Rede von Maria Klein-Schmeink Vorgeburtliche genetische Bluttests

11.04.2019

Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Anlass der heutigen Debatte ist ein Vorschlag des Gemeinsamen Bundesausschusses, der über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet. Er hat ausdrücklich um eine Debatte des Bundestages über die Frage gebeten, ob der Trisomie-Bluttest für Schwangere zur Kassenleistung wird; denn er sieht bei dieser ethischen und gesellschaftsrelevanten Frage Grenzen seiner Regelungskompetenz.

Bereits seit 1975 wird eine Fruchtwasseruntersuchung für Frauen ab 35 Jahren und bei besonderen Risiken von den Kassen erstattet. Diese invasive Untersuchung ist mit einem beträchtlichen Risiko für eine Fehlgeburt verbunden. Seit 2012 steht ein nichtinvasiver Bluttest zur Verfügung, der heute bereits von 100 000 schwangeren Frauen jährlich als Selbstzahlerleistung genutzt wird. Ich meine, dass dieser Test unter engen Voraussetzungen, nämlich einer Risikoschwangerschaft, zur Kassenleistung werden sollte. Es ist ethisch und sozial hoch fragwürdig, wenn ein risikofreier Test nur für Frauen zugänglich ist, die das Geld dafür, circa 130 bis 400 Euro, zur Verfügung haben.

Zugleich ergibt sich ein Wertekonflikt. So darf es nicht vorweg und durch gesellschaftlichen Druck zu einem Massenscreening von Schwangerschaften auf Formen der Abweichung, auf alle genetisch bedingten Erkrankungen oder auf Behinderung kommen. Damit würde suggeriert, dass das Leben von Menschen mit einer Behinderung nicht lebenswert sei. Deshalb ist es wichtig, immer wieder deutlich zu machen, dass in dieser Gesellschaft jedes Leben willkommen ist. Die Entscheidung, ob eine Frau, ein Paar einen solchen Test vornehmen lassen will, ist eine höchst persönliche, ebenso der Umgang mit dem Testergebnis. Aber sie sollten bei dieser Entscheidung die Beratung und Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Die ärztliche Beratung ist heute, auch durch die Gefahr von Haftungsrisiken, sehr stark auf medizinische und Risikofragen konzentriert.

Zu kurz kommen Informationen darüber, im Leben mit dem Downsyndrom klarzukommen, Informationen von den Erfahrungen und Erfolgen der betroffenen Familien; denn Menschen mit Downsyndrom sind anders, aber erleben zumeist viel Freude in ihrem Leben. Deshalb ist für mich entscheidend, dass wir gesetzlich den Rahmen für eine ergebnisoffene Beratung, auch unter Einbeziehung von Betroffenen, ermöglichen. Ebenso wichtig ist es, uns noch mehr als heute für eine inklusive Gesellschaft einzusetzen. Familien mit einem behinderten Kind stoßen auch heute noch auf viele Hürden im alltäglichen Leben. Das muss sich deutlich ändern.

Mit der Möglichkeit von immer neuen genetischen Schnelltests kommt auf uns als Gesetzgeber eine neue Aufgabe zu; denn es werden immer mehr neue Tests auf den Markt kommen, die Aussagen über im Lebenslauf auftretende erbliche Erkrankungen möglich machen. Wir sind als Gesetzgeber gefordert, dafür einen gesetzlichen Rahmen zu setzen und Anpassungen am bestehenden Gendiagnostikgesetz zu diskutieren. Dies sollten wir jedoch von der heutigen Frage trennen. Heute geht es darum, ob wir eine seit 40 Jahren genutzte Fruchtwasseruntersuchung, die mit Risiken behaftet ist, durch einen nicht risikobehafteten Bluttest ersetzen. Das sollten wir meiner Meinung nach tun.