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24.02.2021

Margit Stumpp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung will mit der Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes die Mitsprache von Beschäftigten im öffentlichen Dienst stärken. Dieses Anliegen unterstützen wir Grüne selbstverständlich; denn öffentliche Einrichtungen sollten bei der Beteiligung von Mitarbeitenden vorangehen. Außerdem ist die Novelle längst überfällig; denn das Gesetz ist fast 50 Jahre alt. Vor 50 Jahren war die Arbeitswelt aber eine gänzlich andere. Die Pandemie beschleunigt noch einmal Veränderungsprozesse durch mobiles Arbeiten, Homeoffice, Vertrauensarbeitszeit und Co – fast überall, außer in den Bundesministerien, wie man so hört.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift jedoch an einigen Stellen zu kurz. Das ist der Grund, warum ich als medienpolitische Sprecherin zu dieser Novelle Stellung beziehe; denn meiner Grünenfraktion ist es wichtig, auf einen der Mängel besonders einzugehen: Arbeitnehmerähnliche Journalistinnen und Journalisten, sogenannte feste Freie, werden in der Novelle der Bundesregierung komplett ignoriert. Das ist ein gravierendes Versäumnis. Warum? Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk arbeiten 9 000 Arbeitnehmer/-innen und zusätzlich doppelt so viele, nämlich 18 000, Arbeitnehmerähnliche, sogenannte feste Freie.

Die Bundesregierung will diesen Mitarbeitenden erstmals gewähren, sich in den jeweiligen Personalrat wählen und sich auch von diesem vertreten zu lassen. Hier wird also scheinbar eine Tür für mehr Mitbestimmung für Arbeitnehmerähnliche geöffnet. Aber nur zum Schein; denn sie wird den Journalistinnen und Journalisten im öffentlichen Rundfunk umgehend wieder vor der Nase zugeknallt. Die Einschränkung, dass das aktive und passive Wahlrecht für den Personalrat nur für Arbeitnehmerähnliche gelten soll, die nicht maßgeblich an der Programmgestaltung beteiligt sind und keinen unmittelbaren programminhaltlichen Einfluss haben, schließt de facto alle arbeitnehmerähnlichen Journalistinnen und Journalisten weiterhin von der Mitbestimmung aus. Das darf so nicht bleiben!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Nina Scheer [SPD])

Die Organisationen der Journalistinnen und Journalisten kritisieren, dass die Bundesregierung so die Zweiklassengesellschaft innerhalb der Belegschaften in den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten weiter zementiert – zu Recht. Diese Zweiklassengesellschaft gehört dringend abgeschafft; denn ohne den großen Anteil der festen Freien ist das umfassende Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Medien nicht denkbar, das so wichtig für unsere Demokratie ist. Ihr Ausschluss bedeutet eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung und eine gravierende Beschneidung der demokratischen Mitbestimmungsrechte eines erheblichen Teils der Beschäftigten. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern und dafür sorgen, dass möglichst alle arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten künftig ein Mitbestimmungsrecht erhalten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Dagmar Ziegler:

Vielen Dank. – Das Wort geht an Petra Nicolaisen von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)