Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

28.09.2018

Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer wieder wird behauptet – so natürlich auch in dieser Debatte –: Die Klagen von Umweltverbänden verzögern Infrastrukturprojekte. Das ist falsch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen des Abg. Torsten Herbst [FDP] – Frank Sitta [FDP]: Tatsachen!)

Der Sachverständigenrat der Bundesregierung für Umweltfragen kommt in einer Studie zu dem Ergebnis, dass Verbandsklagen nur in sehr geringem Umfang eingesetzt werden. Zwischen 2013 und 2016 gab es in Deutschland bei mehreren Hundert Verfahren lediglich 35 Klagen pro Jahr. Die hohe Erfolgsquote dieser Verbandsklagen von 50 Prozent zeigt nach Ansicht des Sachverständigenrates für Umweltfragen, dass die Umweltverbände die Planungsverfahren nicht verzögern, sondern mit ihren Klagen wichtige Umwelt- und Naturschutzaspekte bei den Planungen durchsetzen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Was sind nun die wirklichen Gründe, warum sich Planungen von Verkehrsprojekten verzögern?

Erstens. Die Bürgerinnen und Bürger werden nicht oder erst spät an den Verfahren beteiligt, oft erst, nachdem die Grundsatzentscheidungen bereits gefallen sind. Das erhöht nicht die Akzeptanz, sondern es erhöht das Risiko von Widerständen und Klagen.

Zweitens. Die Planungs- und Genehmigungsbehörden sind nicht ausreichend ausgestattet; jahrelang wurde Personal abgebaut. Wenn man das Eisenbahn-Bundesamt nicht nur zur Genehmigungs- und Anhörungsbehörde machen will, dann braucht auch das Eisenbahn-Bundesamt mehr Personal, Herr Ferlemann, sonst funktioniert die Sache nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

Drittens. Auch Gerichte auf verschiedenen Ebenen sind nicht ausreichend mit Personal ausgestattet. Komplexe Verfahren werden nicht zeitnah bearbeitet, wenn nicht mehr Personal zur Verfügung gestellt wird.

Viertens. Eine weitere Ursache für Planungsverzögerungen sind Mängel in der Zusammenarbeit von Planungsbehörden mit Naturschutz- und Umweltverbänden. Die Expertise der Verbände wird, wenn überhaupt, nur am Rande einbezogen.

Packt dieser Gesetzentwurf die eigentlichen Probleme an? Nein. So soll jetzt bei Vorhaben, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, künftig auf Erörterungen verzichtet werden.

(Kirsten Lühmann [SPD]: Kann verzichtet werden!)

Der Verzicht auf Erörterungen wird Planungen aber nicht beschleunigen. Erörterungstermine sind wichtige Bestandteile effektiver Öffentlichkeitsbeteiligung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Ohne rechtskräftiges Baurecht soll es künftig bereits vorbereitende Maßnahmen wie Waldrodungen geben können.

Meine Damen und Herren, damit werden Tatsachen geschaffen und statt auf Dialog auf Konfrontation gesetzt. So schafft man weder Akzeptanz noch Rechtssicherheit für Infrastrukturvorhaben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Was mich vor allen Dingen wundert, ist, dass die Bundesregierung viele gute Vorschläge der schon zitierten Expertenkommission Innovationsforum Planungsbeschleunigung überhaupt nicht aufgreift. So wird mit dem Gesetzentwurf beispielsweise die Planung von Ersatzneubauten, insbesondere Brücken, nicht beschleunigt. Dabei haben wir hier erheblichen Investitionsbedarf.

Auch der öffentliche Nahverkehr spielt überhaupt keine Rolle in diesem Planungsbeschleunigungsgesetz. Die Planung und die Genehmigung von städtischer Infrastruktur für Busse und Bahnen tauchen in diesem Gesetzentwurf nicht auf. Dabei brauchen wir für den Ausbau der Infrastruktur mit Blick auf die Verkehrswende und mit Blick auf das Erreichen der Klimaschutzziele endlich auch da eine Beschleunigung. Nichts davon steht in diesem Gesetzentwurf.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ingrid Remmers [DIE LINKE])

Was ist nun zu tun? Wir brauchen eine neue Planungskultur. Es braucht eine verbindliche, umfassende und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Prüfung von möglichen Alternativen. Das Bundesverkehrsministerium hat bereits 2012 das „Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung – Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor“ veröffentlicht. Das ist ein gutes Werk; es gibt nur keine verbindlichen Empfehlungen, die Maßnahmen, die in diesem Werk beschrieben werden, umzusetzen. Frühzeitige Bürgerbeteiligung bleibt für die Behörden weiter fakultativ, und das muss sich ändern;

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

denn gute Bürgerbeteiligung verbessert die Planung und schafft Akzeptanz für Verkehrsprojekte, und darauf kommt es an.

Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg die Verwaltungen der Regierungspräsidien sowie der Land- und Stadtkreise innerhalb der bestehenden Rechtslage zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung verpflichtet. Genau das ist der richtige Weg, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ich komme jetzt zum Ende.

Die Beschleunigung von Planungen auf Kosten von Umwelt- und Naturschutz lehnen wir klar ab. Auch hier hat das Innovationsforum Planungsbeschleunigung den richtigen Weg aufgezeigt. Zielführend ist eine Wissensplattform zum Umweltschutz. Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollten verbindliche Standards vereinbart werden. Hierbei kann auf die Expertise der Natur- und Umweltschutzverbände zurückgegriffen werden.

Meine Damen und Herren, für eine neue Planungskultur braucht es Kooperation statt Konfrontation. Dann kommen wir alle schneller zum Ziel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Reinhold Sendker [CDU/CSU]: Das ist Planungsverhinderung!)