Rede von Sven-Christian Kindler Nachtragshaushalt 2023

Foto von Sven-Christian Kindler MdB
01.12.2023

Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will zur Sache zurückkommen. Wir haben schon am Dienstag hier über die Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils diskutiert und darüber, was das für den Bundeshaushalt bedeutet. Für uns steht außer Frage, dass die Bundesregierung in langwährenden, schweren Krisen, wie sie in den letzten Jahren bestanden und leider auch weiterhin bestehen, Unterstützung leisten will und Unterstützung leisten muss. Wir werden den Bürgerinnen und Bürgern in Krisenzeiten zur Seite stehen. Wir lassen sie nicht allein in Deutschland.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Aber es ist auch völlig klar: So wie der zweite Nachtragshaushalt 2021 umgesetzt wurde, so ging es nicht, so geht es nicht; das war ein Fehler. Da gibt es auch nichts zu beschönigen. Wir werden aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts jetzt noch einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr auf den Weg bringen, um den Haushalt 2023 an die neue Rechtsprechung anzupassen und auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen. Wir werden 60 Milliarden Euro aus der Rücklage des Klima- und Transformationsfonds löschen. Gleichzeitig werden wir die Ausgaben für die Strom- und Gaspreisbremsen absichern, die in diesem Jahr so vielen Menschen gegen die Energiepreisexplosionen geholfen haben. Und: Wir werden auch die Hilfen für die Menschen im Ahrtal konkret damit absichern. Auch das ist ein Signal an die Menschen im Ahrtal: Wir lassen sie nicht alleine, sondern wir geben ihnen Planungs- und Investitionssicherheit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Thorsten Lieb [FDP] – Zuruf von der AfD: Zweieinhalb Jahre später!)

Der vorgelegte Nachtragshaushalt ist der verfassungsrechtlich beste Weg. Das hat auch die Sachverständigenanhörung deutlich gezeigt. Alle Sachverständigen haben ausgeführt, dass dieses Vorgehen richtig ist; auch der Sachverständige, den die Union eingeladen hat, hat klar gesagt, dass das eine verfassungsrechtlich sinnvolle Möglichkeit ist. Das Urteil des Verfassungsgerichts macht klar: Eine finanzielle Notlage nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes muss jährlich erklärt werden, solange die Bewältigung der Krise weiter andauert. Und das ist auch 2023 der Fall. Deswegen stellen wir die Notlage noch einmal fest. Das ist das richtige Vorgehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir befinden uns immer noch in einer außergewöhnlichen Notsituation mit erheblichen finanziellen Folgen aufgrund des brutalen, menschenverachtenden Krieges Russlands gegen die Ukraine. Die Energiekrise ist durch hohe und zum Teil sehr volatile Strom- und Gaspreise immer noch spürbar. Die Wirtschaft ist in einer Stagnation, und vor allem energieintensive Unternehmen haben Probleme, zu investieren, und kämpfen mit starken Produktionseinbrüchen. Es ist ökonomisch klar belegbar: Wir sind noch weit entfernt vom Vorkrisenniveau. Und wenn wir jetzt nicht in die Zukunft unserer Wirtschaft investieren, drohen durch die Krise der letzten Jahre schwere wirtschaftliche Langzeitschäden. Aber das werden wir nicht zulassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir werden jetzt aktiv in die Zukunft unserer Wirtschaft investieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Herr Middelberg, ehrlich gesagt habe ich das, was Sie zum Nachtragshaushalt 2023 ausgeführt haben, nicht verstanden. Ist die Union jetzt dafür? Ist sie dagegen? Geht sie diesen Weg mit? Geht sie ihn nicht mit? Sie haben sich hier nicht klar positioniert, und das finde ich, ehrlich gesagt, für eine solche Debatte nicht redlich. Denn am Ende geht es um die Frage: Gibt es die Hilfen für die Menschen im Ahrtal? Können die verfassungsrechtlich abgesichert werden? Können die Strom- und Gaspreisbremsen verfassungsrechtlich abgesichert werden? Ist die Union dabei oder nicht – ja oder nein? Das müssen Sie hier schon klar beantworten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP – Thorsten Frei [CDU/CSU]: Sie wissen schon, dass das die erste Lesung ist, oder?)

Dass es anders geht, zeigen Unionspolitiker in Regierungsverantwortung. Daniel Günther hat im Schleswig-Holsteinischen Landtag zusammen mit der Koalition und der Opposition eine Haushaltsnotlage für 2023 und 2024 erklärt aufgrund der anhaltenden Krisensituation und der Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Sondervermögen. Auch Reiner Haseloff in Sachsen-Anhalt hat eine Notlage für 2023 und 2024 erklärt. Es gibt einen Unterschied zwischen der Union hier in der Opposition und der Union in Regierungsverantwortung in den Ländern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zukunftsfähige Lösungen für unser Land und unsere Wirtschaft zu finden, erfordert auch, dass der Staat in Krisenzeiten handlungsfähig ist. Das bedeutet, Krisenbewältigung mit wirtschaftlicher Transformation, Klimaschutz, mit sozialer Gerechtigkeit und zukunftsfähigen Arbeitsplätzen zu verbinden. Wir sehen auch international, dass das ein Erfolgsrezept ist. Die USA verdoppeln ihre Investitionen in den klimaneutralen Umbau mit dem Inflation Reduction Act von Joe Biden und koppeln das an tarifgebundene Arbeitsplätze. Sie schaffen damit Zehntausende neue Arbeitsplätze. Südkorea hat dieses Jahr ein 100 Milliarden Euro schweres Investitionspaket für die Halbleiterindustrie angekündigt. Und auch Spanien hat jetzt angekündigt, 60 Milliarden Euro mehr zu investieren, zum Beispiel in die Elektromobilität, in den Umbau der Wirtschaft oder in die Halbleiterindustrie. Das ist der richtige Weg, und so werden wir es auch in Deutschland weiterhin machen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Wir werden alle Urteile des Bundesverfassungsgerichts ernst nehmen. Wir werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum soziokulturellen Existenzminimum im Bürgergeld ernst nehmen. Wir werden auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz ernst nehmen. Und wir nehmen auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum Klimaschutz ernst.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Denn Klimaschutz – das sagen unsere Gerichte – ist nicht „nice to have“, sondern eine rechtliche Verpflichtung staatlichen Handelns.

(Jens Spahn [CDU/CSU]: Wer ist denn gestern vor Gericht beim Klimaschutz gescheitert? Eine Klatsche nach der anderen zum Klimaschutz!)

Wir müssen unserer Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen gerecht werden, damit sie in Zukunft noch in Freiheit leben können,

(Beatrix von Storch [AfD]: Hören Sie mit dem Missbrauch des Freiheitsbegriffs auf!)

damit sie auch in Zukunft Entscheidungen frei treffen können. Das sagen unsere Gerichte, und das werden wir umsetzen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Und das heißt eben auch, dass wir klimaschädliche Subventionen abbauen sollten. Wann, wenn nicht jetzt? Das wäre eine dreifache Dividende für unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft. Den Abbau von klimaschädlichen Subventionen voranzutreiben, würde bedeuten: Wir schaffen etwas Positives für den Haushalt, für den Wettbewerb und für unser Klima.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Michel [SPD])

Der Finanzminister hat es gesagt: Wir sind in keiner Haushaltskrise, wir haben eine sinkende Staatsschuldenquote. Wir sind eine Industrienation mit einer der geringsten Staatsverschuldungen weltweit und stehen gleichzeitig – in schweren Krisenzeiten – vor einer großen Transformation, vergleichbar nur mit der industriellen Revolution. Wenn das die Situation ist, in der wir uns gerade befinden, dann müssen wir uns doch fragen: Wie können wir Investitionen sichern, zukunftsfähig machen? Und warum haben wir uns eigentlich in der Verfassung so ein finanziell enges Korsett gegeben? In immer mehr Bundesländern und auch hier im Bundestag wird darüber diskutiert, wie wir das ändern können. Ich freue mich, dass auch immer mehr CDU-Ministerpräsidenten, Herr Spahn, zu der Erkenntnis gekommen sind, dass wir Investitionen langfristig tätigen müssen und darüber reden müssen, wie wir die Schuldenbremse erweitern und reformieren können für Investitionen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Denn es geht hier um Infrastruktur: um Eisenbahnnetz, um Schulen, um Kitas. Es geht um die Frage, wie wir in zukunftsfähige Arbeitsplätze, in eine zukunftsfähige Wirtschaft klimaneutral investieren können. Das alles hilft nachfolgenden Generationen. Wir müssen diese Investitionen jetzt tätigen.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Präsidentin Bärbel Bas:

Als Nächste hat das Wort für die Fraktion Die Linke Dr. Gesine Lötzsch.

(Beifall bei der LINKEN)