28.11.2018

Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich will nicht darüber reden, was die Lösung sein könnte und ob die Widerspruchsregel irgendetwas zur Lösung beitragen könnte. Hier schließe ich mich Kirsten Kappert-Gonther, meiner Fraktionskollegin, an, die auch für mich dargelegt hat und die auch dargestellt hat, wie wichtig die Freiwilligkeit ist, wenn wir die Anzahl der Spenden erhöhen wollen.

Ich glaube aber, dass es noch einen ganz anderen, mindestens genauso gravierenden Grund wie den der eventuellen Nutzlosigkeit gibt, die Widerspruchsregel nicht zu praktizieren. Mir geht es hier um das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern und Bürgerinnen.

Ich bin ein Mensch, der selten stolz ist auf etwas; aber ich bin stolz auf unser Grundgesetz. Ich finde es eine großartige Leistung, dass dieses Grundgesetz aus den Erfahrungen schwärzester Zeiten heraus den Menschen mit seiner unveräußerlichen Würde in den Kern unserer Verfassung stellt.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Aber Ethiken, die auf der Menschenwürde und den daraus abgeleiteten Menschenrechten fußen, geraten zunehmend – und das nicht erst heute – und in weiten Teilen der Welt durch utilitaristische Ethiken unter Druck, Utilitarismus, der den Nutzen für die Gesellschaft im Vordergrund sieht und das zum ethischen Maßstab macht. Was ist das Beste für die Gesamtgesellschaft? Eine nachvollziehbare Ethik, aber sie nimmt dem Menschen im Kern die Würde und ersetzt sie durch den Wert. Welchen Wert hat der Mensch für die Gesellschaft?

Wir stehen, wenn wir politische Entscheidungen herbeiführen müssen, sehr oft zwischen den beiden Polen „Prinzipien“ und „Pragmatismus“ und müssen unseren Weg finden. Sehr oft haben es die Prinzipien schwer, weil es immer sehr verlockend ist, genau dem nachzugehen, was in der Situation, in der ich etwas lösen möchte, am besten erscheint. Es ist dann oft ein harter Kampf auf der Seite der Prinzipien – und eines dieser Prinzipien ist eben die Menschenwürde.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Manchmal ist es so, dass man um des hehren Prinzips Menschenwürde willen das Gefühl hat, man müsse sein Herz ausschalten, man dürfe seinem Bauchgefühl nicht mehr folgen. Wo wäre das stärker der Fall als in dem Umfeld, über das wir jetzt reden, wo es um Wartelisten von Menschen geht, die auf Leben hoffen, wo es um Eltern geht, die, wenn sich kein Spenderorgan für ihr Kind findet, ihrem Kind beim Sterben zuschauen müssen? Ich glaube, es ist nichts härter als das. Also geht es am Ende doch um Solidarität? Sollen wir solidarisch sein mit all denen, die warten? Geht es um den Nutzen für die Gesellschaft? Und wer Nein sagt, ist unsolidarisch, ist nicht bereit, etwas für die Gesellschaft zu tun?

Nein, ich glaube, dass es an dieser Stelle mehr als an vielen anderen Stellen darum geht, den Kern unseres Grundgesetzes, die Menschenwürde mit dem Recht auf persönliche Freiheit und Selbstbestimmung, zu verteidigen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])

Und: Spende muss Spende bleiben. Ich kann aber nicht von Spende reden, wenn ich es deutlich und dokumentiert klarmachen muss, falls ich diese Spende gar nicht leisten will. Damit führen wir den Begriff ad absurdum. Das heißt, wir müssen – wie auch immer die genaue Lösung, die dieser Bundestag letztlich finden wird, dann aussieht – bei der Zustimmung bleiben. Die Zustimmung muss abgefragt werden und nicht der Widerspruch.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])