Rede von Dr. Manuela Rottmann Restschuldbefreiung

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17.12.2020

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist Dezember; ich freue mich über ein Antragsfeuerwerk der Kolleginnen aus der Opposition. Ich verweise darauf, dass wir im April 2020 einen Gesetzentwurf zur Verkürzung der Frist für eine Restschuldbefreiung nach Insolvenz eingebracht haben. Denn uns war klar, dass man sich auf das Versprechen von Peter Altmaier – „Wir wollen, dass möglichst kein Unternehmen in Deutschland nur aufgrund der Corona-Epidemie in die Insolvenz gehen muss“ – wahrscheinlich nicht wird verlassen können.

Wegen der Einschränkungen für Unternehmen, aber natürlich auch wegen der Kurzarbeit sind Erleichterungen für einen Neustart nach Überschuldung aufgrund der Pandemie dringend nötig. Bei zu vielen kam die versprochene Hilfe im Sommer nicht an, und spätestens im Sommer hätten die vielen Soloselbstständigen, die Sie haben hängen lassen, eine Grundlage für eine Entscheidung gebraucht, wie es weitergehen soll.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Stattdessen wurden überschuldete Verbraucherinnen und Selbstständige dazu gezwungen, den Antrag auf Privatinsolvenz monatelang hinauszuzögern. Ihr Neustart wurde unnötig verzögert. Die Risiken für Gläubigerinnen wurden erhöht. Die Familien, die sich seit Monaten fragen, wie sie mit Kurzarbeitergeld ihre Kredite bedienen sollen, werden kein Verständnis dafür haben, dass wir erst jetzt, im Dezember, darüber entscheiden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erst heute wird die Frist für die Befreiung von der Restschuld von sechs Jahren auf drei Jahre verkürzt. Dass Sie die Speicherung bei den Auskunfteien nicht angetastet haben, bleibt ein Schwachpunkt. Ich hoffe, dass die Datenschutz-Grundverordnung dieser unseligen Praxis ein Ende setzt. Die Einführung zusätzlicher Obliegenheiten für die Schuldner haben die Sachverständigen als überflüssig und auch als unpraktikabel bewertet. Es ist ein weiteres Signal des Misstrauens gegen Schuldner in einer Situation unverschuldeter Insolvenzen. Das ist einfach falsch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Judith Skudelny [FDP])

In anderen Punkten ist der jetzige Vorschlag verbessert. Die Verkürzung gilt jetzt auch für Verbraucherinnen unbefristet, und die Versagung der Restschuldbefreiung von Amts wegen ist gestrichen. Ich finde es auch gut, dass Sie die Gelegenheit genutzt haben, die Rechte von Aktionärinnen und Aktionären in der virtuellen Hauptversammlung zu stärken. Und – das ist mir ganz wichtig –: Die hart getroffenen Gewerbemieterinnen bekommen nun endlich eine Grundlage für Verhandlungen mit den Verpächtern über die Pachthöhe, wie wir Grüne es im September beantragt haben.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Da haben Sie ein bisschen was anderes beantragt!)

Erste Urteile haben die coronabedingte Schließung schon als Störung der Geschäftsgrundlage gewertet. Aber, Frau Willkomm, Sie haben es nicht verstanden: Wenn der Verpächter sagt: „Ich verhandle nicht mit dir, weil du keinen Anspruch hast“, dann muss man das klarstellen. Wir haben doch nicht die Zeit, zu warten, bis der BGH den Leuten recht gibt. Deswegen ist es richtig, dass der Gesetzgeber hier die Verantwortung übernimmt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Widerspruch der Abg. Katharina Willkomm [FDP])

Es wäre völlig falsch, mit staatlichen Hilfen – statt Existenzen zu sichern – nur das Immobilienvermögen vor den Folgen dieser Wirtschaftskrise abzusichern, während für diejenigen, die mit ihrer Hände Arbeit die Mieten und Pachten erst erwirtschaften müssen, nichts übrig bleibt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben seit April gekämpft, und wir haben mit beiden Punkten viel erreicht. Deswegen stimmen wir heute zu.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident in Claudia Roth:

Vielen Dank, Dr. Manuela Rottmann. – Nächster Redner: für die SPD-Fraktion Dr. Karl-Heinz Brunner.

(Beifall bei der SPD)