Rede von Stefan Schmidt Pfändungsschutz

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17.06.2020

Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Pfändungsschutzkonto ist ein Erfolg. Seit ziemlich genau zehn Jahren sichert es verschuldeten Menschen ein Leben in Würde. Trotzdem gibt es weiterhin noch einige Baustellen. Daher ist es gut, dass uns jetzt nach langem Warten endlich ein Reformvorschlag vorliegt.

In einigen wichtigen Punkten geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Wenn Gemeinschaftskonten bei einer Pfändung künftig getrennt werden können, haben es Familien leichter, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn Schuldnerinnen und Schuldner von ihrem geschützten Guthaben künftig ein bisschen ansparen können, dann können sie notwendige Rücklagen bilden und stärker auf eigenen Beinen stehen. Es ist auch wichtig, richtig und gut, dass der Pfändungsschutz künftig auch für Konten garantiert ist, die sich zum Zeitpunkt der Pfändung im Minus befanden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Friedrich Straetmanns [DIE LINKE])

Diese Verbesserungen stärken die Selbstständigkeit und die gesellschaftliche Teilhabe – richtig so!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Neben diesen positiven Punkten gibt es aber leider immer noch eine Reihe von offenen Baustellen. Stellen Sie sich folgende Situation vor: Jemand ist vor der Pfändung für seinen Partner oder seine Partnerin und deren Kinder aus einer früheren Beziehung unterhaltspflichtig. Nach der Pfändung wird aber so getan, als gäbe es diese Verpflichtung nicht mehr. Dem Schuldner wird nur sein persönliches pfändungsfreies Existenzminimum zugebilligt und kein einziger Euro mehr für die Familie. Es ist doch widersinnig, dem Schuldner etwas wegzunehmen, was anschließend der Staat über die sozialen Sicherungssysteme wieder ausgleichen muss. Das ist nicht nur ein Widerspruch zwischen Sozialrecht und Zwangsvollstreckungsrecht, das geht auch völlig an der Lebensrealität der Menschen vorbei. Da müssen wir dringend nachbessern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Wenn wir das P-Konto reformieren, sollten wir auch das B-Konto, das Basiskonto, nicht vergessen. Das ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Menschen ohne großen Geldbeutel. Das Basiskonto wurde vor vier Jahren eingeführt. Seitdem hat jeder theoretisch einen Anspruch auf ein Girokonto; praktisch wird der Anspruch aber häufig durch viel zu hohe Kontoführungsgebühren unterlaufen. Grund dafür ist eine schwammige Formulierung im Gesetz. Da heißt es, die Entgelte müssen „angemessen“ sein. Aber was heißt denn „angemessen“?

(Friedrich Straetmanns [DIE LINKE]: Kostenfrei!)

Wir finden: 200 Euro oder gar 300 Euro im Jahr sind definitiv zu viel. Das haben auch Gerichte bestätigt.

(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Aha!)

Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Ein Basiskonto darf niemals teurer sein als die anderen Girokonten der Bank. So ist unser Vorschlag. Nur so sichern wir finanziell benachteiligten Gruppen auch wirklich einen fairen Zugang zu einem Konto. Dafür bitte ich Sie, unseren vorliegenden Antrag zu unterstützen. Ich hoffe, dass wir in den Beratungen zu einem vernünftigen und guten Ergebnis kommen.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident in Claudia Roth:

Vielen Dank, Stefan Schmidt. – Die nächste Rednerin: für die SPD-Fraktion Esther Dilcher.

(Beifall bei der SPD)