Rede von Dr. Ingrid Nestle Planungs- und Genehmigungsverfahren

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25.02.2021

Dr. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grundsatz ist das Anliegen dieses heute zu beratenden Gesetzes absolut zu begrüßen. Ja, natürlich müssen die Planungen weitergehen, auch zu Coronazeiten.

Und ja, natürlich bieten diese digitalen Beteiligungsformate für manche Menschen auch eine richtige Chance; denken wir nur an Eltern, die für die Betreuung ihrer Kinder verantwortlich sind. Natürlich ist es da einfacher, zwischendurch einmal zwei Stunden vom eigenen Arbeitszimmer aus ins Internet zu gehen, als an einen anderen Ort zu fahren und da womöglich den ganzen Tag zu verbringen. Denken wir an Leute, die sich vielleicht ein bisschen scheuen, im großen Saal aufzustehen und ins Mikro zu sprechen. Es gibt eine ganze Reihe Menschen, für die diese digitalen Beteiligungsformate ein Mehr an Beteiligung bedeuten. Deswegen sollten wir sie auch weiterentwickeln und auf Dauer zusätzlich zu Präsenzformaten beibehalten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Trotzdem wird der heute vorliegende Gesetzentwurf, finde ich, der Bedeutung des Themas nicht wirklich gerecht. Das liegt in erster Linie daran, dass Sie sich überhaupt nicht die Mühe gemacht haben, einmal die Erfahrungen auszuwerten, die wir bisher mit diesem Gesetz gemacht haben. Ja, vor einem Jahr, da mussten Sie schnell reagieren. Als Sie im Frühjahr letzten Jahres das Gesetz auf den Weg gebracht haben und Corona neu war, da mussten Sie schnell etwas machen; das war völlig in Ordnung. Aber jetzt müssten Sie doch weiter sein.

Kollege Özdemir, wenn Sie hier stolz sagen, ja, wir haben seit damals nichts geändert, dann, so finde ich, ist das nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal; denn es ist Ihre Verantwortung,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

es ist Ihre Pflicht, auszuwerten: Was haben wir denn aus der Zeit gelernt?

Ich habe die Bundesregierung einmal gefragt: Was haben Sie denn evaluiert? Wie oft sind eigentlich die verschiedenen Veranstaltungstypen gewählt worden? – Die Antwort war: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, und – Zitat –: Im Gesetzgebungsverfahren ist jedoch eine Evaluierung des PlanSiG durch die Bundesregierung vorgesehen worden. – Sie stellen also fest, es soll evaluiert werden. Aber offensichtlich evaluieren Sie, nachdem Sie das Gesetz verlängern, nicht vorher. Gelinde gesagt, ist das der falsche Zeitpunkt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie verlängern auch nicht nur so ein bisschen. Nein, Sie verlängern gleich bis Ende 2022, nicht bis zum Anfang 2022. Erst dachte ich auch so, Anfang nächsten Jahres, passt ja; nein, bis Ende nächsten Jahres sehen Sie jetzt schon vorher, dass keine größeren öffentlichen Veranstaltungen stattfinden können. Ich finde, das ist deutlich zu lange, vor allem wenn keine Evaluierung stattgefunden hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wäre auch leicht gewesen, Punkte zu finden, wo man nachbessern kann. Nicht nur am Montag in der Anhörung wurde deutlich: Ja, die Videokonferenz, also das Format, wo man ins Gespräch kommt, das den Erörterungstermin am besten ersetzen kann, wird nur sehr selten angewendet, weil man vorher von jedem Einzelnen eine Einverständniserklärung einholen muss, um dieses Format überhaupt wählen zu dürfen. Das ist nur einer der Punkte, wo man tatsächlich unproblematisch und schnell Verbesserungen für mehr Beteiligung und eine bessere Qualität hinbekommen könnte.

Ich wünsche mir sehr, dass es für die Zukunft wenigstens gelingt, die Erfahrungen noch auszuwerten, die Formate weiter zu verbessern, weil sie so wichtig sind. Leider können wir in dieser Form noch nicht zustimmen.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Dagmar Ziegler:

Vielen Dank. – Das Wort geht an Detlef Seif von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)