Rede von Lisa Paus Lage der Europäischen Zentralbank

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18.09.2020

Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte AfD! Auch ein Paul Kirchhof kann irren. Ich schwanke immer noch in der Frage, ob es der ehemalige Verfassungsrichter verdient hat, von Ihnen in diesem Antrag zu Ihrem Kronzeugen gemacht zu werden. Aber ja, der inzwischen emeritierte „Professor aus Heidelberg“, wie Gerhard Schröder ihn gerne nannte, hat im letzten Jahr mal wieder einen rausgehauen: Konkret hat er behauptet, es gebe ein Grundrecht auf Zinsen. – Das greifen Sie von der AfD jetzt hier mit diesem Antrag auf und wollen damit sich und Ihrer Euro-Zerstörungsstrategie ein rechtsstaatliches Antlitz verleihen. Aber das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Deswegen werde ich hier jetzt nicht ökonomisch argumentieren, sondern das noch mal juristisch darlegen. Es reicht eben nicht das Räsonieren eines einzelnen ehemaligen Verfassungsrichters, sondern es geht um die tatsächlichen Urteile des Bundesverfassungsgerichts in dieser Angelegenheit. Diese Urteile sagen allesamt eindeutig: Nein! Um es konkret mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts auszudrücken: Aus Artikel 14 Grundgesetz – Recht auf Eigentum – ergibt sich „weder eine staatliche Wertgarantie des Geldes noch das währungs- und wirtschaftspolitische Leitbild, die Vorstellung eines stabilen Geldwertes zu verwirklichen“, so in Band 105, Seite 17 oder auch an anderer Stelle. Das liegt eben daran, dass Artikel 14 den Bestand, aber nicht den Tauschwert vermögenswerter Rechte schützt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sonja Amalie Steffen [SPD])

So hält eben auch Otto Depenheuer, ein sehr konservativer und sehr Euro-kritischer Staatsrechtler, jemand, den Sie von der AfD sonst immer sehr gerne zitieren und auch als Experten hier in den Bundestag zur Anhörung einladen, in seiner Kommentierung zu Artikel 14 Grundgesetz fest:

Art. 14 GG kann grundsätzlich nicht gegen eine staatliche Geldpolitik mobilisiert werden, die Inflation oder Negativzinsen – bewusst oder unbewusst – in Kauf nimmt.

Art. 14 Grundgesetz enthält weder ein Grundrecht auf Preisstabilität noch eine staatliche Wertgarantie des Geldes. Das liegt daran – um noch einmal das Bundesverfassungsgericht zu zitieren –, dass

der Geldwert in besonderer Weise gemeinschaftsbezogen und gemeinschaftsabhängig ist. Er bildet sich im Rahmen der staatlichen Währungshoheit und Finanzpolitik wesentlich auch durch das Verhalten der Grundrechtberechtigten selbst, insbesondere über Preise, Löhne, Zinsen, wirtschaftliche Einschätzungen und Bewertungen.

(Beifall der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Für die Zinsentwicklung gilt nichts anderes.

Außerdem ist es eben so, dass der Einfluss der EZB auf das Zinsniveau, auch wenn Sie von der AfD populistisch immer wieder was anderes behaupten, eben nicht der einzige oder gar nur der bestimmende Faktor ist. Das hat uns übrigens auch gestern im Deutschen Bundestag noch einmal der Präsident der Bundesbank, Jens Weidmann, den Sie ja ansonsten auch immer gern als Kronzeugen heranziehen, eindrucksvoll erläutert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stephan Brandner [AfD]: Das war vorgestern!)

– Stimmt; es war vorgestern. – Die Wahrheit ist einfach: Negative Zinsen kann man nicht verbieten, auch nicht die AfD. Man kann sie allerdings durch eine kluge Wirtschafts- und Fiskalpolitik überwinden, mit einem klaren Kurs und klarer Rechtssicherheit für klimaschützende Investitionen und einer offensiven Investitionsstrategie für eine klimaneutrale und sozialökologische Wirtschaft. Dann werden wir auch wieder positive Zinsen haben, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Voraussichtlich letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Alexander Radwan, CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)