Rede von Corinna Rüffer SGB IX und SGB XII

27.06.2019

Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden am 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz nötige technische Korrekturen vorgenommen. Auch die Klarstellungen bei der ab dem 1. Januar 2020 anstehenden Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Lebensunterhaltsleistungen sind zu begrüßen.

Die Überarbeitungen und Nachbesserungen am Bundesteilhabegesetz, die viel wichtiger wären, stehen allerdings noch aus. Immerhin liegt dafür mittlerweile der Referentenentwurf zum sogenannten „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ vor. Doch mit dem Titel dieses Entwurfs entlarvt die Bundesregierung mal wieder, dass sie nicht – wie es angebracht wäre – Menschen mit Behinderungen und ihre Bedarfe in den Mittelpunkt rückt. Es geht in dem Gesetz um die Entlastung der Angehörigen. Wir müssten aber über die Entlastungen der behinderten Menschen selbst reden!

Das Bundesteilhabegesetz brachte zwar einige Verbesserungen bei der Anrechnung des Einkommens und Vermögens, wie die Anhebung der Freibeträge. Aber die Grenzen wurden nur angehoben, sodass Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten noch immer angerechnet werden. Doch Leistungen zur Teilhabe sollten unabhängig von der finanziellen Situation des Einzelnen gewährt werden!

Nichtsdestotrotz sind mit dem „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ einige positive Änderungen zu erwarten: Endlich soll die wichtige Arbeit der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ dauerhaft finanziert werden. Auch die Einführung eines „Budgets für Ausbildung“ ist ein positiver Punkt. Viel relevanter ist aber die Frage, was eigentlich alles geschehen müsste, um den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention hierzulande umfassend gerecht zu werden, all das, was die Bundesregierung offenbar nicht zu ändern gedenkt. Um dies zu veranschaulichen, zwei Aspekte:

Noch immer gibt es den sogenannten „Mehrkostenvorbehalt“, der verhindert, dass behinderte Menschen selbstbestimmt darüber entscheiden können, wie, wo und mit wem sie leben wollen, und das, obwohl Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben vorgibt! Aktuell leben rund 200 000 behinderte Menschen in Wohneinrichtungen. Seit Inkrafttreten der UN‑BRK ist ihre Zahl sogar um fast 20 Prozent gestiegen. Das Leben dort ist selbst in den grundlegendsten Lebensbereichen mit Einschränkungen verbunden. Die eigenen Vorstellungen zur Tagesgestaltung müssen sich denen anderer Menschen unterordnen. Zum Beispiel: Wenn die Mitarbeiter der Einrichtung für mehrere Menschen zuständig sind, sich aber nur mit jeweils einer Person befassen können, führt das zwangsläufig zu Wartezeiten. Es ist oft nicht sichergestellt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ins Bett gehen können, wenn sie müde sind, die Toilette aufsuchen können, wenn der Körper das Bedürfnis dazu verspürt. Das Ziel muss sein, dass nicht mehr, sondern deutlich weniger Menschen in gesonderten Wohneinrichtungen leben.

Ein weiteres großes Problem: Ausländerinnen und Ausländer ohne gesicherten Aufenthaltsstatus sind von Leistungen der Eingliederungshilfe ausgeschlossen. Das behindert aber ihre Teilhabe an der Gesellschaft. Das ist nicht hinnehmbar, auch hier besteht Nachbesserungsbedarf! Das sind nur zwei von vielen weiteren Punkten, die geändert werden müssen, damit Teilhabe kein leeres Versprechen bleibt.