16.11.2023

Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Demokratie ist derzeit besonders bedroht, und die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden, auch der Nachrichtendienste, ist für unsere Wehrhaftigkeit unerlässlich. Und weil das so ist, möchte ich an dieser Stelle den Bediensteten von BND, BfV und BAMAD ganz herzlich für ihre Arbeit und für ihren Einsatz danken, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

Die deutschen Nachrichtendienste müssen schlagkräftig sein, und gleichzeitig müssen sie sich selbstverständlich an die fdGO halten, die sie verteidigen. Dafür brauchen wir vor allem Normenklarheit und Rechtssicherheit.

(Konstantin Kuhle [FDP]: So ist es!)

Und genau dafür haben wir hier in diesem Gesetzgebungsverfahren gesorgt, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Die beiden Entwürfe aus erster Lesung – das hat auch die Anhörung glasklar gezeigt; es wurde hier gesagt – haben den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht genügt. Und deswegen – und das ist nichts Schlechtes, sondern etwas Gutes, Herr Kollege Heck – haben wir die kritisierten Normen gänzlich neu konzipiert. Wir haben extrem weitreichende Öffnungsklauseln überarbeitet bzw. gestrichen, wir haben unklare Rechtsbegriffe präzisiert, und wir haben die Schwelle der konkretisierten Gefahr legal definiert und in das Gesetz geschrieben.

Zwei Beispiele: Erstens. Nach dem ursprünglichen Entwurf sollten Übermittlungen an Private unter den gleichen Bedingungen wie Übermittlungen an öffentliche Stellen erfolgen.

(Konstantin Kuhle [FDP]: Irre!)

Das war rechtlich hoch problematisch, und das haben wir in einer separaten Norm grundlegend reformiert. Gleichzeitig haben wir für eine Anpassung an das BND-Gesetz und damit für mehr Kongruenz gesorgt.

(Konstantin Kuhle [FDP]: So ist es!)

Zweitens. Der neue § 20 Bundesverfassungsschutzgesetz hat jetzt keine Öffnungsklausel mehr. Und damit konnten wir den am stärksten kritisierten Punkt deutlich entschärfen und haben die Gefahr für ein Scheitern dieser Norm – ein erneutes Scheitern dieser Norm, muss man sagen – vor dem Bundesverfassungsgericht minimiert. Denn ein solches Scheitern, meine Damen und Herren – das muss man sich klarmachen –, wäre schlicht verheerend für unsere Nachrichtendienste, aber eben auch für die Sicherheit unseres Landes. Und deswegen waren all diese Reformschritte, die wir hier hineingeschrieben haben, wichtig und richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Noch einen Satz zur größten Oppositionspartei. Sie haben beklagt, Herr Heck, dass diese Reform spät kommt. – Okay, kann man kritisieren.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt!)

Aber es wäre halt schon cool, wenn man als größte Oppositionspartei selbst zumindest einen schnöden Antrag hier vorlegen würde, wenn das schon so ein wichtiges Gesetzgebungsverfahren ist, vielleicht sogar einen eigenen Gesetzentwurf.

(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Den hätten Sie doch ohnehin abgelehnt!)

Gar nichts haben Sie hier vorgelegt. Sie stehen hier nackt im Novemberwind mit gar nichts auf der Platte,

(Sebastian Hartmann [SPD]: Sie haben es verbockt!)

und dabei kommt die für verfassungswidrig erklärte Norm aus der Feder der Union. Und deswegen: Das ist einfach zu dünn, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zu guter Letzt – der Kollege Hartmann hat es gesagt –: Ein Kraftakt liegt hinter uns. Wesentliche Schritte zur Reform der Nachrichtendienste liegen vor uns. Wir freuen uns darauf und wünschen uns gute Beratungen, die jetzt bald anstehen. Danke für die kollegiale Zusammenarbeit bei diesem Gesetzespaket.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Das Wort hat der Abgeordnete Steffen Janich für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Guter Mann!)