Rede von Lisa Paus Kreditinstitute und Wertpapierfirmen

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13.02.2020

Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 und auch beim Griechenland-Rettungspaket war ihre Abwesenheit ein großes Problem, nämlich die Abwesenheit von Clearingstellen der zentralen Gegenparteien, über die Banken und andere Finanzdienstleister ihren außerbörslichen Derivatehandel mit einem anderen Vertragspartner abwickeln müssen. Die Abwesenheit dieser Clearingstellen bedeutete beispielsweise im Fall Griechenland: Alle kannten das Gerücht, die Deutsche Bank sei stark investiert in griechische Kreditausfallversicherungen, sogenannte CDS. Die Deutsche Bank soll also andere mit einem Derivat dagegen versichert haben, dass Griechenland pleitegeht. Wäre Griechenland tatsächlich insolvent gegangen, dann hätte das eine massive Schieflage der Deutschen Bank zur Folge haben können, so die deutsche Sorge.

Wie groß aber das Volumen dieser Derivate tatsächlich war, war damals unbekannt; denn diese Geschäfte unterlagen vollständig dem Geschäftsgeheimnis zweier Vertragspartner. Seit 2012, mit dem EMIR-Gesetz, hat sich das geändert. Seitdem muss ein großer Teil der Derivate über sogenannte zentrale Gegenparteien abgewickelt werden. Diese zentralen Gegenparteien schaffen mehr Transparenz und senken auch das Risiko für die Vertragspartner für den Fall, dass ihr Vertragspartner ausfällt. Wir Grüne haben deshalb damals die Einführung begrüßt, und wir Grüne unterstützen auch heute das vorliegende Gesetz; denn dieses Gesetz macht die inzwischen eingeführten zentralen Gegenparteien für den außerbörslichen Derivatehandel noch sicherer.

Das Gesetz legt erstmals für den Krisenfall spezifische Sanierungs- und Abwicklungsregeln fest. Es greift einer EU-Verordnung vor. Aber es ist richtig, als Land mit einem der größten Clearinghäuser der Europäischen Union für einen eventuellen Krisenfall vorbereitet zu sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dennoch hätten wir uns als Grüne mehr gewünscht und fordern die Bundesregierung auf, in den laufenden Beratungen in Brüssel für eine EU-weite Regelung insbesondere noch zwei Punkte einzubringen.

Erstens. Wir brauchen neben europaweit gleichen Sanierungs- und Abwicklungsregeln auch eine europaweit einheitliche Aufsichtspraxis. Aber das bedeutet, dass die europäischen Aufsichtsbehörden eine stärkere Rolle bekommen müssen, meine Damen und Herren; denn nur so können die nationalen Versuchungen durchbrochen werden, zusätzliches Geschäft durch lasche Aufsicht ins Land zu holen. Nur so kann das Versprechen „Nie mehr Steuergeld für Bankenrettung“ auch glaubwürdig gehalten werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Die Größe des Ausfallfonds sollte noch einmal überprüft werden. Die Anhörung hier im Deutschen Bundestag hat bei uns Zweifel daran aufkommen lassen, dass er groß genug ist. Die Aufsichtsbehörden sollten zusätzlich Rechte bekommen, gegebenenfalls auch Nachschusspflichten auferlegen zu können, wenn sich die Risiken erhöhen.

Jede Finanzkrise verläuft anders. Die Finanzmärkte haben sich seit der letzten Krise verändert. Bestes Beispiel ist die Existenz, aber auch die zentrale Rolle, die diese Clearingstellen jetzt im Finanzsystem einnehmen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir diesmal rechtzeitig etwas machen und es robust machen. Was die Robustheit angeht, ist noch etwas zu tun. In diesem Sinne: Lassen Sie uns heute das Gesetz verabschieden und weiter daran arbeiten.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Metin Hakverdi [SPD])

Vizepräsident Thomas Oppermann:

Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist für die Fraktion der SPD der Kollege Rainer Spiering.

(Beifall bei der SPD)