Rede von Dr. Kirsten Kappert-Gonther Organspende

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16.01.2020

Dr. Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir tragen heute eine ganz besondere Verantwortung. Wir wollen das Organspendewesen verbessern, damit die Menschen, die händeringend auf ein Spenderorgan warten, auch eines bekommen. Wir entscheiden heute aber auch über das Verhältnis Staat/Bürgerin, Bürger/Staat.

Ich stehe für unseren Gesetzentwurf für eine freie Entscheidung. Es wäre ein Fehler, die Widerspruchsregelung einzuführen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP und der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE])

Die Widerspruchsregelung ist keine Lösung. Die Widerspruchsregelung weckt Erwartungen, die sie nicht erfüllen kann.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Jens Brandenburg [Rhein-Neckar] [FDP])

In Spanien, dem Organspendeweltmeister, gilt die Widerspruchsregelung formal seit 1979 – ohne Effekt. Erst als dort die Abläufe verbessert wurden, stieg die Organspenderate sprunghaft an.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

In Deutschland wurden 2018 von den 27 000 möglichen Organspenderinnen und Organspendern, also den Menschen, die einen Hirntod erlitten haben, nur 8,2 Prozent an die DSO gemeldet. Das ist viel zu wenig. Das ist der Punkt, wo wir ansetzen müssen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

Das A und O für mehr Organspenden sind die Strukturen und Vertrauen. Für die Strukturverbesserung haben wir mit dem Gesetz vom letzten Jahr die Weichen gestellt. Wie schaffen wir nun Vertrauen? Durch Transparenz und Freiwilligkeit. Unser Gesetz für eine freie Entscheidung steht genau dafür: für Aufklärung, Beratung, Selbstbestimmung.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)

Die Widerspruchsregelung hingegen setzt auf die Uninformiertheit und Trägheit der Bevölkerung. Das untergräbt Vertrauen.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Schweigen darf nicht Zustimmung bedeuten. Wenn ich als Ärztin jemandem eine Spritze geben will, dann muss ich nach dem Einverständnis fragen – zu Recht. Wenn ich als Politikerin meinen Newsletter verschicken will, dann geht das nur mit Zustimmung – zu Recht. Und bei so etwas zutiefst Persönlichem wie der Frage, ob ich nach meinem Tod Organspenderin sein will, soll Schweigen auf einmal Zustimmung bedeuten? Das kann doch nicht sein.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Jede Person muss das Recht haben, sich nicht zu äußern, ohne dass das körperliche oder rechtliche Folgen hat. Sie behaupten zwar, Herr Spahn, Frau Sitte, dass sich jede und jeder frei entscheiden könne, doch die erheblichen Zweifel, die auch in der Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Tragen kamen, konnten Sie nicht ausräumen. Es gibt Menschen, die sich zu bestimmten Zeiten ihres Lebens aufgrund ihrer Lebensbedingungen eben nicht mit dem Tod konfrontieren können, die es nicht schaffen, rechtzeitig zu widersprechen. Was ist mit Obdachlosen, mit Menschen, die kein Deutsch sprechen, mit Menschen in einer psychischen Krise? Wir können doch nicht wollen, dass – bei Einführung der Widerspruchsregelung – gerade den Schwächsten der Gesellschaft nach ihrem Tod möglicherweise gegen ihren Willen Organe entnommen werden.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist auch gar nicht so!)

Die Schwächsten in der Gesellschaft müssen wir schützen.

(Dr. Claudia Schmidtke [CDU/CSU]: Tun wir ja!)

Es ist unmöglich, alle Menschen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht erklären können, zu identifizieren. In der Anhörung haben Sie wörtlich gesagt, Frau Sitte – ich zitiere aus dem Protokoll –, Sie würden „bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfs genau in diese Richtung noch mal klären und präzisieren“.

(Hilde Mattheis [SPD]: Ja, steht da drin!)

Doch es gibt keine Klärung, keine Präzisierung, keine Änderung Ihres Gesetzentwurfs, die verhindert, dass Menschen im Zweifel gegen ihren Willen Organe entnommen werden.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)

Diese Logik der Nützlichmachung, diese Logik des Utilitarismus finde ich gefährlich.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)

Mich hat sehr beeindruckt, wie ein Betroffener in der Anhörung geschildert hat, was für ein Geschenk es für ihn war, eine Niere zu bekommen, die ihm das Weiterleben ermöglicht. Es ist für ihn wichtig, zu wissen, dass diese Niere bewusst gespendet wurde.

(Dr. Claudia Schmidtke [CDU/CSU]: Das weiß man doch nicht!)

Die aktive Zustimmung ist die richtige Grundlage für die Organspende.

(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)

Ich habe Menschen therapeutisch begleitet, die auf Spenderorgane warteten, die endlich Spenderorgane bekamen und weiterleben konnten, Menschen, die eingewilligt haben, die Organe ihrer verunfallten Angehörigen zu spenden – viele Schicksale, viele ganz unterschiedliche Menschen, bei denen es um Sterben, Tod und Leben ging.

Ich will, dass wir das Organspendewesen verbessern. Das wird durch die Verbesserung der Strukturen und mit Vertrauen gelingen. Die Widerspruchsregelung wird dem nicht gerecht. Sie gefährdet das Vertrauen. Ich bitte Sie, stimmen Sie für unser Gesetz, für die freie Entscheidung.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der LINKEN)

Präsident Dr. Wolfgang Schäuble:

Nächster Redner ist der Kollege Dieter Janecek.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD)