Rede von Beate Müller-Gemmeke Mitbestimmungsregeln bei grenzüberschreitenden Unternehmensreorganisationen und Umwandlungsrichtlinie

Foto von Beate Müller-Gemmeke MdB
01.12.2022

Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Bei dem heute vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Unternehmensmitbestimmung, und die ist wichtig. Mitbestimmte Unternehmen kommen besser durch Krisen, sie planen langfristiger, sie investieren mehr, und – anders als bei Unternehmen ohne Mitbestimmung – die Arbeitsplätze dort sind sicherer, und diese Unternehmen bilden auch mehr aus; Herr Knoerig, da sind wir uns vollkommen einig. Außerdem ist die Mitbestimmung gelebte Demokratie. Diese Demokratie in den Unternehmen gehört zu einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft. Deshalb ist es gut, dass wir heute die Unternehmensmitbestimmung weiter stärken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Mit dem Gesetz setzen wir eine EU-Richtlinie fristgerecht um. Das Gesetz ist gut; das haben auch die Sachverständigen in der Anhörung bestätigt. Mit dem Gesetz wird die Mitbestimmung abgesichert, wenn die Unternehmen ihren Sitz nach Deutschland verlagern. Das schafft, trotz Veränderungen, Vertrauen bei den Beschäftigten. So gehen wir auch den nächsten Schritt beim sozialen Europa, und das ist gut so.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Über 10 Millionen Beschäftigte profitieren von der Unternehmensmitbestimmung, aber über 2 Millionen Beschäftigte eben nicht. Diese weißen Flecken gibt es, weil Rechtslücken strategisch und auch bewusst genutzt werden, um Mitbestimmung zu vermeiden. Hier besteht also Handlungsbedarf; denn solche Rechtslücken darf es einfach nicht geben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

Bei den Europäischen Aktiengesellschaften gibt es beispielsweise den sogenannten Einfriereffekt. Unternehmen können hier die paritätische Mitbestimmung vermeiden, obwohl sie den Schwellenwert erreicht haben. Der Antrag der Fraktion der Linken macht genau auf dieses Problem aufmerksam. Diese Gesetzeslücke haben wir aber auch in unserem Koalitionsvertrag konkret benannt, und diese Lücke werden wir schließen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

Ja, und dann gibt es auch Unternehmen, die die Mitbestimmung einfach ignorieren. Die können das machen, weil das ohne Sanktionen möglich ist. So entstehen rechtsfreie Räume. Auch damit werden wir uns beschäftigen müssen; denn das ist einfach nicht akzeptabel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Bei der Mitbestimmung müssen für alle Unternehmen die gleichen Rahmenbedingungen gelten und für alle Beschäftigten die gleichen Mitbestimmungsrechte. Wichtig ist deshalb, dass wir bestehende Lücken schließen und gleichzeitig, wie heute, die Mitbestimmung weiterentwickeln. Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs heute gehen wir einen ersten guten Schritt, weitere werden ganz sicher folgen.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)

Vizepräsidentin Yvonne Magwas:

Für die AfD-Fraktion hat das Wort Hannes Gnauck.

(Beifall bei der AfD)