Rede von Dr. Konstantin von Notz Religionsausübung

27.09.2018

Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, ich möchte zu Ihrem Gesetzentwurf dreierlei Dinge sagen. Erstens: Es geht nicht. Zweitens: Es nutzt nichts. Und drittens: Es geht Ihnen weder um erstens noch um zweitens.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht Ihnen um Stimmungsmache gegen religiöse Minderheiten. Das ist genau der Grund, Herr Brandner, warum Sie so süffisant darauf anspielen, dass Sie ja gar keine Religion meinen. Es geht Ihnen allein darum, und da machen wir nicht mit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die drei Punkte im Einzelnen.

Erstens: Es geht nicht. Sie wollen die in Artikel 4 Absatz 2 geschützte Religionsausübung in den Katalog der nach Artikel 18 Grundgesetz verwirkbaren Grundrechte aufnehmen. Hierfür haben Sie sich zur Vorbereitung des Wissenschaftlichen Dienstes dieses Hohen Hauses bedient. So weit, so gut; immerhin, möchte man meinen. Aber es ist schon maximal kurios, wenn schon auf Seite 1 des von Ihnen in Auftrag gegebenen Dossiers ein Problem skizziert wird, welches dann in Ihrer Initiative selbst schlichtweg verschwiegen wird;

(Stephan Brandner [AfD]: Sie müssen auch weiterlesen!)

denn der Wissenschaftliche Dienst führt völlig zu Recht aus, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Artikels 4 Absatz 1 Grundgesetz und die Religionsausübung nach Artikel 4 Absatz 2 Grundgesetz ein einheitliches Grundrecht bilden. Die Aufnahme der Religionsausübung in den Verwirkungskatalog ist dann aber schon rechtsdogmatisch überhaupt nicht möglich. Deswegen, meine Damen und Herren, ist es schon rechtspolitisch ein Offenbarungseid, was Sie hier abliefern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Sie greifen mit dieser Initiative in die Substanz des Grundrechts ein.

(Abg. Stephan Brandner [AfD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

– Herr Brandner, ich möchte keine Zwischenfrage haben, Sie haben wirklich viel geredet und viel gefragt.

(Stephan Brandner [AfD]: Sie trauen sich nicht! Sie erzählen Unsinn!)

– Ach, ich bitte Sie. – Sie verstehen offensichtlich das Menschenbild nicht – dass Ihnen das peinlich ist, kann ich ja verstehen –, das sich im Grundgesetz manifestiert. Die Religionsausübung betrifft den sogenannten Intimbereich, sie betrifft die Menschenwürde und ist insofern mit den in Artikel 18 GG genannten Entäußerungsrechten nur sehr, sehr begrenzt vergleichbar. Ihr ganzer Vorschlag geht fehl.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zweitens. Es nutzt nichts: Die Agitation zur Verfolgung und Unterstützung verfassungsfeindlicher Ziele – im Übrigen ohne Rücksicht auf religiöse und weltanschauliche Bekenntnisse – ist – Kolleginnen und Kollegen haben es hier gesagt – im einfachen Recht, namentlich im Strafrecht, bereits ausreichend und sehr effektiv geregelt. Es hat in der ganzen Geschichte der Bundesrepublik – das wurde hier mehrfach gesagt – vier Fälle bzw. Verfahren gegeben. Keines hat zum Erfolg geführt. Und der Treppenwitz: Alle sind bereits in der Vorprüfung gescheitert. Es ist noch nicht einmal zu einer materiellen Prüfung gekommen.

(Stephan Brandner [AfD]: Gott sei Dank!)

– Ja. – Es ist deshalb völlig offensichtlich: Ihr Vorschlag hätte keine Wirkung, außer dass Sie die Justiz, auch das Bundesverfassungsgericht, zusätzlich mit Arbeit überhäufen. Ihr Vorschlag geht völlig fehl.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Drittens. Was Sie eigentlich wollen: Ihre Initiative gibt uns einen schönen Einblick darin, woran Ihnen in Wahrheit gelegen ist: der Einschränkung der Grundrechte derjenigen, die Ihnen nicht in den Kram passen.

(Beifall der Abg. Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zurufe von der AfD: Quatsch! – Stephan Brandner [AfD]: Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden!)

Die Mutter und die Väter des Grundgesetzes waren sehr klug. Sie hatten die Erfahrungen des Kulturkampfes aus der Bismarckzeit – Herr Brandner, das haben Sie selbst gesagt –, aber eben auch – das haben Sie nicht gesagt – des Kulturkampfes aus der Zeit des Nationalsozialismus noch sehr stark vor Augen. Einen neuen Kulturkampf wollten sie vor diesem Erfahrungshorizont gerade nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Sie aber wollen nichts anderes als genau diesen Kulturkampf.

Wenn man einen Plenartag mit Ihnen erlebt, sieht man: Es geht Ihnen nur darum, Menschen zu spalten, Leute gegeneinander aufzubringen und dieses Land schlechtzuquatschen. Deshalb passt es absolut in das Bild. Sie wollen den Aufruhr in der Gesellschaft und die Menschen gegeneinander aufbringen. Sie wollen die gesellschaftlichen Konflikte weiter anheizen und Ihre Religions- und Freiheitsfeindlichkeit in unsere Verfassung schreiben. Das ist geschmacklos. Es ist ein Popanz. Das machen wir nicht mit.

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Helin Evrim Sommer [DIE LINKE])