionsmündigkeit – das wissen Sie – von ihren Eltern vertreten werden. Nichtsdestotrotz ist klar: Wenn Zwang ausgeübt wird, muss der Staat in die elterliche Fürsorge eingreifen können und das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen, und darüber sind wir uns wohl einig, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dafür haben wir die entsprechende gesetzliche Rahmengesetzgebung. Wir sehen keinen Änderungsbedarf auf Bundesebene. Denn ein pauschales Verbot und vor allem dessen Durchsetzung durch den Staat hätten unverhältnismäßige Folgen insbesondere für die Kinder. Es ist nicht im Interesse der Kinder, zur Durchsetzung dieses Verbots möglicherweise vorübergehend von Bildungseinrichtungen ausgeschlossen zu werden. Wir haben hierfür schon Beispiele aus der Vergangenheit in Bezug auf das Nikab-Verbot in einigen Bundesländern gesehen. Dieser Konsequenzen müssen Sie sich bewusst sein, bevor Sie ein pauschales Verbot fordern. Auf religiöse Gebote, meine Damen und Herren, mit weltlichen Verboten zu reagieren, führt zu Ausgrenzung und Isolation statt zu Inklusion.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat der Kollege Marcus Weinberg für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)