Rede von Sven Lehmann Schutz für intergeschlechtliche Kinder

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25.03.2021

Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Kaum etwas auf dieser Welt ist so starr wie die Aufteilung der Menschheit in Frauen und Männer. Wird es ein Mädchen oder ein Junge? Das ist in der Tat die entscheidende Frage schon vor der Geburt. Dabei war die Biologie – und damit auch die Realität – schon immer variantenreicher und vielfältiger.

Intergeschlechtliche Kinder werden und wurden als exotisch abgetan, belächelt, versteckt – oder halt eben operiert, obwohl es medizinisch gar nicht notwendig ist. Für die Kinder ist ein solcher Eingriff an ihren Körpern auch ein Eingriff in ihre Psyche und in ihre Seele, ein Eingriff in ihr Recht auf Selbstbestimmung. Deswegen findet kaum ein Anliegen so breite Zustimmung in diesem Haus wie das Anliegen, Säuglinge und Kinder vor diesen Zwangsoperationen zu schützen; das ist genau richtig so, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Wir Grüne fordern – wie viele andere in diesem Haus – seit vielen, vielen Jahren ein solches Schutzgesetz. Mit dem von uns vorgelegten Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes haben wir gezeigt, wie das konsequent hätte umgesetzt werden können.

Umso enttäuschter sind wir von dem Entwurf, der heute hier zur Abstimmung steht; denn der Gesetzentwurf legt die Entscheidung über den Körper von Kindern weiter in die Hände von Erwachsenen. Er enthält immer noch zu viele Lücken, obwohl diese in der Anhörung im Rechtsausschuss deutlich kritisiert wurden. Sie haben diese Kritik der Sachverständigen gehört, Sie haben sie offenbar auch verstanden; die zentralen Punkte haben Sie aber in dem Gesetzentwurf nicht untergebracht.

Es soll erst einmal kein Bundeszentralregister der Operationen geben, welches es den Kindern erleichtern würde, später etwas über die an ihnen vorgenommenen Operationen und Behandlungen zu erfahren. Die vorgesehenen Verjährungsfristen, Aufbewahrungsfristen für Gerichtsakten sind deutlich zu kurz. Und es ist unklar, wie die eingesetzte interdisziplinäre Kommission arbeiten soll, vor allem, warum eigentlich die Eltern die Kosten dafür tragen sollen. Trotz fast zweijährigem Beratungsprozess kann sich die Koalition nur auf einen Prüfauftrag zu diesen wichtigen Punkten einigen. Das ist bei einem so zentralen Menschenrechtsthema einfach zu wenig, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE])

Wir können deswegen mit großem Bedauern – das sage ich sehr ausdrücklich: mit großem Bedauern – Ihrem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen. Wir zeigen stattdessen in einem Entschließungsantrag, wie ein Schutzgesetz wirklich aussehen muss: Die Entscheidung über den eigenen Körper und über das eigene Geschlecht kann nur bei einer Person liegen, und zwar bei jedem Menschen selber.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE] – Beatrix von Storch [AfD]: Der Mensch ist Gott! – Gegenruf der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da kann man sich nur wünschen, dass kein intergeschlechtliches Kind bei der AfD geboren wird! – Gegenruf von der LINKEN: Sowieso!)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Vielen Dank, Sven Lehmann. – Die letzte Rednerin in dieser Debatte: Susann Rüthrich für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)