Rede von Dr. Bettina Hoffmann Nagoya-Protokoll

Foto von Bettina Hoffmann MdB
09.02.2023

Dr. Bettina Hoffmann, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute den Sechsten Bericht der Bundesregierung zum Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls. Das ist ein technischer Sachstandsbericht, dessen Bedeutung sich nicht unbedingt von alleine erschließt. Lassen Sie mich deshalb zu Beginn einmal einordnen, worum es in diesem Nagoya-Protokoll geht.

Es geht um globale Gerechtigkeit. Es geht nämlich darum, die wirtschaftlichen Vorteile auszugleichen, die hauptsächlich die Industriestaaten aus der Nutzung genetischer Ressourcen oder traditionellen Wissens oft aus afrikanischen oder südamerikanischen Staaten ziehen; denn oft werden in Industrienationen auf Grundlage dieser Ressourcen und dieses Wissens Produkte entwickelt und auf den Markt gebracht. Dieser Gerechtigkeitsausgleich schafft für die Staaten in Weltregionen, die noch eine reiche Artenvielfalt haben, gleichzeitig einen Anreiz für den dauerhaften Erhalt ihrer biologischen Vielfalt.

Das Nagoya-Protokoll führt uns sehr deutlich vor Augen: Der Schutz der biologischen Vielfalt ist nicht nur aus ökologischen Gründen von großer Bedeutung. Er ist auch von ganz besonderem Wert für den wirtschaftlichen und sozialen Bereich.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Die biologische Vielfalt ist Ausgangspunkt für Wissen, Produkte oder Anwendungen in einer Vielzahl von Sektoren – von Gesundheit über Kosmetik bis hin zur Landwirtschaft. Kurz: Es geht um Achtsamkeit gegenüber unseren Lebensgrundlagen.

Umso wichtiger sind auch in Deutschland Aufklärung, Kontrolle und klarer Vollzug. Diese Aufgaben übernimmt das Bundesamt für Naturschutz. Den Kolleginnen und Kollegen im BfN möchte ich an dieser Stelle meinen expliziten Dank aussprechen,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

zumal die Vollzugsaufgaben wirklich sehr komplex sind, da hier Regelungen des deutschen Rechts, der EU-Ebene, des Völkerrechts und nationale Vorgaben aus Drittstaaten in vielfältiger Weise zusammenspielen.

Es zeigt sich aber: Vielen Nutzerinnen und Nutzern genetischer Ressourcen fehlt immer noch ein Bewusstsein für das Nagoya-Protokoll und die Einhaltung der notwendigen Sorgfaltspflichten. Lediglich im Bereich der Grundlagenforschung waren in einzelnen Fällen bereits Maßnahmen und Personalstellen zur Einhaltung der EU-Verordnung etabliert. Hier gibt es sicherlich noch erheblichen Nachholbedarf in den übrigen Bereichen. Beratung und Bewusstseinsbildung bei Nutzerinnen und Nutzern genetischer Ressourcen spielen für das BfN daher auch im aktuellen Berichtszeitraum eine große Rolle.

Darüber hinaus – das möchte ich an dieser Stelle besonders betonen – bleibt die Zusammenarbeit mit unseren europäischen und internationalen Partnern ein wichtiges Anliegen. Das BfN unterstützte die slowenische und die französische EU-Ratspräsidentschaft sowie die Europäische Kommission etwa bei der Planung und Durchführung von EU-Expertentreffen. In Vorbereitung auf Montreal ging es dabei zum Beispiel um die 15. Weltnaturkonferenz und um die 4. Konferenz zum Nagoya-Protokoll.

Im neuen globalen Rahmen für die biologische Vielfalt wird der Zugang zu genetischen Ressourcen und der gerechte Vorteilsausgleich gefestigt. Digitale Sequenzinformationen zu genetischen Ressourcen spielen zukünftig eine immer größere Rolle. Zudem hat die Konferenz zum Nagoya-Protokoll wichtige Beschlüsse zur weiteren Ausgestaltung des Protokolls getroffen.

Der Umsetzungsbericht unterstreicht: Die Arbeit des BfN – Aufklärung, Kontrolle, internationale Zusammenarbeit – bleibt wichtig für eine erfolgreiche Umsetzung des Nagoya-Protokolls in Deutschland. Gleichzeitig ist es uns als BMUV ein Anliegen, die Qualität der Berichterstattung zum Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls weiter zu steigern und insbesondere Fortschritte und Entwicklungen in den Kontrollzyklen besser darstellen zu können.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, den Berichtszeitraum auf einen Bericht pro Legislaturperiode zu verlängern.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Als nächster Redner erhält das Wort der Kollege Klaus Mack, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)