Rede von Renate Künast Lebens- und Futtermittelgesetzbuch

14.03.2019

Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Bundesregierung macht für die Verbraucherinnen und Verbraucher das, wofür sie gewählt wurde: nichts. Das ist bitter. Dabei lieferte das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zu § 40 LFGB eine Steilvorlage zur Stärkung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese Chance lassen Sie leider ungenutzt.

Das Bundesverfassungsgericht will, dass Menschen erfahren, wenn ein Betrieb gegen Lebensmittelvorschriften verstößt, und zwar nicht erst dann, wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Das Gericht sieht Kunden als Wirtschaftsteilnehmer. Es spricht den Kunden daher das Recht zu, zu wissen, wofür sie ihr erarbeitetes Geld ausgeben.

Wer von Ihnen will denn ahnungslos in einem Restaurant essen, in dessen Küche Rattenkot und Schimmel gefunden wurde? Statt die Hindernisse aus dem Weg zu räumen, legen Frau Klöckner und die Fraktionen von Union und SPD die schützende Hand über Betriebe, die keine Zeit und keine Arbeitskraft für Hygiene aufwenden.

Darunter fällt selbst die Kantine des Landwirtschaftsministeriums in Bonn. Die Kantine des BMEL in Bonn ist in den Jahren 2017 und 2018 bei Hygieneprüfungen durchgefallen. In dem Bescheid der Stadt Bonn ist die Rede von Schwarzschimmel am Handwaschbecken oder dunklen und schmierigen Altbelägen auf den Dunstabzugshauben. Diese Verstöße wären nie ans Licht der Öffentlichkeit gelangt, wenn es nicht die Aktion „Topf Secret“ von Foodwatch und „FragDenStaat“ geben würde.

Es geht auch anders. Dänemark macht seit Jahren vor, wie es besser geht: Rote, gelbe und grüne Smileys schaffen Transparenz für Verbraucherinnen und fairen Wettbewerb für Gastronomen. In Dänemark können Sie gut informiert entscheiden, ob Sie in ein Restaurant gehen, das keinerlei Beanstandung hatte, oder ob Sie bei einem Imbiss essen, der es mit der Hygiene nicht so genau nimmt. In deutschen Kantinen erfahren Sie: nichts.

Dem liegt eine völlig falsche Denkrichtung zugrunde. Es wird das fadenscheinige Argument der Prangerwirkung vorgebracht. Aber wollen Sie sich ernsthaft zum Verteidiger derer machen, die gutes fachliches Handeln missachten? Es ist doch absurd.

Helfen Sie doch besser denen im Wettbewerb, die Zeit, Arbeitskraft und Geld investieren, um bei der Hygiene richtig gut zu sein. Dann hätten Sie Smileys oder auch das Hygienebarometer einführen müssen.

Das haben Sie sich aber nicht getraut, weil Ihnen die Kunden als Rechtssubjekt nicht am Herzen liegen. Aber es ist das gute Recht der Kunden, zu wissen. Schon deshalb kann man Ihrem Gesetz nicht zustimmen. Es ist ein Nichts.